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   VG Sigmaringen, 27.09.2005 - 5 K 2380/04   

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VG Sigmaringen, 27.09.2005 - 5 K 2380/04 (https://dejure.org/2005,23296)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 27.09.2005 - 5 K 2380/04 (https://dejure.org/2005,23296)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 27. September 2005 - 5 K 2380/04 (https://dejure.org/2005,23296)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Grundstücksteilung als Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Niedersachsen, 18.02.2000 - 9 M 4526/99

    Beitragspflicht; Buchgrundstück; Erschließungsbeitrag; Grundstücksteilung;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.09.2005 - 5 K 2380/04
    Der Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten gemäß § 42 AO ist in Fällen wie diesen, also der Abtrennung eines Hinterliegergrundstücks und der anschließenden Übertragung des Eigentums, dann zu bejahen, wenn mit dieser Vorgehensweise einzig die Vermeidung oder Verhinderung einer Erschließungsbeitragspflicht verfolgt wird (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.4.1997 - 3 A 3508/92 -, NVwZ-RR 1998, 584; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19.9.1996 - 2 L 126/95 - OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18.2.2000 - 9 M 4526/99 - Driehaus, a.a.O., § 17 RdNr. 84; vgl. auch Klein, AO, 7. Aufl., § 42 RdNr. 11 mit zahlreichen Nachweisen aus der finanzgerichtlichen Rechtsprechung), wobei indes die Feststellung einer solchen Vermeidungs-/Verhinderungsabsicht regelmäßig problematisch ist.

    In diesem Zusammenhang ist dann in Rechnung zu stellen, dass unter einem Missbrauch im Sinne des § 42 AO die Wahl einer den wirtschaftlichen Verhältnissen nach unangemessenen Gestaltung zu verstehen ist, so dass jeweils zu prüfen ist, ob - abgesehen von der Beitragsvermeidung/-verhinderung - ein wirtschaftlich sinnvoller oder ein sonst wie einleuchtender Grund für die getroffene Wahl spricht (OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19.9.1996 - 2 L 126/95 - OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18.2.2000 - 9 M 4526/99 - Driehaus, a.a.O., § 17 RdNr. 84).

    Rechtsfolge des hier festgestellten Gestaltungsmissbrauchs ist vielmehr, dass das Hinterliegergrundstück FlSt.-Nr. ... und das an die Anbaustraße angrenzende Grundstück FlSt.-Nr. X. erschließungsbeitragsrechtlich als ein noch im Eigentum des Sohns der Klägerin stehendes und durch die Straße R. erschlossenes Grundstück zu behandeln sind (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18.2.2000, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.1997 - 3 A 3508/92

    Erschließungsbeitragsrecht; Erschließungsanlagen; Örtliches Erscheinungspflicht;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.09.2005 - 5 K 2380/04
    Der Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten gemäß § 42 AO ist in Fällen wie diesen, also der Abtrennung eines Hinterliegergrundstücks und der anschließenden Übertragung des Eigentums, dann zu bejahen, wenn mit dieser Vorgehensweise einzig die Vermeidung oder Verhinderung einer Erschließungsbeitragspflicht verfolgt wird (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.4.1997 - 3 A 3508/92 -, NVwZ-RR 1998, 584; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19.9.1996 - 2 L 126/95 - OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18.2.2000 - 9 M 4526/99 - Driehaus, a.a.O., § 17 RdNr. 84; vgl. auch Klein, AO, 7. Aufl., § 42 RdNr. 11 mit zahlreichen Nachweisen aus der finanzgerichtlichen Rechtsprechung), wobei indes die Feststellung einer solchen Vermeidungs-/Verhinderungsabsicht regelmäßig problematisch ist.

    Allerdings dürfte kein Fall vorliegen, in dem der Gestaltungsmissbrauch bereits deswegen zu bejahen ist, weil die selbständige Bebaubarkeit des abgetrennten Hinterliegergrundstücks wegen seiner Größe oder seines sonstigen Zuschnitts ausgeschlossen ist (vgl. zu dieser Konstellation: OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.4.1997, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.02.1993 - 8 C 35.92

    Hinterliegergrundstück - Anbaustraße - Hinterliegergrundstück -

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.09.2005 - 5 K 2380/04
    Nr. ... und Eigentumsübergang am 14.1.2001 im maßgeblichen Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht nicht im Eigentum der selben Person (vgl. dazu: BVerwG, Urteil vom 26.2.1993 - 8 C 35.92 -, BVerwGE 92, 157 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2008 - 2 S 1946/06

    Gestaltungsmissbrauch im Erschließungsbeitragsrecht

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 27. September 2005 - 5 K 2380/04 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 27.9.2005 - 5 K 2380/04 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2013 - 15 A 2569/12

    Heranziehung eines Hinterliegergrundstücks mit bestandsgeschützter Bebauung zu

    - dazu siehe BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2010 9 C 1.09 -, BVerwGE 136, 126 (138) = BRS 75 Nr. 153 = NVwZ 2010, 910 (913) = juris Rn. 35, und Beschluss vom 14. Januar 1997 - 8 B 247.96 -, NVwZ 1998, 76 = juris Rn. 4; OVG NRW, Urteil vom 21. April 1997 - 3 A 3508/92 -, NWVBl. 1998, 245 (246) = juris Rn. 22; VG Sigmaringen, Urteil vom 27. September 2005 - 5 K 2380/04 -, juris Rn. 19 - vorliegen, bedarf keiner Entscheidung.
  • VG Minden, 06.02.2008 - 5 K 1126/07

    Festsetzung einer Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag i.R.d. Herstellung

    So aber wohl VG Sigmaringen, Urteil vom 27.09.2005 - 5 K 2380/04 -, JURIS-Dokument.
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