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   VG Neustadt, 12.08.2008 - 5 K 408/08.NW   

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https://dejure.org/2008,27506
VG Neustadt, 12.08.2008 - 5 K 408/08.NW (https://dejure.org/2008,27506)
VG Neustadt, Entscheidung vom 12.08.2008 - 5 K 408/08.NW (https://dejure.org/2008,27506)
VG Neustadt, Entscheidung vom 12. August 2008 - 5 K 408/08.NW (https://dejure.org/2008,27506)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Das Abschleppen eines rechtswidrig abgestellten Fahrzeugs (Nichtauslegen der Parkscheibe) ist jedenfalls zur Beseitigung eines Rechtsverstoßes von nicht unerheblicher Dauer nicht unverhältnismäßig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines mündlich eingelegten, nicht protokolierten Widerspruchs; Verhältnismäßigkeit des Abschleppens eines rechtswidrig mit nicht ausgelegter Parkscheibe abgestellten Fahrzeugs

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 06.07.1983 - 7 B 182.82

    Abschleppen eines an abgelaufener Parkuhr abgestellten Personenkraftwagens -

    Auszug aus VG Neustadt, 12.08.2008 - 5 K 408/08
    Entgegen der Auffassung der Klägerin kommt es für die Angemessenheit und damit die Verhältnismäßigkeit des Abschleppens auch nicht darauf an, ob das von ihr rechtswidrig abgestellte Kraftfahrzeug tatsächlich eine konkrete Verkehrsbehinderung darstellte (BVerwG, Beschluss vom 6. Juli 1983, DVBl. 1983, 1066 zur Parkuhr).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.1990 - 5 A 1687/89

    Umsetzen eines Kfz ist beim Parken im absoluten Halteverbot wegen der negativen

    Auszug aus VG Neustadt, 12.08.2008 - 5 K 408/08
    Deshalb ist das Abschleppen eines rechtswidrig abgestellten Fahrzeugs jedenfalls zur Beseitigung eines Rechtsverstoßes von nicht unerheblicher Dauer auch nicht unverhältnismäßig, selbst wenn weitere Beeinträchtigungen nicht vorliegen (OVG Münster, Urteil vom 15. Mai 1990, NJW 90, 2835).
  • BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 40.87

    Klageerhebung - Wirksamkeit der Klageerhebung - Urheberschaft der Klage

    Auszug aus VG Neustadt, 12.08.2008 - 5 K 408/08
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Schriftformgebot der Klageerhebung (vgl. hierzu: GmSOGB, BVerwGE 58, 359; BVerwGE 81, 32), setzt das Merkmal der Schriftlichkeit nämlich nach dem Sprachgebrauch nicht ohne weiteres notwendig die handschriftliche Unterzeichnung voraus.
  • VG Neustadt, 11.02.2008 - 4 K 1537/07
    Auszug aus VG Neustadt, 12.08.2008 - 5 K 408/08
    Zwar ist die Erhebung des Widerspruchs "zur Niederschrift" eine Unterform der Schriftlichkeit, so dass der Widerspruch grundsätzlich nicht wirksam erhoben ist, wenn der Betroffene bei der Behörde anruft oder persönlich vorspricht und darauf vertraut, dass darüber bei der Behörde ein Aktenvermerk gefertigt wird (OVG Weimar, Beschluss vom 17. Mai 2001, NVwZ-RR 2002, 408 und VG Neustadt/Wstr., Urteil vom 11. Februar 2008, NVwZ-RR 2008, 439).
  • OVG Thüringen, 17.05.2001 - 4 ZKO 263/01

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht, Verwaltungsverfahrensrecht;

    Auszug aus VG Neustadt, 12.08.2008 - 5 K 408/08
    Zwar ist die Erhebung des Widerspruchs "zur Niederschrift" eine Unterform der Schriftlichkeit, so dass der Widerspruch grundsätzlich nicht wirksam erhoben ist, wenn der Betroffene bei der Behörde anruft oder persönlich vorspricht und darauf vertraut, dass darüber bei der Behörde ein Aktenvermerk gefertigt wird (OVG Weimar, Beschluss vom 17. Mai 2001, NVwZ-RR 2002, 408 und VG Neustadt/Wstr., Urteil vom 11. Februar 2008, NVwZ-RR 2008, 439).
  • GemSOGB, 30.04.1979 - GmS-OGB 1/78

    Revisionsbegründung einer Behörde - § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 164 Abs. 2 Satz 1

    Auszug aus VG Neustadt, 12.08.2008 - 5 K 408/08
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Schriftformgebot der Klageerhebung (vgl. hierzu: GmSOGB, BVerwGE 58, 359; BVerwGE 81, 32), setzt das Merkmal der Schriftlichkeit nämlich nach dem Sprachgebrauch nicht ohne weiteres notwendig die handschriftliche Unterzeichnung voraus.
  • VGH Bayern, 07.12.1998 - 24 ZS 98.2972
    Auszug aus VG Neustadt, 12.08.2008 - 5 K 408/08
    Entscheidend ist vielmehr, dass hier nicht nur eine geringfügige, sondern eine mehrstündige Überschreitung der zulässigen Parkzeit vorlag (so VGH München, NJW 99, 1130).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.06.2022 - 1 M 43/22

    Widerspruchsschreiben in Gestalt einer PDF-Datei

    Wegen der Manipulationsanfälligkeit elektronischer Übermittlung sind die Grundsätze, die zu Unterschriftsmängeln entwickelt wurden, nicht anwendbar (BVerwG, Beschluss vom 12. Oktober 2021 - 8 C 4.21); folglich kann die Antragstellerin auch aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt (Weinstraße) vom 12. August 2008 - 5 K 408/08.NW nichts zu ihren Gunsten ableiten.
  • VG Aachen, 16.05.2018 - 6 K 5781/17

    Abschleppen; Parkzone; verhältnismäßig; Ersatzvornahme; Postgebühren; Anhörung;

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Juli 1983 - Az. 7 B 182/82 -, juris Rn. 5; VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 12. August 2008 - 5 K 408/08.NW -, juris Rn. 29.

    vgl. OVG Münster, Urteil vom 15. Mai 1990 - 5 A 1687/89 -, juris Rn. 18; VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 12. August 2008 - 5 K 408/08.NW -, juris Rn. 31.

  • VG Leipzig, 21.10.2020 - 1 K 1370/19

    Personengebundenheit von Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen

    In der Rechtsprechung ist aber anerkannt, dass eine mehrstündige Überschreitung einer angeordneten Parkdauer, jedenfalls eine Überschreitung von drei Stunden, erheblich ist und das Abschleppen dann eine verhältnismäßige Maßnahme darstellt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.7.1983 - 7 B 182/82 -, juris Rn. 5; VG Aachen, Urt. v. 16.5.2018 - 6 K 5781/17 -, juris Rn. 23; VG Bremen, Urt. v. 19.11.2009 - 5 K 1116/09 -, juris Rn. 17; VG Neustadt (Weinstraße), Urt. v. 12.8.2008 - 5 K 408/08.NW -, juris Rn. 29).
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