Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 19.11.2019 - 5 K 282/18 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Tätigkeit als Vorsitzender des Verwaltungsrats eines berufsständischen Versorgungswerks als Tatbestand der Mehrwertsteuerrichtlinie
- IWW
Art. 9 EGRL 112/2006, Art. 10 EGRL 112/2006, § 2 UStG 2005, UStG VZ 2013, UStG VZ 2014
EGRL 112/2006, UStG 2005, UStG VZ 2013, 2014
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
RL 2006/112/EG Art. 9
Tätigkeit als Vorsitzender des Verwaltungsrats eines berufsständischen Versorgungswerks als Tatbestand der Mehrwertsteuerrichtlinie - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- IWW (Kurzinformation)
Umsatzsteuer | Vergütungen des Verwaltungsratsvorsitzenden eines Versorgungswerks
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Umsatzsteuerbarkeit der Tätigkeit als Verwaltungsrat
- datev.de (Kurzinformation)
Besteuerung von Aufsichtsräten u. ä.: Vorsitzender des Verwaltungsrats eines berufsständischen Versorgungswerks unterliegt mit dieser Tätigkeit nicht der Umsatzsteuer
- pwc.de (Kurzinformation)
Umsatzbesteuerung von Aufsichtsräten und ähnlichen Tätigkeiten
- haufe.de (Kurzinformation)
Umsatzsteuerliche Besteuerung von Verwaltungsräten
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Vorsitzende eines berufsständischen Versorgungswerks unterliegen mit dieser Tätigkeit nicht der Umsatzsteuer - Tätigkeit ohne individuelle Verantwortung und ohne Haftungsrisiko stellt keine unternehmerische Tätigkeit dar
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Zur Umsatzsteuerbarkeit der Tätigkeit als Verwaltungsrat -
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Ehrenamtliche Tätigkeit: Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 26 UStG
- Grundsätzliches zur Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 26 UStG
- Selbstständige bzw. nicht selbstständige Ehrenamtstätigkeit
- Unternehmer
- Unternehmerbegriff
- Unternehmereigenschaft von Aufsichtsratsmitgliedern
- Änderung der Verwaltungsregelung
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 19.11.2019 - 5 K 282/18
- BFH - V R 6/20 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 13.06.2019 - C-420/18
IO (TVA - Activité de membre d'un conseil de surveillance)
Auszug aus FG Niedersachsen, 19.11.2019 - 5 K 282/18
Mit seiner Klage wendet sich der Kläger weiterhin gegen die Besteuerung seiner Einnahmen für die Tätigkeit als Vorsitzender des Verwaltungsrates des A. Nach dem neuen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 13. Juni 2019 in dem Verfahren C-420/18 (DStR 2019, 1396) sei er bereits nicht als Unternehmer anzusehen.c) In seiner jüngst veröffentlichten Entscheidung vom 13. Juni 2019 C-420/18 (DStR 2019, 1396) hat der EuGH klargestellt, dass demzufolge in diesem Zusammenhang nach unionsrechtlichen Maßstäben zunächst zu prüfen ist, ob die in Rede stehende Tätigkeit wirtschaftlicher Natur ist, bevor gegebenenfalls weiter zu klären ist, ob sie selbständig ausgeübt wird.
Damit aber entspricht die Stellung des Klägers im Hinblick auf die unionsrechtliche Selbständigkeit seiner Tätigkeit derjenigen des Klägers im Urteilsfall des EuGH vom 13. Juni 2019 C-420/18 (…a.a.O., Rz. 41): Der Kläger trug weder individuell die Verantwortung, die sich aus den in gesetzlicher Vertretung des A vorgenommenen Handlungen des Verwaltungsrates ergab, noch haftete er persönlich für Schäden, die er ggf. Dritten in weisungsgemäßer Ausführung der Beschlüsse des Verwaltungsrates zufügte.
Dem steht nach der Überzeugung des Senats nicht entgegen, dass im Streitfall der Verwaltungsrat das regelmäßige Leitungsorgan des A ist, während im EuGH-Urteilsfall C-420/18 der dortige Kläger dem Aufsichtsrat einer vom Vorstand geführten Stiftung angehörte, bei der der Aufsichtsrat grundsätzlich die Tätigkeit des Vorstands lediglich überwachte und nur ausnahmsweise unter bestimmten Umständen selbst geschäftsführend und vertretend tätig wurde.
- BFH, 24.10.2013 - V R 17/13
Verhältnis nationales Recht und Unionsrecht - Anwendungsvorrang
Auszug aus FG Niedersachsen, 19.11.2019 - 5 K 282/18
In Übereinstimmung hiermit kann sich der Steuerpflichtige nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), der der erkennende Senat folgt, insbesondere auf den Anwendungsvorrang des Unionsrechts gegenüber richtlinienwidrigen Regelungen des nationalen Rechts berufen (BFH-Urteil vom 24. Oktober 2013 V R 17/13, BStBl II 2015, 513, Rn. 13). - EuGH, 26.02.2013 - C-617/10
Åkerberg Fransson - Anwendungsbereich der Charta der Grundrechte, Grundsatz des …
Auszug aus FG Niedersachsen, 19.11.2019 - 5 K 282/18
Es ist alles Erforderliche zu tun, um diejenigen innerstaatlichen Rechtsvorschriften "auszuschalten", die unter Umständen ein Hindernis für die volle Wirksamkeit der Unionsnormen bilden (EuGH-Urteil vom 26. Februar 2013 C-617/10, Fransson, Neue Juristische Wochenschrift 2013, 1415, Rdnr. 45 f).
- FG Hamburg, 08.09.2020 - 6 K 131/18
Unternehmereigenschaft eines Vorstandsmitglieds einer öffentlich-rechtlich …
Er sei nicht als Steuerpflichtiger im Sinne von Art. 9 und 10 MwStSystRL anzusehen (unter Bezugnahme auf FG Niedersachsen, Urteil vom 19. November 2019, 5 K 282/18, EFG 2020, 1012; EuGH, Urteil vom 13. Juni 2019, C - 420/18, DStR 2019, 1396).Hingegen ist der Steuerpflichtige nichtselbständig tätig, wenn er von einem Vermögensrisiko der Erwerbstätigkeit grundsätzlich freigestellt ist (vgl. z.B. BFH, Urteile vom 10. März 2005, V R 29/03 - GmbH-Geschäftsführer -, BStBl. II 2005, 730; vom 27. November 2019, V R 23/19 - Aufsichtsrat -, DStR 2020, 279; FG Niedersachsen, Urteil vom 19. November 2019, 5 K 282/18 - Vorsitzender des Verwaltungsrats eines berufsständischen Versorgungswerks -, EFG 2020, 1012).
- FG Köln, 26.11.2020 - 8 K 2333/18
Aufsichtsratsvergütung eines Sportvereins unterliegt nicht der Umsatzsteuer
Der Kläger ist unter Anwendung der neuen Rechtsprechung des EuGH (EuGH, Urteil vom 13.06.2019 - C-420/18, IO, juris) und des BFH (BFH, Urteil vom 27.11.2019 - V R 23/19, juris; siehe auch Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 19.11.2019 - 5 K 282/18, juris) zur Umsatzsteuerbarkeit der Tätigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern mit seiner Aufsichtsratstätigkeit beim G e.V. mangels Selbstständigkeit nicht als Unternehmer einzuordnen. - FG Niedersachsen, 08.10.2020 - 5 K 162/19
Veranlagung eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Mitglieds des …
e) Darüber hinaus hat bereits der erkennende Senat unter Anwendung der EuGH-Entscheidung in der Rechtssache IO in seinem rechtskräftigen Urteil vom 19. November 2019 zum Aktenzeichen 5 K 282/18 entschieden, dass auch der Vorsitzende des Verwaltungsrats eines berufsständischen Versorgungswerkes mit dieser Tätigkeit nicht der Umsatzsteuer unterliegt (EFG 2020, 1012).