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   FG Köln, 19.04.2006 - 5 K 3607/04   

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FG Köln, 19.04.2006 - 5 K 3607/04 (https://dejure.org/2006,3347)
FG Köln, Entscheidung vom 19.04.2006 - 5 K 3607/04 (https://dejure.org/2006,3347)
FG Köln, Entscheidung vom 19. April 2006 - 5 K 3607/04 (https://dejure.org/2006,3347)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung als Werbungskosten; Verluste aus Vermietung und Verpachtung; Notwendigkeit des Vorliegens einer Vermietungsabsicht

  • Judicialis

    EStG § 2 Abs. 1 Nr. 6; ; EStG § 9 Abs. 1 S. 1; ; EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 1 § 21 Abs. 1 Nr. 1
    Vermietungseinkünfte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Werbungskosten - Vermietungseinkünfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Vermietung - Umfang der Vermietungsbemühungen bei Leerstand

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Aufwendungen für länger leerstehende Mietwohnung

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Keine steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für leer stehende Wohnungen ohne Vermietungsaktivitäten

  • steuer-schutzbrief.de (Kurzinformation)

    Immobilien-Leerstand: Wie stark Vermieter sich bemühen müssen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 843
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • FG München, 21.04.1998 - 2 K 4202/96
    Auszug aus FG Köln, 19.04.2006 - 5 K 3607/04
    Auch das Urteil des Finanzgerichts München vom 21.04.1998 2 K 4202/96 vermöge seine Einkünfteerzielungsabsicht nicht zu widerlegen, denn in dem dort zu entscheidenden Fall sei eine insgesamt 5 Jahre leerstehende Wohnung anschließend zur eigenen freiberuflichen Zweck und damit nicht zur Vermietungszwecken genutzt worden.

    Am erforderlichen Zusammenhang fehlt es daher, wenn sich nicht absehen lässt, ob und gegebenenfalls wann Einnahmen erzielt werden (BFH - Urteil in BStBl 1990, 1030 sowie Urteil des Finanzgerichts (FG) München vom 21.04.998, 2 K 4202/96, dokumentiert in juris).

    Dem Kläger obliegt insoweit die Darlegungs- und Beweislast (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 1990, 1030; Urteil des FG München vom 21. April 1998, 2 K 4202/96, a.a.O. sowie Urteil des FG Hamburg vom 13. Oktober 2003 II 262/02, dokumentiert in Juris).

  • BFH, 19.09.1990 - IX R 5/86

    Werbungskosten für leerstehende Einliegerwohnung?

    Auszug aus FG Köln, 19.04.2006 - 5 K 3607/04
    Werden daher Aufwendungen für eine leer stehende Wohnung als Werbungskosten geltend gemacht, so können derartige Aufwendungen nur dann - als vorab - entstandene Werbungskosten abgezogen werden, wenn der Steuerpflichtige den Entschluss zur Einkünfteerzielung endgültig gefasst hat und später nicht wieder aufgibt (BFH-Urteile vom 19.09.1990 IX R 5/86, BStBl II 1990, 1030; vom 04.06.1991 IX R 30/89, BStBl II 1991, 761, und vom 14.02.1995 IX R 74/92, BFH/NV 1995, 1051, sowie BFH - Beschluss vom 21.09.2000 IX B 75/00, BFH/NV 2001, 585).

    Dem Kläger obliegt insoweit die Darlegungs- und Beweislast (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 1990, 1030; Urteil des FG München vom 21. April 1998, 2 K 4202/96, a.a.O. sowie Urteil des FG Hamburg vom 13. Oktober 2003 II 262/02, dokumentiert in Juris).

  • BFH, 19.11.1985 - VIII R 4/83

    Zur Frage der Gewinnerzielungsabsicht als dem Streben nach einem Totalgewinn und

    Auszug aus FG Köln, 19.04.2006 - 5 K 3607/04
    Insoweit trägt der Kläger für die Berücksichtigung negativer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aber die objektive Beweislast/Feststellungslast (vgl. BFH-Urteil vom 19. November 1985 VIII R 4/83, BStBl II 1986, 289; Schmidt/Drenseck, EStG, Kommentar, 22. Auflage, § 9 Rn. 190 m.w.N.).
  • BFH, 09.07.2003 - IX R 48/02

    Werbungskostenabzug bei einer leer stehenden Mietwohnung

    Auszug aus FG Köln, 19.04.2006 - 5 K 3607/04
    Gemäß den Urteilen des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 09.07.2003 IX R 102/00, BStBl II 2003, 940 und IX R 48/02, BFH/NV 2004, 170 seien Werbungskosten bei einer leerstehenden zur Wiedervermietung angebotenen Wohnung vorweg abziehbar, solange sich der Steuerpflichtige ernsthaft und nachhaltig um eine Vermietung der leerstehenden Wohnung bemühe, selbst wenn er diese zugleich zum Verkauf anbiete.
  • BFH, 02.03.1993 - IX R 69/89

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung

    Auszug aus FG Köln, 19.04.2006 - 5 K 3607/04
    Die Berücksichtigung von Werbungskosten setzt zudem das Vorliegen einer Einkunftserzielungsabsicht des Steuerpflichtigen voraus (BFH-Urteil vom 02.03.1993 IX R 69/89, BFH/NV 1993, 532).
  • BFH, 09.07.2003 - IX R 102/00

    Einkünfteerzielungsabsicht bei leer stehender Wohnung

    Auszug aus FG Köln, 19.04.2006 - 5 K 3607/04
    Gemäß den Urteilen des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 09.07.2003 IX R 102/00, BStBl II 2003, 940 und IX R 48/02, BFH/NV 2004, 170 seien Werbungskosten bei einer leerstehenden zur Wiedervermietung angebotenen Wohnung vorweg abziehbar, solange sich der Steuerpflichtige ernsthaft und nachhaltig um eine Vermietung der leerstehenden Wohnung bemühe, selbst wenn er diese zugleich zum Verkauf anbiete.
  • BFH, 21.09.2000 - IX B 75/00

    Vermietung/Verpachtung: Vorab entstandene Werbungskosten

    Auszug aus FG Köln, 19.04.2006 - 5 K 3607/04
    Werden daher Aufwendungen für eine leer stehende Wohnung als Werbungskosten geltend gemacht, so können derartige Aufwendungen nur dann - als vorab - entstandene Werbungskosten abgezogen werden, wenn der Steuerpflichtige den Entschluss zur Einkünfteerzielung endgültig gefasst hat und später nicht wieder aufgibt (BFH-Urteile vom 19.09.1990 IX R 5/86, BStBl II 1990, 1030; vom 04.06.1991 IX R 30/89, BStBl II 1991, 761, und vom 14.02.1995 IX R 74/92, BFH/NV 1995, 1051, sowie BFH - Beschluss vom 21.09.2000 IX B 75/00, BFH/NV 2001, 585).
  • BFH, 04.06.1991 - IX R 30/89

    Werbungskosten beim Grundstückskauf

    Auszug aus FG Köln, 19.04.2006 - 5 K 3607/04
    Werden daher Aufwendungen für eine leer stehende Wohnung als Werbungskosten geltend gemacht, so können derartige Aufwendungen nur dann - als vorab - entstandene Werbungskosten abgezogen werden, wenn der Steuerpflichtige den Entschluss zur Einkünfteerzielung endgültig gefasst hat und später nicht wieder aufgibt (BFH-Urteile vom 19.09.1990 IX R 5/86, BStBl II 1990, 1030; vom 04.06.1991 IX R 30/89, BStBl II 1991, 761, und vom 14.02.1995 IX R 74/92, BFH/NV 1995, 1051, sowie BFH - Beschluss vom 21.09.2000 IX B 75/00, BFH/NV 2001, 585).
  • FG Hamburg, 13.10.2003 - II 262/02

    Werbungskosten bei mangelnder Glaubhaftmachung einer Vermietungsabsicht

    Auszug aus FG Köln, 19.04.2006 - 5 K 3607/04
    Dem Kläger obliegt insoweit die Darlegungs- und Beweislast (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 1990, 1030; Urteil des FG München vom 21. April 1998, 2 K 4202/96, a.a.O. sowie Urteil des FG Hamburg vom 13. Oktober 2003 II 262/02, dokumentiert in Juris).
  • BFH, 14.02.1995 - IX R 74/92

    Rechtmäßigkeit der Ansetzung eines Nutzungswertes für eine selbstgenutzte Wohnung

    Auszug aus FG Köln, 19.04.2006 - 5 K 3607/04
    Werden daher Aufwendungen für eine leer stehende Wohnung als Werbungskosten geltend gemacht, so können derartige Aufwendungen nur dann - als vorab - entstandene Werbungskosten abgezogen werden, wenn der Steuerpflichtige den Entschluss zur Einkünfteerzielung endgültig gefasst hat und später nicht wieder aufgibt (BFH-Urteile vom 19.09.1990 IX R 5/86, BStBl II 1990, 1030; vom 04.06.1991 IX R 30/89, BStBl II 1991, 761, und vom 14.02.1995 IX R 74/92, BFH/NV 1995, 1051, sowie BFH - Beschluss vom 21.09.2000 IX B 75/00, BFH/NV 2001, 585).
  • BFH, 21.06.1994 - IX R 62/91

    Renovierungskosten zwischen Vermietung und Selbstnutzung einer Wohnung

  • FG Niedersachsen, 19.07.2012 - 10 K 41/12

    Vermietungsabsicht bei jahrelangem Leerstand eines ohne Sanierung nicht

    Werden Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung im Hinblick auf eine spätere Vermietung als Werbungskosten geltend gemacht, so können derartige Aufwendungen nur dann als so genannte vorab entstandene Werbungskosten abgezogen werden, wenn der Steuerpflichtige den Entschluss zur Einkünfteerzielung endgültig gefasst hat und später nicht wieder aufgibt (Finanzgericht -FG- Köln, Urteil vom 19. April 2006, 5 K 3607/04, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2007, 843 mit umfassenden Nachweisen zur Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, bestätigt durch BFH, Urteil vom 28. Oktober 2008 IX R 1/07, BFH/NV 2009, 68; FG Berlin, Urteil vom 8. Juli 2009, 7 K 3007/05 B, 7 K 3007/05, StBW 2010, 196).

    Ist die Absicht zur Fremdvermietung nicht aufgrund objektiver Umstände feststellbar oder besteht diesbezüglich Ungewissheit, entfällt ein Werbungskostenabzug (vgl. Urteile des Finanzgerichts Köln vom 9. April 2006 5 K 3607/04, EFG 2007, 843; des Hessischen Finanzgerichts vom 14. November 2007 1 K 335/05, juris; des Finanzgerichts München vom 22. Oktober 2008, 1 K 77/07, juris; jeweils m.w.N.).

  • FG München, 25.05.2011 - 1 K 4079/09

    Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung keine Werbungskosten - Abschaffung des

    Ist die Absicht zur Fremdvermietung nicht aufgrund objektiver Umstände feststellbar oder besteht diesbezüglich Ungewissheit, entfällt ein Werbungskostenabzug (vgl. Urteile des Finanzgerichts Köln vom 19. April 2006 5 K 3607/04, EFG 2007, 843; des Hessischen Finanzgerichts vom 14. November 2007 1 K 335/05, juris; des Finanzgerichts München vom 22. Oktober 2008, 1 K 77/07, juris; jeweils m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 15.04.2010 - 10 K 11283/09

    Notwendigkeit des Nachweises der Vermietungsabsicht bei leerstehender Wohnung im

    Werden Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung im Hinblick auf eine spätere Vermietung als Werbungskosten geltend gemacht, so können derartige Aufwendungen nur dann als so genannte vorab entstandene Werbungskosten abgezogen werden, wenn der Steuerpflichtige den Entschluss zur Einkünfteerzielung endgültig gefasst hat und später nicht wieder aufgibt (Finanzgericht -FG- Köln, Urteil vom 19. April 2006, 5 K 3607/04, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2007, 843 mit umfassenden Nachweisen zur Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, bestätigt durch BFH, Urteil vom 28. Oktober 2008 IX R 1/07, BFH/NV 2009, 68; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. Juli 2009, 7 K 3007/05 B, 7 K 3007/05, StBW 2010, 196).

    Ist die Absicht zur Fremdvermietung nicht aufgrund objektiver Umstände feststellbar oder besteht diesbezüglich Ungewissheit, entfällt ein Werbungskostenabzug (vgl. Urteile des Finanzgerichts Köln vom 9. April 2006 5 K 3607/04, EFG 2007, 843; des Hessischen Finanzgerichts vom 14. November 2007 1 K 335/05, juris; des Finanzgerichts München vom 22. Oktober 2008, 1 K 77/07, juris; jeweils m.w.N.).

  • FG München, 14.10.2009 - 1 K 845/09

    Abschaffung des Sonderausgabenabzugs für Steuerberatungskosten - Aufwendungen für

    Ist die Absicht zur Fremdvermietung nicht aufgrund objektiver Umstände feststellbar oder besteht diesbezüglich Ungewissheit, entfällt ein Werbungskostenabzug (vgl. Urteile des Finanzgerichts Köln vom 19. April 2006 5 K 3607/04, EFG 2007, 843; des Hessischen Finanzgerichts vom 14. November 2007 1 K 335/05, [...]; des Finanzgerichts München vom 22. Oktober 2008, 1 K 77/07, [...]; jeweils m.w.N.).
  • FG Sachsen-Anhalt, 12.12.2014 - 1 K 1008/09

    Grundstück im Alleineigentum kein Betriebsvermögen eines Dritten - Wegfall der

    Werden Aufwendungen für ein nicht vermietetes Grundstück im Hinblick auf eine spätere Vermietung als Werbungskosten geltend gemacht, so können derartige Aufwendungen nur dann als so genannte vorab entstandene Werbungskosten abgezogen werden, wenn der Steuerpflichtige den Entschluss zur Einkünfteerzielung endgültig gefasst hat und später nicht wieder aufgibt (FG Köln, Urteil vom 19. April 2006 - 5 K 3607/04, EFG 2007, 843 mit umfassenden Nachweisen zur Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, bestätigt durch BFH, Urteil vom 28. Oktober 2008 - IX R 1/07, BFH/NV 2009, 68).

    Ist die Absicht zur Fremdvermietung nicht aufgrund objektiver Umstände feststellbar oder besteht diesbezüglich Ungewissheit, entfällt ein Werbungskostenabzug (vgl. FG Köln, Urteil vom 9. April 2006 - 5 K 3607/04, EFG 2007, 843; des Hessischen FG vom 14. November 2007 - 1 K 335/05, juris; und des FG München vom 22. Oktober 2008 - 1 K 77/07, juris; jeweils m.w.N.).

  • FG Thüringen, 03.11.2010 - 3 K 285/10

    Nachweis der Vermietungsabsicht

    Ist die Absicht zur Fremdvermietung nicht aufgrund objektiver Umstände feststellbar oder besteht diesbezüglich Ungewissheit, entfällt ein Werbungskostenabzug (vgl. Urteile des FG Köln vom 19.04.2006 5 K 3607/04, EFG 2007, 843, des Hessischen FG vom 24.11.2007 1 K 335/05 und des FG München 1 K 77/07, EFG 2009, 250 m.w.N.).
  • FG München, 22.10.2008 - 1 K 77/07

    Nachweis der Vermietungsabsicht bei seit Jahren leer stehender Wohnung

    Ist die Absicht zur Fremdvermietung nicht aufgrund objektiver Umstände feststellbar oder besteht diesbezüglich Ungewissheit, entfällt ein Werbungskostenabzug (vgl. Urteile des Finanzgerichts Köln vom 19. April 2006 5 K 3607/04, EFG 2007, 843 und des Hessischen Finanzgerichts vom 14. November 2007 1 K 335/05, [...], jeweils m.w.N.) b) Bei Anwendung dieser Grundsätze sind die streitigen Werbungskosten steuerlich nicht zu berücksichtigen.
  • FG Baden-Württemberg, 16.05.2011 - 10 K 4499/08

    Zur Vermietungsabsicht bei Leerstand

    Ist die Absicht zur Fremdvermietung nicht aufgrund objektiver Umstände feststellbar oder besteht diesbezüglich Ungewissheit, entfällt ein Werbungskostenabzug (vgl. Urteil des Finanzgerichts - FG - Köln vom 19.04.2006 5 K 3607/04, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2007, 843 m.w.N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 08.07.2009 - 7 K 3007/05

    Nachweis einer ernsthaften Vermietungsabsicht für leerstehende, bisher noch nicht

    Werden Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung, die zuvor noch nicht durch den Steuerpflichtigen vermietet war, als Werbungskosten geltend gemacht, so können derartige Aufwendungen nur dann als so genannte vorab entstandene Werbungskosten abgezogen werden, wenn der Steuerpflichtige den Entschluss zur Einkünfteerzielung endgültig gefasst hat und später nicht wieder aufgibt (Finanzgericht - FG - Köln, Urteil vom 19.04.2006 - 5 K 3607/04, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2007, 843 mit umfassenden Nachweisen zur Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, bestätigt durch BFH, Urteil vom 28.10.2008 - IX R 1/07, BFH/NV 2009, 68).
  • FG Hessen, 14.11.2007 - 1 K 1315/05

    Einkünfteerzielungsabsicht bei leerstehender Wohnung

    Ist die Absicht zur Fremdvermietung nicht aufgrund objektiver Umstände feststellbar oder besteht diesbezüglich Ungewissheit, entfällt ein Werbungskostenabzug (vgl. Urteil des Finanzgerichtes Köln vom 19. April 2006 5 K 3607/04, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2007, 843 m.w.N.).
  • FG Hessen, 14.11.2007 - 1 K 335/05

    Einkünfteerzielungsabsicht bei leerstehender Wohnung

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