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   VG Münster, 07.03.2006 - 5 K 2547/04   

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https://dejure.org/2006,22914
VG Münster, 07.03.2006 - 5 K 2547/04 (https://dejure.org/2006,22914)
VG Münster, Entscheidung vom 07.03.2006 - 5 K 2547/04 (https://dejure.org/2006,22914)
VG Münster, Entscheidung vom 07. März 2006 - 5 K 2547/04 (https://dejure.org/2006,22914)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sozialhilferechtliche Voraussetzungen der Bewilligung von Hilfe zum Lebensunterhalt; Sozialhilferechtliche Ausgestaltung der Aufhebbarkeit eines begünstigenden Bewilligungsbescheids mit Wirkung für die Vergangenheit; Sozialhilferechtliche Anforderungen an die Bemessung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 18.05.1995 - 5 C 22.93

    Schmerzensgeld im Sozialhilferecht

    Auszug aus VG Münster, 07.03.2006 - 5 K 2547/04
    Entscheidend in diesem Zusammenhang ist, dass die Höhe des Schmerzensgeldes allein von der Schwere der Schädigung und dem Gewicht des erlittenen Unrechts abhängt und es deshalb nicht gerechtfertigt ist, die freie Verfügbarkeit des zu deren Ausgleich und Genugtuung erhaltenen Schmerzensgeldes einzuschränken (so ausdrücklich BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1995 - 5 C 22.93 -, BVerwGE 98, 256 = FEVS 46, 57).

    Die Gründe, die das Bundesverwaltungsgericht veranlasst haben, in seinem vorgenannten Urteil vom 18. Mai 1995 - 5 C 22.93 -, a. a. O. zu dem Ergebnis zu kommen, dass der Einsatz von Schmerzensgeld als Vermögen für den Hilfesuchenden grundsätzlich eine Härte im Sinne von § 88 Abs. 3 BSHG bedeutet, gelten auch für den Einsatz der Zinsen und der Überschussbeteiligungen aus diesem Schmerzensgeld, weil insoweit ein untrennbarer Zusammenhang besteht und der Zweck des Schmerzensgeldes nicht erreicht werden kann, wenn zwischen dem Schmerzensgeld selbst und den Erträgnissen unterschieden wird.

  • BSG, 27.07.1989 - 7 RAr 115/87

    Anwendung des § 48 SGB X , Fristbeginn

    Auszug aus VG Münster, 07.03.2006 - 5 K 2547/04
    Die Aufhebung eines innerhalb der Jahresfrist ergangenen Rücknahmebescheides wegen Unbestimmtheit, wie sie hier am 23. Dezember 2003 erfolgt ist, eröffnet die Jahresfrist nicht neu, wenn im Zeitpunkt der Aufhebung des Erstbescheides alle für die Rücknahme erforderlichen Tatsachen bekannt sind (BVerwG, Urteile vom 19. Dezember 1995 - 5 C 10.94 -, BVerwGE 100, 199 = FEVS 47, 3 und vom 5. August 1996 - 5 C 6.95 -, FEVS 47, 385 = NWVBl. 1997, 293 im Anschluss an BSG, Urteil vom 27. Juli 1989 - 11/7 RaR 115/87 -, BSGE 65, 221).
  • BVerwG, 20.11.1997 - 5 C 16.97

    B: Bewilligungsbescheid, Aufhebung des - bei Heranziehung Dritter zu Kostenersatz

    Auszug aus VG Münster, 07.03.2006 - 5 K 2547/04
    Diese Vorschrift erfordert zunächst einmal, dass eine rechtswidrige Hilfebewilligung vorliegt, so dass die Bewilligungsbescheide aufzuheben sind (BVerwG, Urteil vom 20. November 1997 - 5 C 16.97 -, BVerwGE 105, 374 = FEVS 48, 243).
  • BVerwG, 05.08.1996 - 5 C 6.95

    Verwaltungsrverfahrensrecht - Rücknahme rechtswidriger begünstigender

    Auszug aus VG Münster, 07.03.2006 - 5 K 2547/04
    Die Aufhebung eines innerhalb der Jahresfrist ergangenen Rücknahmebescheides wegen Unbestimmtheit, wie sie hier am 23. Dezember 2003 erfolgt ist, eröffnet die Jahresfrist nicht neu, wenn im Zeitpunkt der Aufhebung des Erstbescheides alle für die Rücknahme erforderlichen Tatsachen bekannt sind (BVerwG, Urteile vom 19. Dezember 1995 - 5 C 10.94 -, BVerwGE 100, 199 = FEVS 47, 3 und vom 5. August 1996 - 5 C 6.95 -, FEVS 47, 385 = NWVBl. 1997, 293 im Anschluss an BSG, Urteil vom 27. Juli 1989 - 11/7 RaR 115/87 -, BSGE 65, 221).
  • BVerwG, 19.12.1995 - 5 C 10.94

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VG Münster, 07.03.2006 - 5 K 2547/04
    Die Aufhebung eines innerhalb der Jahresfrist ergangenen Rücknahmebescheides wegen Unbestimmtheit, wie sie hier am 23. Dezember 2003 erfolgt ist, eröffnet die Jahresfrist nicht neu, wenn im Zeitpunkt der Aufhebung des Erstbescheides alle für die Rücknahme erforderlichen Tatsachen bekannt sind (BVerwG, Urteile vom 19. Dezember 1995 - 5 C 10.94 -, BVerwGE 100, 199 = FEVS 47, 3 und vom 5. August 1996 - 5 C 6.95 -, FEVS 47, 385 = NWVBl. 1997, 293 im Anschluss an BSG, Urteil vom 27. Juli 1989 - 11/7 RaR 115/87 -, BSGE 65, 221).
  • BVerwG, 18.02.1999 - 5 C 35.97

    Einkommen, Abgrenzung zum Vermögen;; Steuererstattung als -;; Steuererstattung

    Auszug aus VG Münster, 07.03.2006 - 5 K 2547/04
    Hieran anknüpfend sind die Zinsen und die Überschussbeteiligungen im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Abgrenzung von Einkommen und Vermögen (Urteil vom 18. Februar 1999 - 5 C 35.97 -, BVerwGE 108, 296 = FEVS 51, 1) als Einkommen in dem Monat anzusehen, in dem dem Kläger dieses Geld ausgezahlt worden ist.
  • OLG Hamm, 17.03.1997 - 3 U 233/95
    Auszug aus VG Münster, 07.03.2006 - 5 K 2547/04
    Das Oberlandesgericht Hamm sprach dem Kläger durch Urteil vom 17. März 1997 - 3 U 233/95 - Schmerzensgeld in Höhe von 80.000 DM wegen eines ärztlichen Kunstfehlers in Folge einer 1994 erfolgten Operation zu.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2011 - L 20 AS 22/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Hierfür spricht, dass sich die Höhe der Entschädigung allein nach der Schwere der Schädigung und dem Gewicht des erlittenen Unrechts bestimmt mit der Folge, dass eine Beschränkung der freien Verfügbarkeit nicht gerechtfertigt ist (BVerwG, Urteil vom 18.05.1995, a.a.O.; VG Münster, Urteil vom 07.03.2006, Az.: 5 K 2547/04, www.beck-online.de).

    Ist jedoch das Schmerzensgeld im Zeitpunkt seines Zuflusses als Einkommen unmittelbar durch § 11 Abs. 3 Nr. 2 SGB II geschützt und setzt sich dieser Schutz im Rahmen der Prüfung der Verwertbarkeit des aus diesem Zufluss folgenden Vermögens fort, so sind auch die aus dem Schmerzensgeld gewonnenen Früchte in diesen Schutz mit einzubeziehen (VG Münster, Urteil vom 07.03.2006, a.a.O.).

    Der Senat schließt sich insoweit der bisher in der Rechtsprechung - soweit ersichtlich - einhellig und überzeugend vertretenen Auffassung an, dass zwischen dem Schmerzensgeld selbst und den aus ihm erzielten Zinsen ein untrennbarer Zusammenhang bestehe (Verwaltungsgericht (VG) Münster, Urteil vom 07.03.2006 - 5 K 2547/04; Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20.04.2006 - L 8 SO 50/05; SG Karlsruhe, Urteil vom 27.01.2010 - S 4 SO 1302/09).

  • SG Aachen, 03.02.2009 - S 23 AS 2/08

    Zinsen aus Schmerzensgeld bleiben bei Hartz IV-Leistungen anrechnungsfrei

    Hierfür spricht, dass sich die Höhe der Entschädigung allein nach der Schwere der Schädigung und dem Gewicht des erlittenen Unrechts bestimmt mit der Folge, dass eine Beschränkung der freien Verfügbarkeit nicht gerechtfertigt ist (BVerwG, Urteil vom 18.05.1995, a.a.O.; VG Münster, Urteil vom 07.03.2006, Az.: 5 K 2547/04, www.beck-online.de).

    Ist jedoch das Schmerzensgeld im Zeitpunkt seines Zuflusses als Einkommen unmittelbar durch § 11 Abs. 3 Nr. 2 SGB II geschützt und setzt sich dieser Schutz im Rahmen der Prüfung der Verwertbarkeit des aus diesem Zufluss folgenden Vermögens fort, so sind auch die aus dem Schmerzensgeld gewonnenen Früchte in diesen Schutz mit einzubeziehen (VG Münster, Urteil vom 07.03.2006, a.a.O.).

  • OLG Hamm, 06.11.2006 - 15 W 328/06

    Wiedereinsetzung bei Rechtsirrtum; keine Rechtskrafterstreckung der Beurteilung

    Mit Schreiben vom 6.4.2006 hat der Beteiligte zu 2) gegen den Beschluss vom 30.3.2006 sofortige Beschwerde eingelegt und unter Hinweis auf einen Beschluss des VG Münster (v. 7.3.2006 - 5 K 2547/04) geltend gemacht, ein dem Betroffenen zugeflossenes Schmerzensgeld einschließlich der damit erworbenen Vermögenswerte sei nicht zu dem vorrangig einzusetzenden Eigenvermögen zu rechnen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2009 - L 19 B 43/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Dabei kann im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens offen bleiben, inwieweit es sich bei den Einnahmen bis auf das Kindergeld um privilegiertes Einkommen i.S.v. § 11 Abs. 3 SGB II handelt (vgl. zu Zinsen aus kapitalisiertem Schmerzensgeldanspruch: Brühl in LPK-SGB 11, 2 Aufl., § 11 Rdz. 57; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20.04.2006, L 8 SO 50/05; VG Münster, Urteil vom 07.03.2006, 5 K 2547/04; Dienstanweisung der Bundesagentur für Arbeit zu § 11 SGB II Rdz. 11.106).
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