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   VG Stuttgart, 13.11.2015 - 5 K 3762/15   

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https://dejure.org/2015,36757
VG Stuttgart, 13.11.2015 - 5 K 3762/15 (https://dejure.org/2015,36757)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 13.11.2015 - 5 K 3762/15 (https://dejure.org/2015,36757)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 13. November 2015 - 5 K 3762/15 (https://dejure.org/2015,36757)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei acht Punkten und nach Verwarnung nach altem Recht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erneute Verwarnung nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 StVG als Voraussetzung einer Fahrerlaubnisentziehung (wegen eines achten Punkts) bei Beruhen des vorherigen Punktestands auf einer Umrechnung nach § 65 Abs. 3 Nr. 4 S. 1 StVG

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 4 Abs 5 S 1 Nr 3 StVG, § 4 Abs 5 S 1 Nr 2 StVG, § 4 Abs 9 StVG, § 4 Abs 3 S 1 Nr 2 StVG vom 05.03.2003, § 65 Abs 3 Nr 4 S 1 StVG
    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Entziehung der Fahrerlaubnis; Umrechnung von Punkten im Verkehrszentralregister auf Grund der Neuregelung des StVG zum 1. Mai 2014; kein Erfordernis nochmaliger Verwarnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahrerlaubnis; Entziehung; Fahreignungs-Bewertungssystem; Übergangsbestimmungen; Verwarnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine erneute Verwarnung bei Fahrerlaubnisentziehung wegen acht Punkten nach Umrechnung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine erneute Verwarnung bei Fahrerlaubnisentziehung wegen acht Punkten nach Umrechnung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Kassel, 21.04.2016 - 10 S 215/15
    Auszug aus VG Stuttgart, 13.11.2015 - 5 K 3762/15
    Der Streitwert eines Verfahrens wegen einer Fahrerlaubnisentziehung entspricht der Summe der Beträge, die für die nach § 6 Abs. 3 FeV und dem Streitwertkatalog eigenständig bedeutsamen Fahrerlaubnisklassen jeweils anzusetzen sind (VGH BW, B. v. 04.05.2015 - 10 S 215/15 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.2005 - 10 S 2875/04

    Unbeachtlichkeit nachträglicher Punktereduzierung bei Vorliegen der

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.11.2015 - 5 K 3762/15
    In den Fällen des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1-3 VwGO bedarf es deshalb des Vorliegens besonderer Umstände, um abweichend von der gesetzgeberischen Entscheidung für eine sofortige Vollziehung des Verwaltungsakts eine Aussetzung zu rechtfertigen" (vgl. VGH BW, B. v. 17.02.2005 - 10 S 2875/04 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2013 - 16 B 1031/13

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Ungeeignetheit zum Führen eines Kfz hinsichtlich

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.11.2015 - 5 K 3762/15
    Regelmäßig trägt auch bei einer solchen Betrachtung "allein die voraussichtliche Rechtmäßigkeit einer auf den Verlust der Kraftfahreignung gestützten Ordnungsverfügung" den Sofortvollzug (vgl. OVG NRW, B. v. 27.11.2013 - 16 B 1031/13 -, juris).
  • VG München, 26.09.2001 - M 6a S 01.4218
    Auszug aus VG Stuttgart, 13.11.2015 - 5 K 3762/15
    Ist offen, ob ein Fahrerlaubnisinhaber kraftfahrgeeignet ist, ist grundsätzlich "dem Interesse der Öffentlichkeit an der Sicherheit des Straßenverkehrs der Vorrang einzuräumen vor dem Interesse des Antragstellers, bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens weiterhin im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge führen zu können" (vgl. VG München, B. v. 26.09.2001 - M 6a S 01.4218 -, BeckRS 2001, 28187).
  • VG Karlsruhe, 29.01.2016 - 9 K 275/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Voraussetzung der Verwarnung

    Ein erneutes Ergreifen der Maßnahme der 1. Stufe - jetzt die Ermahnung - war nach alledem nicht erforderlich (vgl. BayVGH, Beschluss vom 10.06.2015 - 11 CS 15.814 -, juris Rn. 9 sowie entsprechend zur Zulässigkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis ohne vorherige erneute Verwarnung VG Stuttgart, Beschluss vom 13.11.2015 - 5 K 3762/15 -, juris Rn. 18 f.).

    Auf das seit dem 01.05.2014 geltende Fahreignungs-Bewertungssystem sowie die Überführungsbestimmungen in § 65 Abs. 3 StVG n.F. musste sie sich wie jeder Fahrerlaubnisinhaber eigenverantwortlich einstellen (vgl. VG Stuttgart, Beschluss vom 13.11.2015 - 5 K 3762/15 -, juris Rn. 20).

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