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VG Freiburg, 25.03.2013 - 5 K 345/13 |
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Verfahrensgang
- VG Freiburg, 25.03.2013 - 5 K 345/13
- VGH Baden-Württemberg, 06.08.2013 - 12 S 675/13
Wird zitiert von ... (5)
- VGH Baden-Württemberg, 06.08.2013 - 12 S 675/13
Aufnahmebedingungen für Asylsuchende in Ungarn
Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 25. März 2013 - 5 K 345/13 - wird zurückgewiesen. - VG Freiburg, 28.08.2013 - A 5 K 1406/13
Afghanischer Asylbewerber darf nicht nach Ungarn abgeschoben werden
Während insoweit in den vom Antragsteller angeführten Erkenntnismitteln grundlegende Zweifel, nicht nur in Bezug auf Einzelfälle, sondern allgemein, geäußert werden (insbesondere UNHCR, "Ungarn als Asylland, April 2012", S. 26 ff., auch unter Hinweis auf einen Bericht des Parlamentarischen Menschenrechtsbeauftragen vom August 2011; pro asyl und bordermonitoring.eu ., "Ungarn: Flüchtlinge zwischen Haft und Obdachlosigkeit, Bericht einer einjährigen Recherche bis Februar 2012", S. 27 ff., auch mit zahlreichen Hinweisen auf ungarische Nichtregierungsorganisationen; vgl. allgemein auch Kammerbeschl. v. 25.03.2013 - 5 K 345/13 - m.w.N.), hat die Antragsgegnerin im vorliegenden Verfahren insoweit nichts vorgetragen. - VG Freiburg, 30.07.2014 - A 5 K 418/14 Diese und weitere Umstände haben die Kammer schon Anfang des Jahres 2013 be wogen, eine Rücküberstellung nach Ungarn nach dem Dublin II Verfahren vorläufig für unzulässig zu halten (VG Freiburg, Beschl. v. 25.03.2013 - 5 K 345/13 - m.w.N.).
- VG Freiburg, 07.03.2014 - A 5 K 93/14
Keine Abschiebung nach Ungarn wegen systemischer Mängel - Ermittlungspflicht des …
Diese und weitere Umstände haben die Kammer schon Anfang des Jahres 2013 bewogen, eine Rücküberstellung nach Ungarn nach dem Dublin II Verfahren vorläufig für unzulässig zu halten (VG Freiburg, Beschl. v. 25.03.2013 - 5 K 345/13 - m.w.N.). - VG Freiburg, 12.09.2013 - A 5 1693/13
Ungarn, subsidiärer Schutz, Aufnahmebedingungen, Obdachlosigkeit, …
Während insoweit in den vom Antragsteller angeführten Erkenntnismitteln grundlegende Zweifel, nicht nur in Bezug auf Einzelfälle, sondern allgemein, geäußert werden (insbesondere UNHCR, "Ungarn als Asylland, April 2012", S. 26 ff., auch unter Hinweis auf einen Bericht des Parlamentarischen Menschenrechtsbeauftragen vom August 2011; Pro Asyl und bordermonitoring.eu, "Ungarn: Flüchtlinge zwischen Haft und Obdachlosigkeit, Bericht einer einjährigen Recherche bis Februar 2012", S. 27 ff., auch mit zahlreichen Hinweisen auf ungarische Nichtregierungsorganisationen; vgl. allgemein auch Kammerbeschl, v. 25.03.2013 - 5 K 345/13 - m.w.N.), hat die Antragsgegnerin im vorliegenden Verfahren insoweit nichts vorgetragen.