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   VG Neustadt, 27.09.2011 - 5 K 221/11.NW   

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https://dejure.org/2011,2386
VG Neustadt, 27.09.2011 - 5 K 221/11.NW (https://dejure.org/2011,2386)
VG Neustadt, Entscheidung vom 27.09.2011 - 5 K 221/11.NW (https://dejure.org/2011,2386)
VG Neustadt, Entscheidung vom 27. September 2011 - 5 K 221/11.NW (https://dejure.org/2011,2386)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 276 Abs 2 BGB, Art 34 S 1 GG, § 2 Brand/KatSchG RP, § 34 Brand/KatSchG RP, § 36 Abs 1 Nr 1 Brand/KatSchG RP
    Voraussetzungen für den Ersatz von Feuerwehreinsatzkosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Objektiv und subjektiv grob fahrlässige Verursachung eines Feuerwehreinsatzes als Voraussetzung für den Ersatz von Feuerwehreinsatzkosten; Grob fahrlässiges Handeln eines Hauswirtschaftslehrers bei Zurücklassen eines offenen Kochtopfes mit Frittierfett auf einer ...

  • ra.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Haftung, Schadensersatz - Ersatz von Feuerwehreinsatzkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Lehrer muss für Feuerwehreinsatz nach Brand in der Schulküche aufkommen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Feuerwehreinsatz in Schulküche zahlt der Lehrer

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Brand in Schulküche - Lehrer muss für Feuerwehreinsatz aufkommen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Lehrer muss für angebrannte Pommes zahlen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    In der Schulküche Pommes fritiert Lehrer haftet für Feuerwehreinsatz bei Brand in der Schulküche

  • feuerwehr-ub.de (Kurzinformation)

    Lehrer muss für Feuerwehreinsatz aufkommen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Lehrer muss für Feuerwehreinsatz nach Brand in der Schulküche aufkommen - Zurücklassen eines Topfes mit siedendem Fett auf eingeschalteter Herdplatte stellt grob fahrlässiges Handeln dar

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Düsseldorf, 10.12.2009 - 10 U 88/09

    Kommt fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Gebäudeversicherung

    Auszug aus VG Neustadt, 27.09.2011 - 5 K 221/11
    Dabei geht es im Ergebnis zu Lasten des Beklagten, wenn die Voraussetzungen grober Fahrlässigkeit des Klägers sich nicht nachweisen lassen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. Dezember 2009 - I-10 U 88/09 -, juris).

    Das Erhitzen von Öl oder Fett in einem offenen Kochtopf auf einem Küchenherd ist wegen der damit verbundenen hohen Brandgefahr ein Vorgang, der höchste Aufmerksamkeit verlangt und nur unter Einhaltung strenger Sorgfaltsanforderungen durchgeführt werden darf (s. z.B. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2010, 695 m.w.N.; OLG Köln, VersR 1996, 1491; ÖsterrOGH, ZfS 1994, 256; VG Wiesbaden, Urteil vom 01. Februar 2011 - 1 K 1391/09.WI -, juris).

    Der äußere Geschehensablauf und das Ausmaß eines objektiven Pflichtenverstoßes lassen aber Rückschlüsse auf innere Vorgänge und deren gesteigerte Vorwerfbarkeit zu (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2010, 695).

    Beiden Aufgaben, die nach der konkreten Situation jedermann als selbstverständlich hätten einleuchten müssen (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2010, 695 m.w.N.; OLG Köln, VersR 1996, 1491), insbesondere aber dem in Hauswirtschaftsunterricht erfahrenen Kläger als Sorgfaltspflicht zur Beseitigung einer selbst geschaffenen besonderen Gefahrensituation oblagen, ist er nicht nachgekommen.

    Dass der Kläger an die erhöhte Gefahr nicht gedacht oder - wie hier - geglaubt hat, alle Herdplatten ausgeschaltet zu haben, ist typisch für Fälle der unbewussten Fahrlässigkeit, schließt aber für sich allein die grobe Fahrlässigkeit nicht aus (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2010, 695; BGH, NJW 1992, 2418).

  • BGH, 10.05.2011 - VI ZR 196/10

    Feuerversicherung: Verursachung eines Brandschadens durch Erhitzung von Fett als

    Auszug aus VG Neustadt, 27.09.2011 - 5 K 221/11
    Vielmehr erscheint ein solcher Vorwurf nur dann als gerechtfertigt, wenn eine auch subjektiv schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzung vorliegt, die das in § 276 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB - bestimmte Maß erheblich überschreitet (BGH, NJW-RR 2011, 1055; vgl. auch Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 70. Auflage 2011, § 277 BGB, Rn. 5).

    Es gilt zwar keinen Anscheinsbeweis in dem Sinn, dass aus dem Vorliegen objektiv grob fahrlässigen Handelns als Regelfall geschlossen werden kann, dass auch in subjektiver Hinsicht grobe Fahrlässigkeit vorliegt (vgl. BGH, NJW-RR 2011, 1055).

    Der Ausdruck "Augenblicksversagen" beschreibt zunächst nur den Umstand, dass der Handelnde für eine kurze Zeit die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt, etwa auf Grund einer kurzzeitigen Überforderung in der Bewältigung einer plötzlichen Gefahrensituation oder auf Grund der längerfristigen Überforderung in der zuverlässigen Überwachung einer ständigen Gefahrensituation (vgl. BGH, NJW-RR 2011, 1055).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.1992 - 6 A 11382/91

    Heranziehung eines Kraftfahrzeughalters zu Feuerwehrkosten

    Auszug aus VG Neustadt, 27.09.2011 - 5 K 221/11
    Nach der Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz (NJW 1992, 2653), der die Kammer folgt, schränkt § 94 Abs. 2 der Gemeindeordnung - GemO - das Ermessen dergestalt ein, dass die Träger der Feuerwehr grundsätzlich verpflichtet sind, den Kostenersatzanspruch nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 LBKG geltend zu machen.

    Dies gilt nicht nur für Entgelte im engeren Sinne wie namentlich Beiträge und Gebühren, sondern auch für den Kostenerstattungsanspruch nach § § 36 Abs. 1 LBKG, der als Entgelt im weiteren Sinne zu qualifizieren ist (OVG Rheinland-Pfalz, NJW 1992, 2653).

  • BGH, 08.07.1992 - IV ZR 223/91

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus VG Neustadt, 27.09.2011 - 5 K 221/11
    Hier liegt nach den durchgeführten Ermittlungen zur Überzeugung der Kammer kein sogenanntes "Augenblicksversagen" vor, welches im Einzelfall die Beurteilung des Schuldvorwurfs als nicht grob fahrlässig rechtfertigen kann (vgl. BGH, NJW 1992, 2418; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05. Mai 2010 - 1 L 55/10 -, juris).

    Dass der Kläger an die erhöhte Gefahr nicht gedacht oder - wie hier - geglaubt hat, alle Herdplatten ausgeschaltet zu haben, ist typisch für Fälle der unbewussten Fahrlässigkeit, schließt aber für sich allein die grobe Fahrlässigkeit nicht aus (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2010, 695; BGH, NJW 1992, 2418).

  • OLG Köln, 25.10.1995 - 13 U 42/95

    Unkontrolliertes Erhitzen von Fritierfett in einem Kochtopf als grobe

    Auszug aus VG Neustadt, 27.09.2011 - 5 K 221/11
    Das Erhitzen von Öl oder Fett in einem offenen Kochtopf auf einem Küchenherd ist wegen der damit verbundenen hohen Brandgefahr ein Vorgang, der höchste Aufmerksamkeit verlangt und nur unter Einhaltung strenger Sorgfaltsanforderungen durchgeführt werden darf (s. z.B. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2010, 695 m.w.N.; OLG Köln, VersR 1996, 1491; ÖsterrOGH, ZfS 1994, 256; VG Wiesbaden, Urteil vom 01. Februar 2011 - 1 K 1391/09.WI -, juris).

    Beiden Aufgaben, die nach der konkreten Situation jedermann als selbstverständlich hätten einleuchten müssen (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2010, 695 m.w.N.; OLG Köln, VersR 1996, 1491), insbesondere aber dem in Hauswirtschaftsunterricht erfahrenen Kläger als Sorgfaltspflicht zur Beseitigung einer selbst geschaffenen besonderen Gefahrensituation oblagen, ist er nicht nachgekommen.

  • OLG Hamm, 08.09.1993 - 20 U 27/93

    Nachweis eines behaupteten Einbruchdiebstahls; Begründung eines

    Auszug aus VG Neustadt, 27.09.2011 - 5 K 221/11
    Das Erhitzen von Öl oder Fett in einem offenen Kochtopf auf einem Küchenherd ist wegen der damit verbundenen hohen Brandgefahr ein Vorgang, der höchste Aufmerksamkeit verlangt und nur unter Einhaltung strenger Sorgfaltsanforderungen durchgeführt werden darf (s. z.B. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2010, 695 m.w.N.; OLG Köln, VersR 1996, 1491; ÖsterrOGH, ZfS 1994, 256; VG Wiesbaden, Urteil vom 01. Februar 2011 - 1 K 1391/09.WI -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2008 - 8 A 10933/08

    Heizöllieferant haftet nicht für Schäden eines umgekippten Öltanks

    Auszug aus VG Neustadt, 27.09.2011 - 5 K 221/11
    Als Bewertungskriterien ist auf die Rechtswidrigkeit der Verursachungshandlung und auf die Zuordnung von Risikosphären abzustellen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, LKRZ 2009, 59).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.09.1985 - 7 A 22/85
    Auszug aus VG Neustadt, 27.09.2011 - 5 K 221/11
    Nach § 94 Abs. 2 GemO, bei der es sich nicht nur um eine finanzpolitische Programmbestimmung, sondern um verbindliches Haushaltsrecht handelt (s. OVG Rheinland-Pfalz, NVwZ 1985, 511 und NVwZ 1986, 148), haben die Gemeinden die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen soweit vertretbar und geboten aus Entgelten für ihre Leistungen, im Übrigen aus Steuern zu beschaffen, soweit die sonstigen Einnahmen nicht ausreichen.
  • BGH, 17.02.2009 - VI ZR 86/08

    Haftung bei einem Unfall während eines Motocross-Trainings;

    Auszug aus VG Neustadt, 27.09.2011 - 5 K 221/11
    Hiernach ist es in aller Regel erforderlich, nicht nur zur objektiven Schwere der Pflichtwidrigkeit, sondern auch zur subjektiven (personalen) Seite konkrete Feststellungen zu treffen (BGH, NJW-RR 2009, 812).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.05.2010 - 1 L 55/10

    Schadensersatzpflicht eines Landesbeamten wegen grob fahrlässiger Verursachung

    Auszug aus VG Neustadt, 27.09.2011 - 5 K 221/11
    Hier liegt nach den durchgeführten Ermittlungen zur Überzeugung der Kammer kein sogenanntes "Augenblicksversagen" vor, welches im Einzelfall die Beurteilung des Schuldvorwurfs als nicht grob fahrlässig rechtfertigen kann (vgl. BGH, NJW 1992, 2418; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05. Mai 2010 - 1 L 55/10 -, juris).
  • VG Wiesbaden, 01.02.2011 - 1 K 1391/09

    Feuerwehreinsatzkosten bei auf eingeschaltetem Herd zurückgelassenen Töpfen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.08.1984 - 10 C 2/84
  • BGH, 05.04.1989 - IVa ZR 39/88

    Subjektive Voraussetzungen grober Fahrlässigkeit

  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2007 - 1 S 1471/07

    Keine Pflicht zur Heranziehung aller Bestattungspflichtigen

  • VG Neustadt, 20.11.2018 - 5 K 1199/17

    Ermessensentscheidung bei der Geltendmachung von Feuerwehrkosten

    In der Vergangenheit gingen rheinland-pfälzische Verwaltungsgerichte trotz des Wortlauts des § 36 Abs. 1 a.F. ("können") davon aus, dass § 36 Abs. 1 LBKG a.F. durch §§ 64 Abs. 2, 94 Abs. 2 GemO in der Weise relativiert wurde, dass die Aufgabenträger grundsätzlich verpflichtet waren, den Kostenanspruch geltend zu machen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Februar 1992 - 6 A 11382/91 -, NJW 1992, 2653; VG Trier, Urteil vom 17. März 2014 - 6 K 828/13.TR - VG Neustadt/Wstr., Urteil vom 27. September 2011 - 5 K 221/11.NW -).
  • VG Köln, 30.03.2022 - 1 K 5519/20
    vgl. VG Neustadt, Urteil vom 27. September 2011 - 5 K 221/11.NW -, juris Rn. 27; Wittrek/Barzak, in: Möstl/Kugelmann, BeckOK Polizei- und Ordnungsrecht NRW, Stand 1. Dezember 2021, § 4 PolG NRW, Rn. 7; Schneider, BHKG, 9. Aufl., § 52 Rn. 49.
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