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   FG Köln, 20.08.2003 - 5 K 3894/01   

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https://dejure.org/2003,8769
FG Köln, 20.08.2003 - 5 K 3894/01 (https://dejure.org/2003,8769)
FG Köln, Entscheidung vom 20.08.2003 - 5 K 3894/01 (https://dejure.org/2003,8769)
FG Köln, Entscheidung vom 20. August 2003 - 5 K 3894/01 (https://dejure.org/2003,8769)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einbeziehung des Wertes einer mitverkauften, angeschraubten Markise eines Hauses in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer; Begriff des Grundstücks im Sinne des§ 1 Abs. 1 Satz 1 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 1645
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • FG Brandenburg, 20.01.1998 - 3 K 1195/96

    Anspruch auf Investitionszulage für eine Markise als unbewegliches

    Auszug aus FG Köln, 20.08.2003 - 5 K 3894/01
    Im Rahmen der Erörterung der Einsprüche verwies der Beklagte auf das zur Einkommensteuer ergangene Urteil des BFH vom 29.08.1989 IX R 176/84, BStBl II 1990, 430 und auf das zum Investitionszulagengesetz ergangene Urteil des Finanzgerichts des Landes Brandenburg vom 20.1.1998 3 K 1195/96, EFG 1998, 777, wonach eine Markise zu den Herstellungskosten eines Gebäudes gehöre bzw. kein bewegliches Wirtschaftsgut darstelle und deshalb nicht investitionszulagebegünstigt sei.

    Ebenso wenig einschlägig ist das weitere vom Beklagten zitierte Urteil des Finanzgerichts des Landes Brandenburg vom 20. Januar 1998 3 K 1195/96 I, das zu der Frage ergangen ist, ob die Markise einer Schneidereiboutique investitionszulagebegünstigt ist.

  • BFH, 29.08.1989 - IX R 176/84

    1. Aufwendungen für Markise an fertiggestelltem Gebäude nachträgliche

    Auszug aus FG Köln, 20.08.2003 - 5 K 3894/01
    Im Rahmen der Erörterung der Einsprüche verwies der Beklagte auf das zur Einkommensteuer ergangene Urteil des BFH vom 29.08.1989 IX R 176/84, BStBl II 1990, 430 und auf das zum Investitionszulagengesetz ergangene Urteil des Finanzgerichts des Landes Brandenburg vom 20.1.1998 3 K 1195/96, EFG 1998, 777, wonach eine Markise zu den Herstellungskosten eines Gebäudes gehöre bzw. kein bewegliches Wirtschaftsgut darstelle und deshalb nicht investitionszulagebegünstigt sei.

    Der Beklagte kann sich für seine Auffassung auch nicht auf das BFH-Urteil vom 29. August 1989 IX R 176/84, BStBl. II 1990, 430, beziehen.

  • BFH, 01.12.1970 - VI R 358/69

    Einbauküchen - Wesentliche Bestandteile - Gebäude - Gebäudeteile - Seitenwände -

    Auszug aus FG Köln, 20.08.2003 - 5 K 3894/01
    Auch Einbaumöbel, soweit sie speziell auf das Gebäude abgestimmt wurden und/oder im Zusammenhang mit der Errichtung des Gebäudes aufgestellt wurden, werden nach der Verkehrsanschauung als wesentliche Bestandteile angesehen (so BFH-Urteil vom 10. Dezember 1970 IV 227/65, DB 1971, 656).

    Soweit Einbaumöbel aber Serienanfertigungen sind und jederzeit wieder an anderer Stelle aufgebaut werden können, sind sie nicht als "eingefügt" anzusehen (vgl. BFH-Urteile vom 1. Dezember 1970 VI R 358/69, BStBl. II 1971, 162; vom 29. Oktober 1976 VI R 127/73, BStBl. II 77, 152).

  • BGH, 10.02.1978 - V ZR 33/76
    Auszug aus FG Köln, 20.08.2003 - 5 K 3894/01
    Auf eine feste Verbindung kommt es bei der Einfügung nicht an (Bundesgerichtshof - BGH -, Urteil vom 10. Februar 1978 V ZR 33/76, NJW 1978, 1311).
  • BFH, 10.12.1970 - IV 227/65

    Gewerblicher Gewinn - Betriebsvermögen - Endbilanz des Vorjahres -

    Auszug aus FG Köln, 20.08.2003 - 5 K 3894/01
    Auch Einbaumöbel, soweit sie speziell auf das Gebäude abgestimmt wurden und/oder im Zusammenhang mit der Errichtung des Gebäudes aufgestellt wurden, werden nach der Verkehrsanschauung als wesentliche Bestandteile angesehen (so BFH-Urteil vom 10. Dezember 1970 IV 227/65, DB 1971, 656).
  • BFH, 29.10.1976 - VI R 127/73

    Beschaffung von Einbaumöbeln als unschädlicher Verwendungszweck für Bausparmittel

    Auszug aus FG Köln, 20.08.2003 - 5 K 3894/01
    Soweit Einbaumöbel aber Serienanfertigungen sind und jederzeit wieder an anderer Stelle aufgebaut werden können, sind sie nicht als "eingefügt" anzusehen (vgl. BFH-Urteile vom 1. Dezember 1970 VI R 358/69, BStBl. II 1971, 162; vom 29. Oktober 1976 VI R 127/73, BStBl. II 77, 152).
  • BGH, 27.09.1978 - V ZR 36/77

    Heizkessel als wesentlicher Gebäudebestandteil

    Auszug aus FG Köln, 20.08.2003 - 5 K 3894/01
    Soweit der Beklagte insoweit die Auffassung vertritt (Einspruchsentscheidung vom ... und Schriftsatz vom ..., Bl. 22), die Markise sei deshalb wesentlicher Bestandteil des Gebäudes, weil sie diesem "ein besonderes Gepräge" gebe (so auch BGH-Urteil vom 27. September 1978 V ZR 36/77, NJW 1979, 712), ist diese Auffassung nicht nachvollziehbar.
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