Rechtsprechung
   FG Münster, 12.04.2016 - 5 K 3838/13 F   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,16161
FG Münster, 12.04.2016 - 5 K 3838/13 F (https://dejure.org/2016,16161)
FG Münster, Entscheidung vom 12.04.2016 - 5 K 3838/13 F (https://dejure.org/2016,16161)
FG Münster, Entscheidung vom 12. April 2016 - 5 K 3838/13 F (https://dejure.org/2016,16161)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,16161) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausgleich des einem Kommanditisten zuzurechnenden Anteils am Verlust der KG weder mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten

  • rechtsportal.de

    EStG § 15a Abs. 4
    Ausgleich des einem Kommanditisten zuzurechnenden Anteils am Verlust der KG weder mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verrechenbare Verluste i.S.v. § 15a EStG - Unmittelbare und mittelbare Beteiligung an einer GbR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Verluste aus der Beteiligung einer KG an einer GbR erhöhen das negative Kapitalkonto des Kommanditisten

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Verlustanteil aus einer GbR erhöht nicht das negative Kapitalkonto

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2016, 1253
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 11.04.2005 - GrS 2/02

    Gesonderte und einheitliche Feststellung bei Beteiligung an einer sog.

    Auszug aus FG Münster, 12.04.2016 - 5 K 3838/13
    Es handele sich vorliegend nicht um eine doppelstöckige Personengesellschaft mit Ober- und Untergesellschaft, zu deren Institut die Kl. rechtliche Ausführungen gemacht hätten, sondern um eine sog. Zebragesellschaft, bei der die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung auf Ebene der KG zu Einkünften aus Gewerbebetrieb umqualifiziert würden (BFH-Beschluss vom 11.04.2005 GrS 2/02, BStBl II 2005, 679).

    Wird ein Gesellschaftsanteil an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft von einem Gesellschafter im gewerblichen Betriebsvermögen gehalten - wie hier durch die KG -, führt dies jedoch dazu, dass die Anteile dieses Gesellschafters an den Wirtschaftsgütern der Gesellschaft bei ihm Betriebsvermögen sind und sich die ihm zuzurechnenden Beteiligungseinkünfte in betriebliche Einkünfte umwandeln (BFH-Beschluss vom 11.04.2005 GrS 2/02, BFHE 209, 399, BStBl II 2005, 679).

  • BFH, 07.10.2004 - IV R 50/02

    Keine Auswirkung auf Kapitalkonto i. S. des § 15 a EStG durch

    Auszug aus FG Münster, 12.04.2016 - 5 K 3838/13
    Auch das BFH-Urteil vom 07.10.2004, IV R 50/02, lasse den Schluss zu, dass die Untergesellschaft eigenständig betrachtet werde, da dort für den umgekehrten Fall der Anwendung des § 15a EStG bereits bei der Untergesellschaft dessen Unabhängigkeit von der Eigenkapitalausstattung der Obergesellschaft festgestellt worden sei.
  • BFH, 11.07.1996 - IV R 103/94

    Umqualifizierung der Einkünfte einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft

    Auszug aus FG Münster, 12.04.2016 - 5 K 3838/13
    Die Umqualifizierung der Einkünfte der KG an der GbR ist, wovon die Beteiligten ebenfalls übereinstimmend ausgehen, zu Recht im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte erfolgt (vgl. BFH-Urteile vom 11.07.1996 IV R 103/94, BStBll II 1997, 39 und vom 21.09.2000 IV R 77/99, BFH/NV 2001, 254).
  • BFH, 21.09.2000 - IV R 77/99

    Einkünftefeststellung bei Zebragesellschaft

    Auszug aus FG Münster, 12.04.2016 - 5 K 3838/13
    Die Umqualifizierung der Einkünfte der KG an der GbR ist, wovon die Beteiligten ebenfalls übereinstimmend ausgehen, zu Recht im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte erfolgt (vgl. BFH-Urteile vom 11.07.1996 IV R 103/94, BStBll II 1997, 39 und vom 21.09.2000 IV R 77/99, BFH/NV 2001, 254).
  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus FG Münster, 12.04.2016 - 5 K 3838/13
    Denn die Beteiligung eines oder mehrerer gewerblich tätiger Gesellschafter an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft - hier der GbR - führt zwar nicht dazu, dass die Tätigkeit dieser sog. Zebragesellschaft insgesamt als gewerblich anzusehen wäre (BFH-Beschluss vom 25.06.1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, unter C. III. 3. b bb).
  • BFH, 19.09.2019 - IV R 32/16

    Anwendung des § 15a EStG bei Beteiligung der KG an Zebragesellschaft

    Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 12.04.2016 - 5 K 3838/13 F wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) wies die nur noch gegen die Feststellung nach § 15a Abs. 4 EStG gerichtete Klage mit Urteil vom 12.04.2016 - 5 K 3838/13 F als unbegründet ab.

    Die Kläger beantragen, das Urteil des FG vom 12.04.2016 - 5 K 3838/13 F aufzuheben und die gesonderte Feststellung des verrechenbaren Verlustes nach § 15a Abs. 4 EStG vom 06.03.2013, insoweit unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 25.10.2013, dahingehend zu ändern, dass der verrechenbare Verlust für den Kläger zu 2. auf 48.343,80 EUR festgestellt wird.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht