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   FG Niedersachsen, 26.01.2006 - 5 K 322/05   

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FG Niedersachsen, 26.01.2006 - 5 K 322/05 (https://dejure.org/2006,16980)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.01.2006 - 5 K 322/05 (https://dejure.org/2006,16980)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. Januar 2006 - 5 K 322/05 (https://dejure.org/2006,16980)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Eigenverbrauchsbesteuerung für die Aufwendungen für eine Segelyacht

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c UStG; § 15 Abs. 1a Nr. UStG; § 4 Abs. 5 Ziff. 4 EStG; § 15 Abs. 2 EStG; § 22 Nr. 3 S. 1 EStG
    Eigenverbrauchsbesteuerung für Aufwendungen bei Betrieb einer Segelbootvercharterung; Auslegung der Vermietung von Segelyachten als gewerbliche Tätigkeit; Voraussetzungen für das Bestehen einer Überschusserzielungsabsicht bei Betrieb einer Yachtvercharterung; ...

  • Judicialis

    UStG § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c; ; UStG § 15 Abs. 1a Nr.; ; EStG § 4 Abs. 5 Ziff. 4; ; EStG § 15 Abs. 2; ; EStG § 22 Nr. 3 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eigenverbrauchsbesteuerung; Repräsentationseigenverbrauch; Segelboot; Yacht; Vercharterung; Wirtschaftlichkeitsberechnung - Eigenverbrauchsbesteuerung bei Aufwendungen für den Betrieb einer Segelbootvercharterung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Eigenverbrauchsbesteuerung bei Aufwendungen für den Betrieb einer Segelbootvercharterung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Eigenverbrauchsbesteuerung für Aufwendungen bei Betrieb einer Segelbootvercharterung; Auslegung der Vermietung von Segelyachten als gewerbliche Tätigkeit; Voraussetzungen für das Bestehen einer Überschusserzielungsabsicht bei Betrieb einer Yachtvercharterung; ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 06.08.1998 - V R 74/96

    Eigenverbrauch bei Repräsentationsaufwendungen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.01.2006 - 5 K 322/05
    Es gilt auch für die Aufwendungen für die Segeljacht des Klägers (vgl. BFH, Urteil vom 06.08.1998 V R 74/96, BStBl II 1999, 104 - Motoryacht).

    § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c UStG (1980) ist eine solche Vorschrift (BFH, Urteil vom 06.08.1998 V R 74/96, BStBl II 1999, 104; Klenk, UVR 1994, 120).

    Es gilt auch für die Aufwendungen für die Segeljacht des Klägers (vgl. BFH, Urteil vom 06.08.1998 V R 74/96, BStBl II 1999, 104 - Motoryacht).

  • FG Niedersachsen, 21.02.2005 - 8 K 401/01

    Ermittlung des verbleibenden Verlustabzugs nach § 10d EStG; Voraussetzung einer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.01.2006 - 5 K 322/05
    Danach sei eine Vercharterung der Yachten von durchschnittlich 20 Wochen pro Kalenderjahr und Yacht bei einem Wochenpreis von 3.000 DM als realistisch zugrunde gelegt worden (s. Anlage 26 zum Klageschriftsatz vom 29. November 2001 im ertragsteuerlichen Verfahren 8 K 401/01).

    Für 1992 hätten sich danach für beide Yachten Nettobetriebseinnahmen in Höhe von 78.000 DM ergeben, denen Nettofixkosten in Höhe von 42.000 DM gegenübergestanden hätten (s. Anlage 28 zum Klageschriftsatz vom 29. November 2001 im Verfahren 8 K 401/01).

    Für die vom Kläger vorgelegte eigene Wirtschaftlichkeitsberechnung (s. Anlage 28 zum Schriftsatz vom 29. November 2001 im Verfahren 8 K 401/01) kann nichts anderes gelten.

  • BFH, 21.01.1999 - IV R 27/97

    Kapitalerhöhung gegen Einlagen bei wesentlicher Beteiligung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.01.2006 - 5 K 322/05
    Gelingt auch ein derartiger Nachweis nicht, so folgt hieraus, dass der Steuerpflichtige die verlustbringende Tätigkeit nur aus im Bereich seiner Lebensführung liegenden persönlichen Umständen und Neigungen ausgeübt hat (vgl. BFH, Urteil vom 21. Januar 1999 IV R 27/97, BStBl II 1999, 638, 645 m.w.N.).
  • EuGH, 05.10.1999 - C-305/97

    Royscot u.a.

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.01.2006 - 5 K 322/05
    Der EuGH hat bestätigt, dass Mitgliedstaaten berechtigt sind, den Vorsteuerabzug nach Art. 17 Abs. 6 der 6. EG-Richtlinie für Ausgaben auszuschließen, die nicht streng geschäftlichen Charakter haben, wenn sie diese Vorschriften schon bei Inkrafttreten der 6. EG-Richtlinie geschaffen hatten ( EuGH, Urteil vom 05.10.1999 - Rs. C-305/97 - Royscot, Harrison und Domeq, UR 1999, 456, 458).
  • Drs-Bund, 17.03.1967 - BT-Drs V/1581
    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.01.2006 - 5 K 322/05
    Dem Gesetzgeber erschien bei ihrer Einführung (vgl. schriftlicher Bericht des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages vom 30. März 1967, BTDrucks V/1581 --Begründung zu § 1--) im Interesse einer leichteren Durchführbarkeit des Gesetzes die eng begrenzte Regelung als Eigenverbrauch geeigneter als die Versagung des Vorsteuerabzugs für alle aus Repräsentationsgründen veranlassten Einkäufe.
  • FG Hessen, 04.09.2007 - 6 K 1447/03

    Besteuerung des Eigenverbrauchs; Voraussetzungen einer Geschäftsveräußerung im

    c) Die Besteuerung des Eigenverbrauchs auf der Grundlage des § 1 Abs. 1 Nr. 2 c) UStG verstößt nach Ansicht des Gerichtes auch nicht gegen Gemeinschaftsrecht (vgl. Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichtes vom 26.1.2006, 5 K 322/05 JURIS).
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