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   VG Münster, 02.12.2003 - 5 K 2188/02   

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https://dejure.org/2003,27583
VG Münster, 02.12.2003 - 5 K 2188/02 (https://dejure.org/2003,27583)
VG Münster, Entscheidung vom 02.12.2003 - 5 K 2188/02 (https://dejure.org/2003,27583)
VG Münster, Entscheidung vom 02. Dezember 2003 - 5 K 2188/02 (https://dejure.org/2003,27583)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Niedersachsen, 12.01.1998 - 4 L 4586/97

    Sozialhilfe; Wäschetrockner; Trockenkeller; Beihilfe zu Haushaltsgeräten

    Auszug aus VG Münster, 02.12.2003 - 5 K 2188/02
    Nach alledem lässt sich eine Ermessensreduzierung auf Null mit der Verpflichtung des Beklagten, dem Kläger einen Wäschetrockner zur Verfügung zu stellen, damit er seine Wäsche trocknen kann, nicht feststellen (vgl. dazu OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. Januar 1998 - 4 L 4586/97 -, FEVS 48, 466).
  • FG Thüringen, 20.02.2008 - III 539/04

    Keine Investitionszulage nach § 3 Abs. 1 InvZulG 1999 bei Schaffung eines neuen

    Nachträgliche Herstellungskosten im Sinne dieser Vorschrift liegen nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des Finanzgerichts des Landes Brandenburg (Urteil vom 6. November 2003, 5 K 1398/01, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2004, 366 und vom 8. Dezember 2004, 5 K 2188/02, EFG 2005, 897) sowie des Sächsischen Finanzgerichts (Urteil vom 23. Mai 2006, 2 K 1672/05, [...] Dokument), der sich der Senat anschließt, jedoch nicht vor, wenn die Bauarbeiten zur Schaffung eines neuen Wirtschaftgutes im ertragsteuerlichen Sinn führen.

    Dabei entspricht es auch dem Förderzweck im Streitfall darauf abzustellen, wie die Räumlichkeiten vor dem Umbau und vor den Leerstandszeiten zuletzt genutzt wurden (vgl. auch Urteil des Finanzgericht Brandenburg vom 8. Dezember 2004, 5 K 2188/02 a.a.O.).

    Er wollte die notwendige Sanierung im Wohnungs- und Städtebau fördern, indem vorhandene Mietwohngebäude modernisiert bzw. saniert werden (BT-Drucksache 13/7792, S. 1, 7, 13), nicht aber auch neuen Wohnraum durch die Umnutzung vorhandener anderer Gebäude schaffen (dazu weiter Urteil des Finanzgerichtes Brandenburg vom 8. Dezember 2004 - 5 K 2188/02, EFG 2005, 897 und Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 24. Mai 2007 I 1317/03, EFG 2008, 228, Rev. eingelegt; Az. des BFH. III R 77/07).

  • FG Thüringen, 24.05.2007 - I 1317/03

    Keine Investitionszulage wenn durch Bauarbeiten ein neues Wirtschaftsgut entsteht

    Nachträgliche Herstellungskosten im Sinne dieser Vorschrift liegen nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des Finanzgerichts des Landes Brandenburg (Urteil vom 6. November 2003, 5 K 1398/01, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2004, 366 und vom 8. Dezember 2004, 5 K 2188/02, EFG 2005, 897) sowie des Sächsischen Finanzgerichts (Urteil vom 23. Mai 2006, 2 K 1672/05, [...] Dokument), der sich der Senat anschließt, jedoch nicht vor, wenn die Bauarbeiten zur Schaffung eines neuen Wirtschaftgutes im ertragsteuerlichen Sinn führen, denn die ertragsteuerlichen Grundsätze sind auch für die Auslegung der Begriffe des Begünstigungstatbestandes des Investitionszulagengesetzes anzuwenden (Stuhrmann in Blümich, § 2 InvZulG, Rn. 3).

    Ziel der Regelung war die notwendige Sanierung im Wohnungs- und Städtebau zu fördern, indem vorhandene Mietwohngebäude modernisiert bzw. saniert werden (BT-Drucksache 13/7792, S. 1, 7, 13), nicht aber neuen Wohnraum durch die Umnutzung vorhandener anderer Gebäude schaffen (dazu weiter Urteil des Finanzgerichtes Brandenburg vom 8. Dezember 2004 - 5 K 2188/02, a.a.O.).

  • FG Sachsen, 23.05.2006 - 2 K 1672/05

    Begünstigung des Umbaus einer Fabrikhalle zu einem Wohngebäude; Herstellung eines

    Der Gesetzgeber wollte die notwendige Sanierung im Wohnungs- und Städtebau fördern, indem vorhandene Mietwohngebäude modernisiert bzw. saniert werden (BT-Drucksache 13/7792, S. 1, 7, 13), nicht aber auch neuen Wohnraum durch die Umnutzung vorhandener anderer Gebäude schaffen (dazu weiter Urteil des Finanzgerichtes Brandenburg vom 8. Dezember 2004 - 5 K 2188/02, EFG 2005, 897).
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