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   FG München, 20.09.2007 - 5 K 221/06   

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https://dejure.org/2007,25768
FG München, 20.09.2007 - 5 K 221/06 (https://dejure.org/2007,25768)
FG München, Entscheidung vom 20.09.2007 - 5 K 221/06 (https://dejure.org/2007,25768)
FG München, Entscheidung vom 20. September 2007 - 5 K 221/06 (https://dejure.org/2007,25768)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine steuerliche Anerkennung eines Mietverhältnisses unter nahen Angehörigen; Vergleich des vorliegenden Mietverhältnisses mit einem unter Fremden üblichen Vertrag (sog. Fremdvergleich); Gesamtwürdigung der Beweisanzeichen des jeweiligen Sachverhalts ...

  • Judicialis

    AO § 164 Abs. 2; ; AO § 173 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 21
    Anerkennung eines Mietverhältnisses mit nahen Angehörigen; Fremdvergleich

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anerkennung eines Mietverhältnisses mit nahen Angehörigen - Fremdvergleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 07.07.2004 - XI R 10/03

    Änderung eines Steuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO

    Auszug aus FG München, 20.09.2007 - 5 K 221/06
    Dies gilt auch dann, wenn an der Erstellung der Steuererklärung kein Angehöriger eines steuerberatenden Berufes mitgewirkt hat (Bundesfinanzhof -BFH-Urteil vom 07.07.2004 XI R 10/03, BStBl II 2004, 911).
  • BFH, 03.01.2006 - IX B 182/04

    Darlehensvertrag zwischen nahen Angehörigen - Fremdvergleich

    Auszug aus FG München, 20.09.2007 - 5 K 221/06
    Je mehr Umstände aber auf eine private Veranlassung hindeuten, desto strengere Anforderungen sind an den Fremdvergleich zu stellen (BFH-Beschluss vom 03.01.2006 IX B 182/04, BFH/NV 2006, 711).
  • BFH, 27.07.2004 - IX R 73/01

    Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus FG München, 20.09.2007 - 5 K 221/06
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, bei der Prüfung eines Mietverhältnisses zwischen nahen Angehörigen am Maßstab des Fremdvergleichs eine Gesamtwürdigung der Beweisanzeichen des jeweiligen Sachverhalts vorzunehmen, bei der einzelnen Beweisanzeichen unterschiedliches Gewicht zukommen kann (BFH-Urteil vom 27.07.2004 IX R 73/01, BFH/NV 2005, 192).
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