Rechtsprechung
VG Koblenz, 12.05.2017 - 5 K 226/17.KO |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse (5)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Beamter hat keinen Anspruch auf Kostenerstattung für Chefarztbehandlung bei einer Anschlussheilbehandlung
- raheinemann.de (Kurzinformation)
Bei Anschlussheilbehandlung werden Kosten für Chefarztbehandlung nicht erstattet
- versr.de (Kurzinformation)
Beamter hat keinen Anspruch auf Kostenerstattung für Chefarztbehandlung bei einer Anschlussheilbehandlung
- datev.de (Kurzinformation)
Beamter hat keinen Anspruch auf Kostenerstattung für Chefarztbehandlung bei einer Anschlussheilbehandlung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Beamter hat keinen Anspruch auf Kostenerstattung für Chefarztbehandlung bei einer Anschlussheilbehandlung - Beamtenrechtlicher Fürsorgegrundsatz durch Regelung nicht verletzt