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   FG Rheinland-Pfalz, 11.10.1999 - 5 K 3481/98   

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https://dejure.org/1999,9575
FG Rheinland-Pfalz, 11.10.1999 - 5 K 3481/98 (https://dejure.org/1999,9575)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11.10.1999 - 5 K 3481/98 (https://dejure.org/1999,9575)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. Oktober 1999 - 5 K 3481/98 (https://dejure.org/1999,9575)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilweise Versteuerung von Trennungsgeld verfassungsgemäß

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Teilweise Versteuerung von Trennungsgeld verfassungsgemäß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Teilweise Versteuerung von Trennungsgeld; Übersteigen der gesetzlichen Pauschbeträge; Zeitliche Befristung der Steuerfreiheit; Verfassungsmäßigkeit der Zweijahresfrist; Wegfall der auf allgemeiner Lebenserfahrung beruhenden Vermutung der doppelten Haushaltsführung; ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 05.12.1997 - VI R 94/96

    Zeitliche Begrenzung der doppelten Haushaltsführung - Kinderbetreuungskosten bei

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 11.10.1999 - 5 K 3481/98
    Wenn der Gesetzgeber dabei in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 3 EStG 1996 typisierend unterstellt, dass der bei Begründung der doppelten Haushaltsführung vorhandene berufliche Anlass nach Ablauf von zwei Jahren entfallen ist oder zumindest so stark durch private Gründe überlagert wird, dass die Aufwendungen nicht mehr dem Bereich der Einkommenserzielung zugeordnet werden können, bewegt er sich innerhalb der Grenzen seines Beurteilungs- und Gestaltungsermessens (BFH vom 5. Dezember 1997 VI R 94/96, BStBl II 1998, 211).

    Soweit darüber hinaus durch die doppelte Haushaltsführung ein berufsbedingter Mehraufwand entsteht, ist eine existenzielle Bedrohung des Steuerpflichtigen jedenfalls nicht anzunehmen, wenn sein Existenzminimum auch ohne den begehrten Werbungskostenabzug gesichert ist (BFH vom 5. Dezember 1997 VI R 94/96, BStBl II 1998, 211).

  • BFH, 02.09.1977 - VI R 114/76

    Doppelte Haushaltsführung; Voraussetzungen und Umfang für die steuerliche

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 11.10.1999 - 5 K 3481/98
    Der BFH hatte die bis einschließlich Veranlagungszeitraum 1977 geltende Fassung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG dahin ausgelegt, dass nach Ablauf von zwei Jahren die auf allgemeiner Lebenserfahrung beruhende Vermutung entfalle, die Aufrechterhaltung eines aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushalts sei weiterhin beruflich veranlasst (BFH vom 2. September 1977 6 R 114/76, BStBl II 1978, 26).
  • FG Berlin, 26.05.1998 - 8 K 8591/97
    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 11.10.1999 - 5 K 3481/98
    Seine Auffassung werde bestätigt durch das Urteil des Finanzgerichts Berlin vom 26. Mai 1998 (8 K 8591/97, EFG 1998, 1594, Revision VI R 167/98).
  • BVerfG, 26.01.1994 - 1 BvL 12/86

    Verfassungsmäßigkeit des § 33a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1b EStG

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 11.10.1999 - 5 K 3481/98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind allerdings auch solche Ausgaben einkommensteuerrechtlich von Bedeutung, die außerhalb der Sphäre der Einkommenserzielung anfallen und für den Steuerpflichtigen unvermeidbar sind (Beschluss vom 26. Januar 1994 1 BvL 12/86, BVerfGE 89, 346, 352).
  • BFH, 02.12.1981 - VI R 167/79

    Umbauaufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung sind nur dann Werbungskosten,

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 11.10.1999 - 5 K 3481/98
    Hierzu vertrat der BFH die Auffassung, es handle sich um eine "aus arbeitsmarktpolitischen Gründen" geschaffene "steuerrechtliche Ausnahmevorschrift mit Entlastungscharakter" (BFH vom 2. Dezember 1981 VI R 167/79, BStBl II 1982, 297).
  • BFH, 13.10.2003 - VI R 167/98
    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 11.10.1999 - 5 K 3481/98
    Seine Auffassung werde bestätigt durch das Urteil des Finanzgerichts Berlin vom 26. Mai 1998 (8 K 8591/97, EFG 1998, 1594, Revision VI R 167/98).
  • BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98

    Doppelte Haushaltsführung

    b) das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 11. Oktober 1999 - 5 K 3481/98 -.

    Das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 11. Oktober 1999 - 5 K 3481/98 - und der Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 7. Juni 2000 - VI B 31/00 - verletzen den Beschwerdeführer zu 2. in seinem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz.

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