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   FG Schleswig-Holstein, 10.07.2007 - 5 K 369/02   

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FG Schleswig-Holstein, 10.07.2007 - 5 K 369/02 (https://dejure.org/2007,14111)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10.07.2007 - 5 K 369/02 (https://dejure.org/2007,14111)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10. Juli 2007 - 5 K 369/02 (https://dejure.org/2007,14111)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anteilige Erhöhung des Arbeitslohns als geldwerter Vorteil im Falle der Übernahme der Kosten einer Regenerationskur für Fluglotsen durch den Arbeitgeber; Einordnung von Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit in Form von Bezügen und geldwerten Vorteilen sowohl als ...

  • Judicialis

    FGO § 96 Abs. 1 S. 1; ; AO § 162; ; EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 12

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Übernahme der Kosten einer sog. Regenerationskur für Fluglotsen durch den Arbeitgeber als geldwerter Vorteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitgeberleistungen - Regenerationskur für Fluglotse - Arbeitgeber übernimmt die Kosten

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitgeberleistungen - Regenerationskur für Fluglotse - Arbeitgeber übernimmt die Kosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 943
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 05.04.2006 - IX R 109/00

    Sicherheitsmaßnahmen am Wohnhaus eines Vorstandsmitglieds: Arbeitslohn,

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 10.07.2007 - 5 K 369/02
    Das ist der Fall, wenn der Vorteil nur deshalb gewährt wird, weil der Zurechnungsempfänger Arbeitnehmer des Arbeitgebers ist, der Vorteil also mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis eingeräumt wird, und wenn sich die Leistung des Arbeitgebers im weitesten Sinne als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft des Arbeitnehmers erweist (BFH, Urteil vom 5. April 2006, IX R 109/00, BStBl II 2006, 541 m.w.N.).

    In diesem Fall kann ein damit einhergehendes eigenes Interesse des Arbeitnehmers, den betreffenden Vorteil zu erlangen, vernachlässigt werden (BFH, Urteil vom 5. April 2006, IX R 109/00, BStBl II 2006, 541 m.w.N.).

  • BFH, 18.08.2005 - VI R 32/03

    Eine Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendungen im betrieblichen Eigeninteresse

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 10.07.2007 - 5 K 369/02
    Denn gerade wenn eine genaue und eindeutige Ermittlung oder Berechnung der Besteuerungsgrundlagen nicht möglich ist, sind sie gemäß § 162 AO zu schätzen (BFH, Urteil vom 18. August 2005, VI R 32/03, BStBl II 2006, 30).

    Im Übrigen obliegt die schätzweise Aufteilung in erster Linie dem Finanzgericht, da die Schätzung grundsätzlich eine Frage der Tatsachenfeststellung ist (BFH, Urteil vom 18. August 2005, VI R 32/03, BStBl II 2006, 30 m.w.N.).

  • ArbG Karlsruhe, 15.09.2004 - 11 BVGa 2/04

    Arbeitsschutz: Reichweite des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats;

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 10.07.2007 - 5 K 369/02
    Bei Mitarbeitern des Flugsicherungsdienstes sind bisher keine berufstypischen gesundheitlichen Beeinträchtigungen (wie z.B. Magenbeschwerden, Bluthochdruck oder Erschöpfung) festgestellt worden (vgl. Arbeitsgericht Karlsruhe, Urteil vom 15. September 2004, 11 BVGa 2/04).
  • BFH, 09.08.1996 - VI R 88/93

    Eine Aufteilung von Sachzuwendungen an Arbeitnehmer in Arbeitslohn und

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 10.07.2007 - 5 K 369/02
    Nach der früheren Rechtsprechung des BFH waren Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit (Bezüge oder geldwerte Vorteile) im Rahmen der durchzuführenden Gesamtwürdigung grundsätzlich einheitlich in dem Sinne zu beurteilen, dass die Zuwendung entweder Arbeitslohn darstellte oder im betrieblichen Eigeninteresse erfolgte (z.B. BFH, Urteile vom 9. August 1996, VI R 88/93, BStBl II 1997, 97 und vom 7. Februar 1997, VI R 34/96, BFH/NV 1997, 401).
  • BFH, 30.05.2001 - VI R 177/99

    Aufwendungen des Arbeitgebers für die Massage von Arbeitnehmern, die an

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 10.07.2007 - 5 K 369/02
    Von einem ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers ist insbesondere auszugehen, wenn der Arbeitnehmer sich einem unerwünschten Vorteil ohne nachteilige Folgen nicht entziehen kann (sog. aufgedrängte Bereicherung - vgl. BFH, Urteile vom 17. September 1982, VI R 75/79, BStBl II 1983, 39 und vom 20. September 1985, VI R 120/82, BStBl II 1985, 718) oder wenn der Arbeitgeber gerade deshalb Maßnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung der Gesundheit seiner Arbeitnehmer (wie z.B. Kurkosten) bezahlt, weil andernfalls berufsspezifisch bedingte gesundheitliche Beeinträchtigungen der Arbeitnehmer drohen (z.B. BFH, Urteile vom 30. Mai 2001, VI R 177/99, BStBl II 2001, 671 und vom 5. November 1993, VI R 56/93, BFH/NV 1994, 313; Finanzgericht Köln, Urteil vom 24. Juni 2004, 2 K 3877/02, EFG 2004, 1622).
  • BFH, 17.07.1992 - VI R 96/88

    Voraussetzungen der Einordnung von sowohl den Beruf als auch die private

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 10.07.2007 - 5 K 369/02
    Berufsbezogene Elemente und Umstände der allgemeinen Lebensführung sind somit untrennbar miteinander verbunden, was nach dem in § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG geregelten Aufteilungs- und Abzugsverbot für gemischte Aufwendungen zur Versagung des Werbungskostenabzugs führt (vgl. BFH, Urteil vom 17. Juli 1992, VI R 96/88, BFH/NV 1993, 19).
  • BFH, 20.09.1985 - VI R 120/82

    Arbeitslohn - GmbH - Geschäftsführer - Industrieclub - Erstattung von

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 10.07.2007 - 5 K 369/02
    Von einem ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers ist insbesondere auszugehen, wenn der Arbeitnehmer sich einem unerwünschten Vorteil ohne nachteilige Folgen nicht entziehen kann (sog. aufgedrängte Bereicherung - vgl. BFH, Urteile vom 17. September 1982, VI R 75/79, BStBl II 1983, 39 und vom 20. September 1985, VI R 120/82, BStBl II 1985, 718) oder wenn der Arbeitgeber gerade deshalb Maßnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung der Gesundheit seiner Arbeitnehmer (wie z.B. Kurkosten) bezahlt, weil andernfalls berufsspezifisch bedingte gesundheitliche Beeinträchtigungen der Arbeitnehmer drohen (z.B. BFH, Urteile vom 30. Mai 2001, VI R 177/99, BStBl II 2001, 671 und vom 5. November 1993, VI R 56/93, BFH/NV 1994, 313; Finanzgericht Köln, Urteil vom 24. Juni 2004, 2 K 3877/02, EFG 2004, 1622).
  • BFH, 05.11.1993 - VI R 56/93

    Übernahme von Kurkosten durch den Arbeitgeber (§ 19 EStG )

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 10.07.2007 - 5 K 369/02
    Von einem ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers ist insbesondere auszugehen, wenn der Arbeitnehmer sich einem unerwünschten Vorteil ohne nachteilige Folgen nicht entziehen kann (sog. aufgedrängte Bereicherung - vgl. BFH, Urteile vom 17. September 1982, VI R 75/79, BStBl II 1983, 39 und vom 20. September 1985, VI R 120/82, BStBl II 1985, 718) oder wenn der Arbeitgeber gerade deshalb Maßnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung der Gesundheit seiner Arbeitnehmer (wie z.B. Kurkosten) bezahlt, weil andernfalls berufsspezifisch bedingte gesundheitliche Beeinträchtigungen der Arbeitnehmer drohen (z.B. BFH, Urteile vom 30. Mai 2001, VI R 177/99, BStBl II 2001, 671 und vom 5. November 1993, VI R 56/93, BFH/NV 1994, 313; Finanzgericht Köln, Urteil vom 24. Juni 2004, 2 K 3877/02, EFG 2004, 1622).
  • BFH, 17.09.1982 - VI R 75/79

    Die Kostenübernahme des Arbeitgebers für die Vorsorgeuntersuchung eines

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 10.07.2007 - 5 K 369/02
    Von einem ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers ist insbesondere auszugehen, wenn der Arbeitnehmer sich einem unerwünschten Vorteil ohne nachteilige Folgen nicht entziehen kann (sog. aufgedrängte Bereicherung - vgl. BFH, Urteile vom 17. September 1982, VI R 75/79, BStBl II 1983, 39 und vom 20. September 1985, VI R 120/82, BStBl II 1985, 718) oder wenn der Arbeitgeber gerade deshalb Maßnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung der Gesundheit seiner Arbeitnehmer (wie z.B. Kurkosten) bezahlt, weil andernfalls berufsspezifisch bedingte gesundheitliche Beeinträchtigungen der Arbeitnehmer drohen (z.B. BFH, Urteile vom 30. Mai 2001, VI R 177/99, BStBl II 2001, 671 und vom 5. November 1993, VI R 56/93, BFH/NV 1994, 313; Finanzgericht Köln, Urteil vom 24. Juni 2004, 2 K 3877/02, EFG 2004, 1622).
  • FG Köln, 24.06.2004 - 2 K 3877/02

    Kostenübernahme für Raucherentwöhnung steuerpflichtiger Arbeitslohn

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 10.07.2007 - 5 K 369/02
    Von einem ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers ist insbesondere auszugehen, wenn der Arbeitnehmer sich einem unerwünschten Vorteil ohne nachteilige Folgen nicht entziehen kann (sog. aufgedrängte Bereicherung - vgl. BFH, Urteile vom 17. September 1982, VI R 75/79, BStBl II 1983, 39 und vom 20. September 1985, VI R 120/82, BStBl II 1985, 718) oder wenn der Arbeitgeber gerade deshalb Maßnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung der Gesundheit seiner Arbeitnehmer (wie z.B. Kurkosten) bezahlt, weil andernfalls berufsspezifisch bedingte gesundheitliche Beeinträchtigungen der Arbeitnehmer drohen (z.B. BFH, Urteile vom 30. Mai 2001, VI R 177/99, BStBl II 2001, 671 und vom 5. November 1993, VI R 56/93, BFH/NV 1994, 313; Finanzgericht Köln, Urteil vom 24. Juni 2004, 2 K 3877/02, EFG 2004, 1622).
  • BFH, 22.06.2006 - VI R 21/05

    Gestellung einheitlicher bürgerlicher Kleidung nicht zwangsläufig Arbeitslohn

  • BFH, 06.10.2004 - X R 36/03

    Teilnahme an einer Incentive-Reise, Unterbeteiligung als BV

  • BFH, 07.02.1997 - VI R 34/96

    Abgrenzung zwischen Dienstreise und Incentivereise

  • BFH, 11.03.2010 - VI R 7/08

    Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendung im betrieblichen Eigeninteresse -

    Zur Begründung führte das FG in dem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 943 veröffentlichten Urteil im Wesentlichen aus, dass die Kostenübernahme nach einer Gesamtwürdigung aller Umstände als gemischt veranlasst zu werten sei.
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