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   VG Gießen, 07.10.2010 - 5 K 225/10 .GI   

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https://dejure.org/2010,16736
VG Gießen, 07.10.2010 - 5 K 225/10 .GI (https://dejure.org/2010,16736)
VG Gießen, Entscheidung vom 07.10.2010 - 5 K 225/10 .GI (https://dejure.org/2010,16736)
VG Gießen, Entscheidung vom 07. Oktober 2010 - 5 K 225/10 .GI (https://dejure.org/2010,16736)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 31 Abs 1 S 1 BeamtVG, § 31 Abs 1 S 2 Nr 2 BeamtVG
    Anerkennung eines Unfalls anlässlich eines Kirmesumzuges als Dienstunfall

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung eines Unfallereignisses beim Kirmesumzug als Dienstunfall; Treffen des Knalls einer ca. 1,5 m entfernten Schallkanone eines Kirmeswagens auf beide Ohren; Kirmesbesuch eines Lehrers mit der Schulklasse als Dienstveranstaltung

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung eines Unfalls anlässlich eines Kirmesumzuges als Dienstunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Unfall auf Kirmesumzug kein Dienstunfall

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Unfall auf Kirmesumzug kein Dienstunfall

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 13.08.1973 - VI C 26.70

    Dienstunfall bei Teilnahme an einem Faustballspiel - Einladung zu einem Spiel als

    Auszug aus VG Gießen, 07.10.2010 - 5 K 225/10
    Dies wiederum setzt voraus, dass die Tätigkeit im engen natürlichen Zusammenhang mit seinen eigentlichen Dienstaufgaben oder dienstlich notwendigen Verrichtungen oder dem Über-/Unterordnungsverhältnis steht, bei der der Beamte gewissermaßen, "im Banne" des Dienstes steht" (BVerwG, Urteil vom 13.08.1973 - 6 C 26.70 -, BVerwGE 44, 36).

    Für die formelle Dienstbezogenheit spricht, dass die Teilnahme an dem Kirmesumzug jedenfalls konkludent von der Autorität der Schulleiterin getragen war (vgl. BVerwG vom 13.08.1973, a.a.O.; Hess. VGH, Urteil vom 08.06.1988 - 10 E 46/83 -, HessVGRspr. 1990, 1).

    Abgestellt werden kann also auf den Grad bzw. die Intensität der Dienstbezogenheit (BVerwG, Urteil vom 13.08.1973, a. a. O.).

    Die subjektive Vorstellung der Beamtin vermag der Veranstaltung nicht den rechtlichen Charakter einer dienstlichen Veranstaltung zu verleihen (BVerwG, Urteil vom 13.08.1973, a. a. O.).

  • BVerwG, 03.11.1976 - VI C 203.73

    Unfall eines Lehrers - Teilnahme am Semesterabschlußtreffen - Öffentlicher

    Auszug aus VG Gießen, 07.10.2010 - 5 K 225/10
    Zu bejahen ist dies regelmäßig, wenn sich der Unfall während der Dienstzeit im Dienstgebäude ereignet (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.11.1976 - 6 C 203.73 -, BVerwGE 51, 220).

    Da dies hier nicht gegeben ist, weil der Unfall sich an einem Sonntagnachmittag außerhalb des Schulgebäudes ereignet hat, müssen zu der subjektiven Vorstellung der Klägerin, mit der Teilnahme am Kirmesumzug in Ausübung des Dienstes zu handeln, noch besondere objektive Umstände hinzukommen, welche die Zuordnung der Tätigkeit zur dienstlichen Sphäre rechtfertigen (BVerwG, Urteil vom 03.11.1976, a.a.O.; Plog/Wiedow, Kommentar, § 31 BeamtVG, Rn. 52 a).

    Es reicht nicht aus, dass der Beamte nur irgendwie im Interesse des Dienstes tätig wird oder seine Tätigkeit nur in irgendeiner Weise geeignet ist, die Erledigung seiner eigentlichen Dienstaufgaben zu fördern (so BVerwG, Urteil vom 03.11.1976, a.a.O.).

    Um zu entscheiden, ob die Tätigkeit einer Lehrkraft durch die Erfordernisse des Dienstes gerade geprägt wird, ist der pädagogische Gesamtauftrag zu berücksichtigen, der sich nicht in einer bloßen Unterrichtserteilung und Wissensvermittlung erschöpft; eine Tätigkeit, die lediglich in "irgendeiner Weise" pädagogischen Zielen nützlich ist, reicht hierfür jedoch auch nicht aus (BVerwG, Urteil vom 03.11.1976, a.a.O.).

  • BVerwG, 23.02.1989 - 2 C 38.86

    Beamtenversorgung - Betriebsfeier - Dienstliche Veranstaltung - Blutalkohol -

    Auszug aus VG Gießen, 07.10.2010 - 5 K 225/10
    24 Eine solche dienstliche Veranstaltung setzt eine formelle und materielle Dienstbezogenheit voraus; die Veranstaltung muss ihre entscheidende Prägung durch die dienstliche Sphäre erhalten, im natürlichen Zusammenhang mit dem Dienst bzw. den eigentlichen Dienstaufgaben stehen, dienstlichen Interessen dienen und sei es unmittelbar oder mittelbar von der Autorität eines Dienstvorgesetzten getragen sein (BVerwG, Urteil vom 23.02.1989 - 2 C 38.86 -, BVerwGE 81, 265; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.07.2006 - 3 LB 20/05 -, juris; Plog/Wiedow, § 31 BeamtVG, Rn. 100).

    So kann z. B. eine Weihnachtsfeier (BVerwG, Urteil vom 23.02.1989, a. a. O.) oder ein Erste-Hilfe-Lehrgang (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.06.1995 - 2 A 12831/94 -) eine solche dienstliche Veranstaltung sein.

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.07.2006 - 3 LB 20/05

    Ballonfahrt, Dienstliche Veranstaltung, Dienstunfall

    Auszug aus VG Gießen, 07.10.2010 - 5 K 225/10
    24 Eine solche dienstliche Veranstaltung setzt eine formelle und materielle Dienstbezogenheit voraus; die Veranstaltung muss ihre entscheidende Prägung durch die dienstliche Sphäre erhalten, im natürlichen Zusammenhang mit dem Dienst bzw. den eigentlichen Dienstaufgaben stehen, dienstlichen Interessen dienen und sei es unmittelbar oder mittelbar von der Autorität eines Dienstvorgesetzten getragen sein (BVerwG, Urteil vom 23.02.1989 - 2 C 38.86 -, BVerwGE 81, 265; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.07.2006 - 3 LB 20/05 -, juris; Plog/Wiedow, § 31 BeamtVG, Rn. 100).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.06.1995 - 2 A 12831/94
    Auszug aus VG Gießen, 07.10.2010 - 5 K 225/10
    So kann z. B. eine Weihnachtsfeier (BVerwG, Urteil vom 23.02.1989, a. a. O.) oder ein Erste-Hilfe-Lehrgang (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.06.1995 - 2 A 12831/94 -) eine solche dienstliche Veranstaltung sein.
  • BVerwG, 14.12.2004 - 2 C 66.03

    Anerkennung; Dienstunfall; Schriftform; Sportunfall; Sportveranstaltung;

    Auszug aus VG Gießen, 07.10.2010 - 5 K 225/10
    Vielmehr kommt es entscheidend darauf an, ob die Veranstaltung ausschlaggebend einem solchem Zweck dient und ihre entscheidende Prägung durch die dienstliche Sphäre erhält (BVerwG, Urteil vom 14.12.2004 - 2 C 66/03 -, juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.07.2005 a. a. O.).
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