Weitere Entscheidung unten: FG Münster, 03.03.2005

Rechtsprechung
   FG Münster, 03.03.2005 - 5 K 3631/03 F, 5 K 3724/03 F, 5 K 3722/03 F, 5 K 3711/03 F   

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FG Münster, 03.03.2005 - 5 K 3631/03 F, 5 K 3724/03 F, 5 K 3722/03 F, 5 K 3711/03 F (https://dejure.org/2005,7640)
FG Münster, Entscheidung vom 03.03.2005 - 5 K 3631/03 F, 5 K 3724/03 F, 5 K 3722/03 F, 5 K 3711/03 F (https://dejure.org/2005,7640)
FG Münster, Entscheidung vom 03. März 2005 - 5 K 3631/03 F, 5 K 3724/03 F, 5 K 3722/03 F, 5 K 3711/03 F (https://dejure.org/2005,7640)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsaufspaltung auf Grund einer personellen Verflechtung durch eine Testamentsvollstreckung; Vermietung von Wirtschaftsgütern als gewerbliche Tätigkeit; Vorliegen einer "sachliche Verflechtung"; Begriff einer "personellen Verflechtung"; Ansehung eines ...

  • Judicialis

    EStG § 15 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Abs. 1
    Betriebsaufspaltung: personelle Verflechtung trotz Testamentsvollstreckung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Betriebsaufspaltung: - Betriebsaufspaltung: personelle Verflechtung trotz Testamentsvollstreckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 1109
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 13.12.1984 - VIII R 237/81

    Zum einheitlichen Betätigungswillen der hinter der Betriebsgesellschaft und dem

    Auszug aus FG Münster, 03.03.2005 - 5 K 3631/03
    Weiterhin habe der BFH mit Urteil vom 13.12.1984 VIII R 237/81, BStBl. II 1985, 657, entschieden, dass der einheitliche geschäftliche Betätigungswille der hinter Besitz- und Betriebsunternehmen stehenden Personen nicht durch einen Testamentsvollstrecker ersetzt werden könne, eine steuerliche Betriebsaufspaltung also nicht durch Testamentsvollstreckung begründet werden könne, wenn keine mehrheitlichen Beteiligungsverhältnisse bestünden.

    Soweit sich das FA für seine Rechtsauffassung auf das Urteil des BFH vom 13.12.1984 VIII R 237/81 (a. a. O.) berufen habe, sei das verfehlt.

    Der Testamentsvollstrecker ist nur sein Verwalter (so BFH, Urteil vom 13.12.1984 VIII R 237/81, BStBl. II 1985, 657 unter 3 a; s. auch Zimmermann in Münchener Kommentar vor § 2197 BGB Tz 5 und zu § 2209 BGB Tz 1 und 10).

    Soweit sich der BFH in diesem Zusammenhang in seinem Urteil vom 19.12.1984 VIII R 237/81 (a. a. O.) auf den BGB-Kommentar Parlandt, 43. Aufl., Einf.

  • BFH, 07.12.1999 - II B 79/99

    Steuererklärungspflicht des Testamentsvollstreckers

    Auszug aus FG Münster, 03.03.2005 - 5 K 3631/03
    Der Testamentsvollstrecker handele somit für den als selbständig gedachten Nachlass mit Wirkung für und gegen die Erben und sei insoweit einem gesetzlichen Vertreter der Erben gleichzustellen, wie aus dem Beschluss des BFH vom 07.12.1999 II B 79/99, Bundessteuerblatt (BStBl.) II 2000, 233, hervorgehe.

    Wird der Testamentsvollstrecker aber für den selbständig gedachten Nachlass mit Wirkung für und gegen die Erben tätig und ist er insoweit einem gesetzlichen Vertreter der Erben gleichzustellen (so auch BFH, Beschluss vom 07.12.1999 II B 79/99, BStBl. II 2000, 233) und ist es ihm verwehrt, eigene Interessen zu verfolgen, so darf er auch keinen von den Interessen der Erben unabhängigen geschäftlichen Betätigungswillen bilden.

  • BFH, 27.08.1992 - IV R 13/91

    Alleingesellschafter-Herrschaft bei GmbH & Co KG

    Auszug aus FG Münster, 03.03.2005 - 5 K 3631/03
    Es reicht aus, dass der GbR die Möglichkeit der Beherrschung der KG (Betriebsunternehmen) durch die GmbH, an der die Gesellschafter der KG maßgeblich beteiligt waren, vermittelt wurde (zur mittelbaren Beherrschung s. zB BFH, Urteil vom 27.08.1992 IV R 13/91, BStBl. II 1993, 314).
  • BGH, 07.07.1982 - IVa ZR 36/81

    Aufgaben und Stellung eines Testamensvollstreckers - Unentgeltliche Leistungen

    Auszug aus FG Münster, 03.03.2005 - 5 K 3631/03
    Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 07.07.1982 IV a ZR 36/81, NJW 1983, 40, ist der Testamentsvollstrecker weder Vertreter des Erblassers noch Vertreter des Erben.
  • BFH, 12.04.2000 - II B 133/99

    Grunderwerbsteuer bei Erbbaurecht

    Auszug aus FG Münster, 03.03.2005 - 5 K 3631/03
    Anhaltspunkte dafür, dass die Erben die KG faktisch mittels ihrer Beteiligung an der GmbH beherrscht hätten, der Testamentsvollstrecker sich also ihrem Willen untergeordnet hat, liegen nicht vor (zur faktischen Beherrschung s. z.B. BFH, Beschluss vom 12.04.2000 II B 133/99, BStBl. II 2000, 433).
  • BFH, 08.11.1971 - GrS 2/71

    Völlige Personenidentität in Fällen der Betriebsaufspaltung nicht Voraussetzung

    Auszug aus FG Münster, 03.03.2005 - 5 K 3631/03
    Es genügt aber, dass die Person oder die Personen, die das Besitzunternehmen tatsächlich beherrschen, in der Lage sind, im Betriebsunternehmen ihren Willen durchzusetzen (sog. Beherrschungsidentität, s. dazu grundlegend BFH, Beschluss vom 08.11.1971 GrS 2/71, BStBl. II 1972, 63).
  • BFH, 23.10.1992 - VI R 55/91

    Pauschale Zuschläge nur bei Verrechnung mit tatsächlichen Arbeitsstunden

    Auszug aus FG Münster, 03.03.2005 - 5 K 3631/03
    Es reicht aus, dass der GbR die Möglichkeit der Beherrschung der KG (Betriebsunternehmen) durch die GmbH, an der die Gesellschafter der KG maßgeblich beteiligt waren, vermittelt wurde (zur mittelbaren Beherrschung s. zB BFH, Urteil vom 27.08.1992 IV R 13/91, BStBl. II 1993, 314).
  • BFH, 12.02.1998 - VIII B 22/97

    Personelle Verflechtung bei Betriebsaufspaltung

    Auszug aus FG Münster, 03.03.2005 - 5 K 3631/03
    Ergänzend trägt er vor, die vom Kl. angeführte Entscheidung des BFH zur Stimmrechtsbindung vom 12.02.1998 VIII B 22/97, BFH/NV 1998, 852, sei schon deshalb nicht einschlägig, weil der Testamentsvollstrecker nicht ein unabhängiger Dritter, sondern jemand sei, der für den oder die Erben handele.
  • BFH, 24.02.2000 - IV R 62/98

    Personelle Verpflechtung bei Betriebsaufspaltung

    Auszug aus FG Münster, 03.03.2005 - 5 K 3631/03
    Die Vermietung von Wirtschaftsgütern wird nach ständiger Rechtsprechung des BFH (s. z.B. BFH, Urteil vom 24.02.2000 IV R 62/98, BStBl. II 2000, 417), der sich der Senat anschließt, dann als eine über eine reine Vermögensverwaltung hinaus gehende gewerbliche Tätigkeit angesehen, wenn das vermietende Unternehmen (Besitzunternehmen) mit dem mietenden Unternehmen (Betriebsunternehmen) sachlich und personell verflochten ist.
  • FG Hamburg, 13.12.2002 - III 124/01

    Schlussbesprechung, Gewinnfeststellung, Nachprüfungsvorbehalt:

    Auszug aus FG Münster, 03.03.2005 - 5 K 3631/03
    Denn wie der BFH in ständiger Rechtsprechung (s. z.B. BFH, Urteil vom 24.01.1985 IV R 249/82, BStBl. II 1985, 676), der sich der Senat anschließt, entschieden hat, stellt die gesonderte Feststellung einer unzutreffenden Einkunftsart wegen ihrer Wirkung für Folgebescheide eine Beschwer i. S. v. § 42 Abs. 2 FGO dar, ohne dass es darauf ankommt, wie sich diese Folgewirkungen im einzelnen gestalten (a. A. FG Hamburg, Urteil vom 13.12.2002 III 124/01, EFG 2003, 820).
  • BFH, 26.11.1992 - IV R 15/91

    Voraussetzungen der personellen Verflechtung bei ehelicher Gütergemeinschaft

  • BFH, 24.01.1985 - IV R 249/82

    Die gesonderte Feststellung einer unzutreffenden Einkunftsart stellt eine

  • BFH, 17.06.1998 - II R 46/96

    Halten von Beteiligungen - Abtretung von Geschäftsanteilen - Zustimmung der

  • FG Köln, 11.01.2002 - 10 K 5664/01

    Keine Verlängerung der gesetzlichen Zugangsvermutung

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Rechtsprechung
   FG Münster, 03.03.2005 - 5 K 3711/03 F   

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https://dejure.org/2005,41666
FG Münster, 03.03.2005 - 5 K 3711/03 F (https://dejure.org/2005,41666)
FG Münster, Entscheidung vom 03.03.2005 - 5 K 3711/03 F (https://dejure.org/2005,41666)
FG Münster, Entscheidung vom 03. März 2005 - 5 K 3711/03 F (https://dejure.org/2005,41666)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Betriebsaufspaltung auf Grund einer personellen Verflechtung durch eine Testamentsvollstreckung; Vermietung von Wirtschaftsgütern als gewerbliche Tätigkeit; Vorliegen einer "sachliche Verflechtung"; Begriff einer "personellen Verflechtung"; Ansehung eines ...

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