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   FG Rheinland-Pfalz, 30.05.2008 - 5 K 2482/05   

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https://dejure.org/2008,21772
FG Rheinland-Pfalz, 30.05.2008 - 5 K 2482/05 (https://dejure.org/2008,21772)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30.05.2008 - 5 K 2482/05 (https://dejure.org/2008,21772)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30. Mai 2008 - 5 K 2482/05 (https://dejure.org/2008,21772)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine genügende und damit wirksame strafbefreiende Erklärung gem. dem Strafbefreiungserklärungsgesetz (StraBEG); Qualifizierung von fingierten Betriebsausgaben als nicht erkärte Einnahmen

  • Judicialis

    EStG § 18; ; StraBEG § 1; ; StraBEG § 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StraBEG § 1 § 3 Abs. 1 Satz 3, 8, 13
    Voraussetzungen einer wirksamen strafbefreienden Erklärung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen einer wirksamen strafbefreienden Erklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 1411
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 07.10.2005 - 18/04
    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 30.05.2008 - 5 K 2482/05
    Zu diesen Voraussetzungen gehört, dass die zu Unrecht nicht besteuerten Einnahmen erklärt werden (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 StraBEG) und dass die erklärten Einnahmen nach Kalenderjahren und zugrunde liegenden Lebenssachverhalten zu spezifizieren sind (§ 3 Abs. 1 Satz 3 StraBEG), und zwar in einer den Anforderungen des StraBEG genügenden Art und Weise (vgl. dazu auch Ziffer 5.3 des bundeseinheitlichen Merkblattes des BMF vom 03. Februar 2004 zur Anwendung des StraBEG (Az. IV A 4 - S 1928 - 18/04).
  • BFH, 28.06.2011 - VIII R 25/08

    Richtigkeit der strafbefreienden Erklärung i. S. des § 3 StraBEG - Abgabe einer

    Die dagegen nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1411 veröffentlichten Urteil ab.
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