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   VG Neustadt, 13.09.2011 - 5 K 369/11.NW   

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https://dejure.org/2011,658
VG Neustadt, 13.09.2011 - 5 K 369/11.NW (https://dejure.org/2011,658)
VG Neustadt, Entscheidung vom 13.09.2011 - 5 K 369/11.NW (https://dejure.org/2011,658)
VG Neustadt, Entscheidung vom 13. September 2011 - 5 K 369/11.NW (https://dejure.org/2011,658)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • verkehrslexikon.de

    Zum Abschleppen von einem Behindertenparkplatz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Recht zur sofortigen Abschleppung eines verbotswidrig auf einem Behindertenparkplatz geparkten Fahrzeugs ohne das Erfordernis der konkreten Beeinträchtigung eines parkberechtigten Verkehrsteilnehmers

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Anwalt von Behindertenparkplatz abgeschleppt - Kostenforderung rechtmäßig

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Rechtsanwalt fühlt sich ungerecht behandelt bei Abschleppen von Behindertenparkplatz des AG

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Keine Gnade für Falschparker

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Kein Vorrecht für Anwälte auf Behindertenparkplätze

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Das Parken auf dem Behindertenparkplatz

  • heise.de (Pressebericht, 14.12.2011)

    Unberechtigte Fahrzeuge auf Behindertenparkplätzen verboten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Anwalt und der Behindertenparkplatz

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Abschleppen - Parken auf Behindertenparkplatz

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wer auf einem Behindertenparkplatz verbotswidrig parkt, kann immer abgeschleppt werden!

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Behindertenparkplatz zugeparkt Das Auto wird auch dann abgeschleppt, wenn andere Parkplätze frei sind

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Falschparker auf Behindertenparkplatz - sofortiges Abschleppen erlaubt?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Tabuzone: Abschleppgefahr beim Behindertenparkplatz

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anwalt von Behindertenparkplatz abgeschleppt - Kostenforderung rechtmäßig - Auf einem allgemein zugänglichen Behindertenparkplatz verbotswidrig abgestelltes Fahrzeug darf sofort abgeschleppt werden

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • OVG Hamburg, 25.03.2003 - 3 Bf 113/02

    Abschleppen wegen Parkens auf einem Schwerbehindertenparkplatz

    Auszug aus VG Neustadt, 13.09.2011 - 5 K 369/11
    Bei einem Behindertenparkplatz liegt die "Behinderung" in der Funktionsbeeinträchtigung der angeordneten Verkehrsregelung: So wie eine Feuerwehrzone nicht nur im Brandfalle, sondern stets freizuhalten ist, wird die Funktion von Behindertenparkplätzen nur gewährleistet, wenn diese jederzeit von Fahrzeugen nicht Parkberechtigter freigehalten werden (OVG Nordrhein-Westfalen, DAR 2000, 427; OVG Hamburg, Urteil vom 25. März 2003 - 3 Bf 113/02 -, juris).

    Diese grundlegende Wertung hängt nicht davon ab, wie viele Parkplätze für Schwerbehinderte auf einer Fläche, in einem Straßenzug oder in einem Viertel eingerichtet sind, ob diese regelmäßig beansprucht werden oder ob eine vollständige Inanspruchnahme an dem jeweiligen Tag und zu den jeweiligen Tagesstunden auch zu erwarten ist (OVG Hamburg, Urteil vom 25. März 2003 - 3 Bf 113/02 -, juris).

    Bei einer Parkfläche mit mehreren Behindertenparkplätzen besteht zudem Anlass für die Befürchtung, dass das verbotswidrige Parken negative Vorbildwirkung für andere Verkehrsteilnehmer hat (OVG Hamburg, Urteil vom 25. März 2003 - 3 Bf 113/02 -, juris).

  • BVerwG, 11.12.1996 - 11 C 15.95

    Abschleppen eines ursprünglich ordnungsgemäß geparkten Kraftwagens

    Auszug aus VG Neustadt, 13.09.2011 - 5 K 369/11
    Sie begründeten nicht allein das Verbot für den Kläger, auf dem Parkplatz entgegen der durch das Zusatzschild verfügten Beschränkung zu parken, sondern enthielten zugleich das Handlungsgebot an den Kläger, sein verbotswidrig abgestelltes Fahrzeug sofort von dem Behindertenparkplatz zu entfernen (BVerwG, NJW 1997, 1021).

    Das Verkehrszeichen Nr. 314 mit dem Rollstuhlfahrersinnbildwurde auch gegenüber dem Kläger wirksam, da dieser es mit der nach § 1 StVO gebotenen Sorgfalt durch einen flüchtigen Blick wahrnehmen konnte (vgl. BVerwG, NJW 1997, 1021).

    Ausnahmen, wonach eine Anwendungskorrektur dann angezeigt ist, wenn sich die angeordnete Rechtsfolge der Kostentragung wegen besonderer Umstände als unangemessen erweist (s. z.B. BVerwG, NJW 1997, 1021 und OVG Hamburg, NZV 2010, 219), sind hier nicht gegeben.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.2005 - 7 A 11726/04

    Ausweis vergessen - Parkberechtigter muss Abschleppkosten zahlen

    Auszug aus VG Neustadt, 13.09.2011 - 5 K 369/11
    Deshalb besteht an der Freihaltung von Behindertenparkplätzen ein erhebliches öffentliches Interesse (Bay.VGH, NJW 1996, 979 und Beschluss vom 01. Dezember 2009 - 10 ZB 09.2367 -, juris; OVG Schleswig-Holstein, NVwZ-RR 2003, 647; bestätigt durch BVerwG, VRS 103, 309; VGH Baden-Württemberg, NVwZ-RR 2003, 558; OVG Nordrhein-Westfalen, DAR 2000, 427; OVG Rheinland-Pfalz, NVwZ-RR 2005, 577).

    Daher kann nicht verlangt werden, dass sie umfangreiche, zeitraubende aber nicht Erfolg versprechende Suchmaßnahmen nach dem Fahrer unternimmt und die eigentlichen Aufgaben darüber zurückstellt (OVG Rheinland-Pfalz, NVwZ-RR 2005, 577).

    Der Kläger hatte auch keinerlei Vorkehrungen dafür getroffen, dass er leicht erreichbar ist (vgl. z.B. OVG Rheinland-Pfalz, NVwZ-RR 2005, 577).

  • BVerwG, 11.08.2003 - 3 B 74.03

    Umsetzung von einem Behindertenparkplatz entschieden

    Auszug aus VG Neustadt, 13.09.2011 - 5 K 369/11
    Letzteres ist der Fall bei Funktionsbeeinträchtigungen einer Fußgängerzone (s. dazu OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02. Februar 1999 - 7 A 12148/98.OVG -, ESOVG) oder beim rechtswidrigen Parken in Feuerwehranfahrzonen oder auf einem Schwerbehindertenparkplatz (BVerwG, NJW 2002, 2122 und Beschluss vom 11. August 2003 - 3 B 74/03 -, juris).

    Solche Einschätzungsbefugnisse bzw. Überprüfungspflichten können indessen nicht anerkannt werden (BVerwG, Beschluss vom 11. August 2003 - 3 B 74/03 -, juris).

  • VG Hamburg, 12.04.2011 - 21 K 1902/09

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer

    Auszug aus VG Neustadt, 13.09.2011 - 5 K 369/11
    Unzweifelhaft war der Aufenthaltsort des Klägers zum für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Abschleppanordnung maßgeblichen Zeitpunkt, nämlich dem Zeitpunkt der vor Ort getroffenen Abschleppanordnung (vgl. VG Hamburg, Urteil vom 12. April 2011 - 21 K 1902/09 -, juris), nicht bekannt.

    Allerdings obliegt es der Behörde, wenn sie aus zwingenden Gründen nicht zu einer sofortigen Gefahrenbeseitigung in der Lage ist, sich vor der Umsetzung einer kostenverursachenden Gefahrenabwehrmaßnahme noch einmal zu vergewissern, ob die beabsichtigte Maßnahme zur Gefahrenabwehr noch geeignet und erforderlich ist (vgl. VG Hamburg, Urteil vom 12. April 2011 - 21 K 1902/09 -, juris; VG Aachen, Urteil vom 31. August 2005 - 6 K 1236/03 -, juris).

  • BVerwG, 18.02.2002 - 3 B 149.01

    Beschwer, materielle - als Zulässigkeitsvoraussetzung für

    Auszug aus VG Neustadt, 13.09.2011 - 5 K 369/11
    Zwar darf ein verbotswidrig parkendes Fahrzeug nur abgeschleppt werden, wenn diese Maßnahme zur Gefahrenbeseitigung geeignet und erforderlich ist, sie der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne entspricht und dem betroffenen Fahrzeugführer zumutbar ist (s. z.B. BVerwG, NJW 2002, 2122).

    Letzteres ist der Fall bei Funktionsbeeinträchtigungen einer Fußgängerzone (s. dazu OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02. Februar 1999 - 7 A 12148/98.OVG -, ESOVG) oder beim rechtswidrigen Parken in Feuerwehranfahrzonen oder auf einem Schwerbehindertenparkplatz (BVerwG, NJW 2002, 2122 und Beschluss vom 11. August 2003 - 3 B 74/03 -, juris).

  • BVerwG, 27.05.2002 - 3 B 67.02

    Umfang der Nachforschungspflichten vor dem Umsetzen eines Kfz

    Auszug aus VG Neustadt, 13.09.2011 - 5 K 369/11
    Deshalb besteht an der Freihaltung von Behindertenparkplätzen ein erhebliches öffentliches Interesse (Bay.VGH, NJW 1996, 979 und Beschluss vom 01. Dezember 2009 - 10 ZB 09.2367 -, juris; OVG Schleswig-Holstein, NVwZ-RR 2003, 647; bestätigt durch BVerwG, VRS 103, 309; VGH Baden-Württemberg, NVwZ-RR 2003, 558; OVG Nordrhein-Westfalen, DAR 2000, 427; OVG Rheinland-Pfalz, NVwZ-RR 2005, 577).

    Einer Verpflichtung zu Halteranfragen oder sonstigen Nachforschungsversuchen stehen sowohl die ungewissen Erfolgsaussichten als auch nicht abzusehende weitere Verzögerungen regelmäßig entgegen (vgl. BVerwG, VRS 103, 309).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2000 - 5 A 2339/99

    Ein auf einem Behindertenparkplatz unberechtigt abgestelltes, defektes Fahrzeug

    Auszug aus VG Neustadt, 13.09.2011 - 5 K 369/11
    Deshalb besteht an der Freihaltung von Behindertenparkplätzen ein erhebliches öffentliches Interesse (Bay.VGH, NJW 1996, 979 und Beschluss vom 01. Dezember 2009 - 10 ZB 09.2367 -, juris; OVG Schleswig-Holstein, NVwZ-RR 2003, 647; bestätigt durch BVerwG, VRS 103, 309; VGH Baden-Württemberg, NVwZ-RR 2003, 558; OVG Nordrhein-Westfalen, DAR 2000, 427; OVG Rheinland-Pfalz, NVwZ-RR 2005, 577).

    Bei einem Behindertenparkplatz liegt die "Behinderung" in der Funktionsbeeinträchtigung der angeordneten Verkehrsregelung: So wie eine Feuerwehrzone nicht nur im Brandfalle, sondern stets freizuhalten ist, wird die Funktion von Behindertenparkplätzen nur gewährleistet, wenn diese jederzeit von Fahrzeugen nicht Parkberechtigter freigehalten werden (OVG Nordrhein-Westfalen, DAR 2000, 427; OVG Hamburg, Urteil vom 25. März 2003 - 3 Bf 113/02 -, juris).

  • VG Aachen, 31.08.2005 - 6 K 1236/03

    Abschleppen - Langer Zeitraum zwischen Feststellung eines Verstoßes und

    Auszug aus VG Neustadt, 13.09.2011 - 5 K 369/11
    Allerdings obliegt es der Behörde, wenn sie aus zwingenden Gründen nicht zu einer sofortigen Gefahrenbeseitigung in der Lage ist, sich vor der Umsetzung einer kostenverursachenden Gefahrenabwehrmaßnahme noch einmal zu vergewissern, ob die beabsichtigte Maßnahme zur Gefahrenabwehr noch geeignet und erforderlich ist (vgl. VG Hamburg, Urteil vom 12. April 2011 - 21 K 1902/09 -, juris; VG Aachen, Urteil vom 31. August 2005 - 6 K 1236/03 -, juris).
  • VG Koblenz, 18.01.2010 - 4 K 536/09

    Streit um Abschleppkosten

    Auszug aus VG Neustadt, 13.09.2011 - 5 K 369/11
    Den vollen Betrag von 100 EUR durfte die Beklagte hier zu Recht in Ansatz bringen, da - wie oben ausgeführt - ein Abbruch des Abschleppvorgangs trotz der Information der beiden Anwaltskollegen des Klägers nicht angezeigt war (zur Kostenerstattung für einen begonnenen, aber nicht zu Ende geführten Abschleppvorgang s. z.B. VG Koblenz, Urteil vom 18. Januar 2010 - 4 K 536/09.KO -, juris m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 27.11.2009 - 3 Bf 36/06

    Kostentragungspflicht für ein abgeschlepptes Fahrzeug eines Handwerkerbetriebes

  • BVerwG, 27.01.1993 - 11 C 35.92

    Busspur - § 42 VwGO, zur Verwaltungsaktsqualität von Verkehrsmaßnahmen, § 42 Abs.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.2009 - 1 A 10632/08
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.1999 - 7 A 12148/98
  • BVerwG, 21.08.2003 - 3 C 15.03

    Radweg-Benutzungspflicht; Klagebefugnis; unzulässige "Popularklage";

  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.2003 - 1 S 1248/02

    Verhältnismäßigkeit von Abschleppmaßnahmen trotz hinterlassener Handynummer

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.03.2002 - 4 L 118/01

    Behindertenparkplatz; Abschleppkosten; Halteranfrage; Verhältnismäßigkeit

  • VGH Bayern, 01.12.2009 - 10 ZB 09.2367

    Abschleppen eines Kraftfahrzeugs; unberechtigtes Abstellen auf

  • BVerwG, 26.01.1988 - 7 B 189.87

    nicht benutzte Parkuhr - § 35 S. 2 VwVfG, Wegfahrgebot, § 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO

  • VG Potsdam, 14.03.2012 - 10 K 59/08

    Verbotswidrig abgestelltes Fahrzeug kann für Bauarbeiten umgesetzt werden!

    Auch in jenen Fällen hält die Rechtsprechung einhellig ein Entfernen eines rechtswidrig dort abgestellten Fahrzeugs für angemessen, auch wenn im fraglichen Moment noch kein Berechtigter den Parkplatz aufsucht (vgl. etwa jüngst VG Neustadt, Urteil vom 13. Sept. 2011 - 5 K 369/11.NW -, Abschnitt 2 e mit ausführlichen Rechtsprechungsnachweisen).
  • VG Neustadt, 02.08.2011 - 5 L 693/11

    Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen die Erhebung einer

    habe aufschiebende Wirkung, weil er - der Antragsteller - unter dem Aktenzeichen 5 K 369/11.NW Klage gegen den Abschleppkostenbescheid vom 31. August 2010 erhoben habe, die ihrerseits aufschiebende Wirkung habe.
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