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   VG Bremen, 06.10.2008 - 5 K 3448/07   

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https://dejure.org/2008,30247
VG Bremen, 06.10.2008 - 5 K 3448/07 (https://dejure.org/2008,30247)
VG Bremen, Entscheidung vom 06.10.2008 - 5 K 3448/07 (https://dejure.org/2008,30247)
VG Bremen, Entscheidung vom 06. Oktober 2008 - 5 K 3448/07 (https://dejure.org/2008,30247)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Kfz-Umsetzungsgebühren - Parkuhr und mobiles Haltverbot, Parkscheinautomaten

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 06.07.1983 - 7 B 182.82

    Abschleppen eines an abgelaufener Parkuhr abgestellten Personenkraftwagens -

    Auszug aus VG Bremen, 06.10.2008 - 5 K 3448/07
    Die Missachtung der von dem Parkscheinautomaten ausgehenden Anordnung, nur mit gültigem Parkschein zu parken, beeinträchtigte dessen verkehrsregelnde Funktion, durch Anordnung zeitlich begrenzten Parkens knappen Parkraum möglichst vielen Kraftfahrern zur Verfügung zu stellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.07.1983, Az. 7 B 182/82).

    Erfahrungsgemäß veranlassen Personenkraftfahrzeuge, die längere Zeit verbotswidrig abgestellt sind, andere Kraftfahrer zu gleichem verbotswidrigem Verhalten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.07.1983, a.a.O.).

    Wenn die Parkzeit an einer Parkuhr in einer verkehrsreichen Innenstadt wie Bremen um mehr als 24 Stunden überschritten wird, ist das unmittelbar ausgeführte Abschleppen des derartig verkehrswidrig abgestellten Kraftfahrzeugs keine Maßnahme, die den Betroffenen unverhältnismäßig schwer belastet (vgl. zu einer Parkzeitüberschreitung von mehr als einer Stunde: Hessischer VGH, Urteil vom 11.11.1997, Az. 11 UE 3450/95; Hamburgisches OVG, Urteil vom 27.04.1989, Az. Bf II 42/87, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 24.08.1989, Az. 7 B 123/89; mehr als drei Stunden: BVerwG, Beschluss vom 06.07.1983, a.a.O.; Heß in: Burmann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 20. Auflage 2008, StVO § 13 Rdnr. 9).

    Dem Kläger war bei der langen Dauer des Verkehrsverstoßes ohnehin reichlich Gelegenheit gegeben worden, sein verkehrswidriges Verhalten zu beenden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.07.1983, Az. 7 B 182/82).

  • VGH Hessen, 11.11.1997 - 11 UE 3450/95

    Erstattung von Abschleppkosten für ein vor einer abgelaufenen Parkuhr stehendes

    Auszug aus VG Bremen, 06.10.2008 - 5 K 3448/07
    Wenn die Parkzeit an einer Parkuhr in einer verkehrsreichen Innenstadt wie Bremen um mehr als 24 Stunden überschritten wird, ist das unmittelbar ausgeführte Abschleppen des derartig verkehrswidrig abgestellten Kraftfahrzeugs keine Maßnahme, die den Betroffenen unverhältnismäßig schwer belastet (vgl. zu einer Parkzeitüberschreitung von mehr als einer Stunde: Hessischer VGH, Urteil vom 11.11.1997, Az. 11 UE 3450/95; Hamburgisches OVG, Urteil vom 27.04.1989, Az. Bf II 42/87, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 24.08.1989, Az. 7 B 123/89; mehr als drei Stunden: BVerwG, Beschluss vom 06.07.1983, a.a.O.; Heß in: Burmann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 20. Auflage 2008, StVO § 13 Rdnr. 9).
  • OVG Hamburg, 27.04.1989 - Bf II 42/87

    Parken; Parkuhr; Verwaltungsakt; Abschleppen; Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus VG Bremen, 06.10.2008 - 5 K 3448/07
    Wenn die Parkzeit an einer Parkuhr in einer verkehrsreichen Innenstadt wie Bremen um mehr als 24 Stunden überschritten wird, ist das unmittelbar ausgeführte Abschleppen des derartig verkehrswidrig abgestellten Kraftfahrzeugs keine Maßnahme, die den Betroffenen unverhältnismäßig schwer belastet (vgl. zu einer Parkzeitüberschreitung von mehr als einer Stunde: Hessischer VGH, Urteil vom 11.11.1997, Az. 11 UE 3450/95; Hamburgisches OVG, Urteil vom 27.04.1989, Az. Bf II 42/87, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 24.08.1989, Az. 7 B 123/89; mehr als drei Stunden: BVerwG, Beschluss vom 06.07.1983, a.a.O.; Heß in: Burmann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 20. Auflage 2008, StVO § 13 Rdnr. 9).
  • BVerwG, 24.08.1989 - 7 B 123.89
    Auszug aus VG Bremen, 06.10.2008 - 5 K 3448/07
    Wenn die Parkzeit an einer Parkuhr in einer verkehrsreichen Innenstadt wie Bremen um mehr als 24 Stunden überschritten wird, ist das unmittelbar ausgeführte Abschleppen des derartig verkehrswidrig abgestellten Kraftfahrzeugs keine Maßnahme, die den Betroffenen unverhältnismäßig schwer belastet (vgl. zu einer Parkzeitüberschreitung von mehr als einer Stunde: Hessischer VGH, Urteil vom 11.11.1997, Az. 11 UE 3450/95; Hamburgisches OVG, Urteil vom 27.04.1989, Az. Bf II 42/87, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 24.08.1989, Az. 7 B 123/89; mehr als drei Stunden: BVerwG, Beschluss vom 06.07.1983, a.a.O.; Heß in: Burmann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 20. Auflage 2008, StVO § 13 Rdnr. 9).
  • VG Bremen, 19.11.2009 - 5 K 1116/09

    Zu den Abschleppkosten bei Parken mit abgelaufenem Parkschein

    Ebenso wie es im Hinblick auf die Grundverfügung, das Fahrzeug nach Ablauf der zulässigen Parkzeit wegzufahren, keinen sachgerechten Gesichtspunkt dafür gibt, dieses Wegfahrgebot zeitlich nach der vorherigen rechtmäßigen Parkzeit oder der möglichen rechtmäßigen Parkzeit zu staffeln, gibt es keine sachgerechte Grundlage dafür, eine Vollstreckung dieser Grundverfügung nach unter diesen Gesichtspunkten differenzierten Zeitpunkten als verhältnismäßig zu beurteilen (vgl. Hess VGH, a.a.O.; st. Rspr. der Kammer, vgl. Urteile vom 06.10.2008, Az. 5 K 3448/07; vom 25.08.2008, Az. 5 K 1644/08; vom 23.06.2005, Az. 5 K 410/05 und vom 09.10.2003, Az. 8 K 1364/02 und 8 K 1862/02).
  • VG Bremen, 26.01.2009 - 5 K 2812/08

    Zu den Abschleppkosten bei einem Parkverstoß im Haltverbot

    Das verbotswidrige Parken des Klägers beeinträchtigte die verkehrsregelnde Funktion der Haltverbotszone, durch Anordnung zeitlich begrenzten Parkens knappen Parkraum während der Geschäftszeiten möglichst vielen Kraftfahrern zur Verfügung zu stellen bzw. an der betreffenden Stelle für Anwohner freizuhalten (vgl. VG Bremen zum Parken ohne Parkschein, Urteil vom 06.10.2008, Az. 5 K 3448/07 m.w.N.).
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