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   FG Düsseldorf, 28.10.2015 - 5 K 4098/11 U, AO   

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FG Düsseldorf, 28.10.2015 - 5 K 4098/11 U, AO (https://dejure.org/2015,59561)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.10.2015 - 5 K 4098/11 U, AO (https://dejure.org/2015,59561)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Oktober 2015 - 5 K 4098/11 U, AO (https://dejure.org/2015,59561)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    UStG § 14 Abs. 3 ; UStG § 14c
    Umsatzsteuerliche Behandlung der beim "Sale-and-lease-back" - Verfahren erfolgenden Übertragung des zivilrechtlichen Eigentums am Leasinggut

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abweichende Festsetzung aus Billigkeitsgründen bei "Sale-and-Lease-back"-Geschäften und nachträglicher Eintritt eines Leasing-Unternehmens als Besteller in die Lieferkette

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sale-and-Mietkauf-back - und die abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 25.04.2002 - V B 73/01

    Billigkeitserlass bei unrichtigem Steuerausweis

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.10.2015 - 5 K 4098/11
    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 8.3.2001 V R 61/97, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH 2001, 998 und Beschluss vom 25.4.2002 V B 73/01, BStBl. II 2004, 343) sind gemäß § 14 Abs. 3 UStG entstandene Umsatzsteuern nach § 227 AO wegen sachlicher Unbilligkeit zwingend zu erlassen, soweit der von den einzelnen Rechnungsempfängern in Anspruch genommene Vorsteuerabzug rückgängig gemacht worden ist und die entsprechenden Beträge tatsächlich zurückgezahlt worden sind.

    Dass die jeweiligen Rechnungen hier unschwer auch schon in den streitigen Veranlagungszeiträumen berichtigt werden konnten, weil zu keinem Zeitpunkt eine Gefährdung des Steueraufkommens bestand, blieb allerdings außer Betracht - begründet jedoch aus Sicht des erkennenden Senats gar eine Ermessensreduzierung auf Null (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 25.4.2002 V B 73/01, a.a.O.) - nämlich auf Herabsetzung der streitigen Umsatzsteuer 2001 - 2004 um die hinsichtlich der Fälle des "Sale-and-Mietkauf-back" und der Fälle des "Bestelleintritts" vom beklagten Finanzamt angenommenen Mehrsteuern.

  • BFH, 08.03.2001 - V R 61/97

    Steuerberichtigung bei Anwendung des § 14 Abs. 3 UStG

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.10.2015 - 5 K 4098/11
    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 8.3.2001 V R 61/97, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH 2001, 998 und Beschluss vom 25.4.2002 V B 73/01, BStBl. II 2004, 343) sind gemäß § 14 Abs. 3 UStG entstandene Umsatzsteuern nach § 227 AO wegen sachlicher Unbilligkeit zwingend zu erlassen, soweit der von den einzelnen Rechnungsempfängern in Anspruch genommene Vorsteuerabzug rückgängig gemacht worden ist und die entsprechenden Beträge tatsächlich zurückgezahlt worden sind.
  • BFH, 12.11.1997 - XI R 22/97

    Voraussetzungen für sog. Verrechnungsstundung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.10.2015 - 5 K 4098/11
    Bei der sog. Verrechnungsstundung geht der BFH (Urteile vom 12.6.1996 II R 71/94, BFH/NV 1996, 873 und vom 12.11.1997 XI R 22/97, BFH/NV 1998, 418) davon aus, dass Finanzbehörden das ihnen gemäß § 222 AO eingeräumte Ermessen verkennen, soweit sie annehmen, von einem mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bestehenden Gegenanspruch könne nur dann ausgegangen werden, wenn dieser durch Vorlage einer Steuererklärung nachgewiesen werde bzw. nach summarischer Prüfung der Steuererklärung keine Bedenken gegen das Vorhandensein eines Gegenanspruchs bestünden.
  • BFH, 30.08.1999 - X B 67/99

    NZB bei Erlassantrag

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.10.2015 - 5 K 4098/11
    Zwischen Billigkeitsgründen, die die Einziehung festgesetzter Steuern unbillig machen, und Billigkeitsgründen, die eine abweichende Festsetzung von Steuern nach § 163 AO rechtfertigen, besteht grundsätzlich kein Unterschied (BFH-Beschluss vom 30.8.1999 (X B 67/99, BFH/NV 2000, 301).
  • BFH, 12.06.1996 - II R 71/94

    Verstoß gegen die Verfahrensgrundsätze durch Ermessensnichtgebrauch bei der

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.10.2015 - 5 K 4098/11
    Bei der sog. Verrechnungsstundung geht der BFH (Urteile vom 12.6.1996 II R 71/94, BFH/NV 1996, 873 und vom 12.11.1997 XI R 22/97, BFH/NV 1998, 418) davon aus, dass Finanzbehörden das ihnen gemäß § 222 AO eingeräumte Ermessen verkennen, soweit sie annehmen, von einem mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bestehenden Gegenanspruch könne nur dann ausgegangen werden, wenn dieser durch Vorlage einer Steuererklärung nachgewiesen werde bzw. nach summarischer Prüfung der Steuererklärung keine Bedenken gegen das Vorhandensein eines Gegenanspruchs bestünden.
  • BFH, 21.01.1982 - VIII B 94/79

    Steuerschuld - Härte - Stundung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.10.2015 - 5 K 4098/11
    Bei beidem - also sowohl bei § 227 AO als auch bei § 163 AO - ist auch unbillig etwas zu fordern, was zugleich wieder zurückgewährt werden muss - dies verstößt gegen den Grundsatz von Treu und Glauben und stellte damit beispielsweise eine erhebliche Härte im Sinne des § 222 Satz 1 AO dar; erforderlich dazu ist allerdings, dass der zu zahlenden Betrag mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit alsbald zu erstatten sein wird (BFH-Beschluss vom 21.1.1982 VIII B 94/79, BStBl. II 1982, 307).
  • BFH, 09.02.2006 - V R 22/03

    Umsatzsteuerliche Behandlung des "sale-and-lease-back"-Verfahrens

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.10.2015 - 5 K 4098/11
    Hinsichtlich der Fälle des "Sale-and-Mietkauf-back" folgt dies aus den Entscheidungsgründen des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 9.2.2006 (V R 22/03, Bundessteuerblatt II 2006, 727).
  • BFH, 27.09.2018 - V R 32/16

    Billigkeitserlass bei fehlerhaften Rechnungen

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 28. Oktober 2015 5 K 4098/11 U,AO insoweit aufgehoben, als das Finanzgericht einen Billigkeitserlass für die Sachverhalte des Bestelleintritts bejaht hat.
  • FG Düsseldorf, 22.06.2018 - 1 K 2493/16

    Abweichende Zinsfestsetzung auf Umsatzsteuernachforderungen aus

    Sie wiederholt ihr Vorbringen aus dem Einspruchsverfahren und verweist ergänzend auf Verfahren beim BFH (Az. XI R 18/14 und I R 77/15) und macht auf ein Urteil des 5. Senates des FG Düsseldorf (Urteil vom 28.10.2018 5 K 4098/11, Rev. anhängig V R 32/16) aufmerksam.

    Das Urteil des FG Düsseldorf vom 28.10.2015 (Az. 5 K 4098/11) sei vorliegend nicht einschlägig.

    ff) Schließlich handelt es sich bei dem Urteil des 5. Senates des FG Düsseldorf vom 28.10.2015 (Az. 5 K 4098/11) um eine Einzelfallentscheidung zu den sog. "Sale-and-Mietkauf-back" Fällen.

  • BFH, 11.05.2020 - V B 76/18

    Nachzahlungszinsen, Erlass, Unbilligkeit, Irrtum, Ort der sonstigen Leistung

    bb) Das Urteil des FG Düsseldorf vom 28.10.2015 - 5 K 4098/11 U, AO (Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2017, 949) und die Folgeentscheidung des Senats vom 27.09.2018 - V R 32/16 (BFHE 262, 492) betreffen den Billigkeitserlass von Umsatzsteuern in einer besonderen Konstellation (Sale-and-Mietkauf-back-Geschäfte).  Nach den Feststellungen des FG beruhten die Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs und die Erteilung von Rechnungen mit Steuerausweis auf rechtlichen Fehlvorstellungen der beiden Vertragspartner zu Rechtsfragen, zu denen in den Streitjahren noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung vorlag.
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