Rechtsprechung
FG Baden-Württemberg, 24.09.2003 - 5 K 248/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auslegung des Tatbestandsmerkmals "neue Gesellschafter"; Übergang von Anteilen am Gesellschaftsvermögen auf neue, bisher nicht dem Gesellschafterkreis zugehörige Gesellschafter; Grunderwerbsteuerbarkeit der Übertragung von Anteilen an einer grundbesitzenden ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§ 1 Abs. 2a GrEStG - Bedeutung des Tatbestandsmerkmals "neue Gesellschafter" - Grunderwerbsteuer vom 23.4.2002
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
GrEStG § 1 Abs. 2a
Grunderwerbsteuer: Änderung des Gesellschafterbestandes
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 24.09.2003 - 5 K 248/02
- BFH, 27.04.2005 - II R 61/03
Papierfundstellen
- EFG 2004, 142
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 08.11.2000 - II R 64/98
Grunderwerbsteuer bei Personengesellschaften
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- OVG Sachsen, 07.12.2005 - 4 B 131/05
Kein Anspruch auf Besuch privater Schule unter Kostenübernahme für …
Durch Beschluss vom 26.3.2002 - 5 K 248/02 - verpflichtete das Verwaltungsgericht Chemnitz die Beklagte im Wege der einstweiligen Anordnung, dem Kläger ab dem 1.4.2002 Eingliederungshilfe für einen Integrationshelfer für vier Stunden je Schultag zu gewähren.Dabei handelt es sich um die Gerichtsakte im Klageverfahren 5 K 1641/01 des Verwaltungsgerichts Chemnitz (ein Band), die von der Beklagten vorgelegten Behördenakten (fünf Heftungen), die Senatsakten 4 B 750/03 und 4 B 131/05 (jeweils ein Band) sowie die Gerichstakten in den Eil- und Beschwerdeverfahren 5 K 248/02 des Verwaltungsgerichts Chemnitz sowie 5 BS 206/01 und 4 BS 114/02 des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (jeweils ein Band).
- FG Düsseldorf, 27.10.2010 - 7 K 3319/08
Wiedereintritt eines ausgeschiedenen Gesellschafters innerhalb von fünf Jahren …
Der vom Beklagten hiergegen erhobene Einwand, ein Gesellschafter verliere durch sein Ausscheiden aus der Gesellschafter seine Eigenschaft als "Altgesellschafter" (Urteil des FG Baden-Württemberg vom 24.9.2003 5 K 248/02, EFG 2004, 138; BMF - Schreiben vom 12.3.2010 IV A 3-FG 2032/09/10005,BStBl I, 244, Ziff. 2.1, ohne Begründung), genauer, er sei damit nach dem neuerlichen Erwerb von Gesellschaftsanteilen "Neugesellschafter", findet im Gesetz keine Stütze und ist aus den vorgenannten Gründen auch nicht zur Verwirklichung einer angemessenen, am Sinn und Zweck der Regelung orientierten Besteuerung ergänzend heranzuziehen.