Rechtsprechung
VG Bremen, 12.11.2015 - 5 K 2184/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- verkehrslexikon.de
MPU-Anordnung nach Alkoholverurteilung vor zehn Jahren
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berechtigung der Fahrerlaubnisbehörde zur Forderung eines medizinisch psychologischen Gutachtens im Rahmen der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis bei einer mehr als zehn Jahre zurückliegenden Alkoholfahrt; Anwendbarkeit des § 29 Abs. 5 StVG bei der Berechnung der ...
- bussgeldsiegen.de
MPU-Anordnung - Berücksichtigung von Alkoholverurteilung vor 10 Jahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
MPU-Anordnung nach Alkoholverurteilung vor zehn Jahren
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
MPU-Anordnung nach Alkoholverurteilung vor zehn Jahren
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 21.04
Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogendelikt; …
Auszug aus VG Bremen, 12.11.2015 - 5 K 2184/13
Dieser Schluss ist nur zulässig, wenn die Anordnung der Untersuchung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.06.2005 - 3 C 21/04, juris).Folgte man der Auffassung des Klägers, käme man zu dem absurden Ergebnis, dass die Behörde nur im Fall des § 69 Abs. 1 StGB, wenn also eine ausdrückliche Würdigung der Geeignetheit des Täters durch den Strafrichter erfolgt ist, an das Ergebnis gebunden wäre, aber nicht bei der Regelvermutung des § 69 Abs. 2 StGB, die gerade Beleg dafür ist, dass sogar schon der Gesetzgeber die Ungeeignetheit des Täters annimmt (vgl. Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 14. April 2009 - 10 B 10330/09 -, Rn. 6, juris; so auch Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 27. November 2006 - OVG 1 S 136.05 -, Rn. 8, juris; nicht ausdrücklich, aber § 29 Abs. 5 StVG in einem solchen Fall anwendend: BVerwG, Urteil vom 09. Juni 2005 - 3 C 21/04 -, Rn. 30, juris).
Die Einschätzung des Gesetzgebers, dass zum Schutz der Sicherheit des Straßenverkehrs diesem Risiko im Rahmen des Möglichen vor Neuerteilung einer Fahrerlaubnis für längere Zeit durch die Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens begegnet werden muss, erscheint sachgerecht und trägt dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 09.06.2005 - 3 C 21/04 -, juris).
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2006 - 1 S 136.05
Fahrerlaubnisentziehung; EU-Fahrerlaubnis; Missbrauch; Verwertbarkeit von …
Auszug aus VG Bremen, 12.11.2015 - 5 K 2184/13
Denn der Lauf der Tilgungsfrist beginnt nicht nur in den Fällen einer "isolierten Sperre" (2. Alt.) mit (Neu-)Erteilung oder spätestens fünf Jahre nach der beschwerenden Entscheidung, sondern auch in solchen Fällen, in denen - wie hier - die Fahrerlaubnis wegen mangelnder Eignung versagt oder entzogen wurde, § 29 Abs. 5 Satz 1, 1. Alt. StVG a. F. (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.11.2006 - OVG 1 S 136.05, juris).Folgte man der Auffassung des Klägers, käme man zu dem absurden Ergebnis, dass die Behörde nur im Fall des § 69 Abs. 1 StGB, wenn also eine ausdrückliche Würdigung der Geeignetheit des Täters durch den Strafrichter erfolgt ist, an das Ergebnis gebunden wäre, aber nicht bei der Regelvermutung des § 69 Abs. 2 StGB, die gerade Beleg dafür ist, dass sogar schon der Gesetzgeber die Ungeeignetheit des Täters annimmt (vgl. Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 14. April 2009 - 10 B 10330/09 -, Rn. 6, juris; so auch Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. November 2006 - OVG 1 S 136.05 -, Rn. 8, juris; nicht ausdrücklich, aber § 29 Abs. 5 StVG in einem solchen Fall anwendend: BVerwG…, Urteil vom 09. Juni 2005 - 3 C 21/04 -, Rn. 30, juris).
- OVG Rheinland-Pfalz, 14.04.2009 - 10 B 10330/09
Recht der Fahrerlaubnisse; Belassung einer Fahrerlaubnisklasse durch Strafurteil; …
Auszug aus VG Bremen, 12.11.2015 - 5 K 2184/13
Folgte man der Auffassung des Klägers, käme man zu dem absurden Ergebnis, dass die Behörde nur im Fall des § 69 Abs. 1 StGB, wenn also eine ausdrückliche Würdigung der Geeignetheit des Täters durch den Strafrichter erfolgt ist, an das Ergebnis gebunden wäre, aber nicht bei der Regelvermutung des § 69 Abs. 2 StGB, die gerade Beleg dafür ist, dass sogar schon der Gesetzgeber die Ungeeignetheit des Täters annimmt (vgl. Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14. April 2009 - 10 B 10330/09 -, Rn. 6, juris; so auch Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 27. November 2006 - OVG 1 S 136.05 -, Rn. 8, juris; nicht ausdrücklich, aber § 29 Abs. 5 StVG in einem solchen Fall anwendend: BVerwG…, Urteil vom 09. Juni 2005 - 3 C 21/04 -, Rn. 30, juris). - VGH Bayern, 17.07.2007 - 11 CS 07.535
Auszug aus VG Bremen, 12.11.2015 - 5 K 2184/13
Dann kann die Verwaltungsbehörde ihm gleichwohl auferlegen, ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen, es sei denn, dass der Strafrichter ausführlich begründet hat, wieso er von der Geeignetheit des Verurteilten ausgeht (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 17. Juli 2007 - 11 CS 07.535 -, juris). - VG Bayreuth, 30.05.2014 - B 1 E 14.113
Keine Bindung an schriftliche Zusicherung wegen Änderung des Sachverhalts
Auszug aus VG Bremen, 12.11.2015 - 5 K 2184/13
Das Vorliegen der Fahreignung wird vom Gesetz positiv als Voraussetzung für die Erteilung einer Fahrerlaubnis gefordert; die Nichtfeststellbarkeit der Fahreignung geht also zu Lasten des Bewerbers (…vgl. Dauer in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl. 2011, § 2 StVG Rn. 7; VG Bayreuth, Beschluss vom 30.05.2014 - B 1 E 14.113, juris).
- VG Bremen, 07.07.2017 - 5 V 555/17
Fahrerlaubnisentziehung Alkoholmissbrauch - Einholung eines ärztlichen Gutachtens
Die Einschätzung des Gesetzgebers, dass zum Schutz der Sicherheit des Straßenverkehrs diesem Risiko für längere Zeit durch die Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens begegnet werden muss, erscheint sachgerecht und trägt dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung (vgl. VG Bremen, Urt. v. 12.11.2015 - 5 K 2184/13, juris Rn. 21 mit Verweis auf BVerwG, B. v. 09.06.2005 - 3 C 21/04, juris).