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   VG Karlsruhe, 17.01.2006 - 5 K 4146/04   

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VG Karlsruhe, 17.01.2006 - 5 K 4146/04 (https://dejure.org/2006,20860)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.01.2006 - 5 K 4146/04 (https://dejure.org/2006,20860)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. Januar 2006 - 5 K 4146/04 (https://dejure.org/2006,20860)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Sozialhilfe; Vermögen; Schmerzensgeld; Zinsen; Anrechnung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Sozialhilfe - Vermögen - Schmerzensgeld - Zinsen - Anrechnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zinseinkünfte aus Schmerzensgeld und Krankenhaustagegeld als Einkommen; Behandlung von Zinsen aus Schmerzensgeld als anrechnungsfreies Einkommen trotz fehlender Kenntnis der konkreten Höhe von aus Schmerzensgeld vorhandener Zinsen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 18.05.1995 - 5 C 22.93

    Schmerzensgeld im Sozialhilferecht

    Auszug aus VG Karlsruhe, 17.01.2006 - 5 K 4146/04
    Mit der Regelung in § 77 Abs. 2 BSHG reagierte der Gesetzgeber auf den Umstand, dass die Leistung des Schmerzensgeldes nach § 847 BGB und die Frage ihrer Berücksichtigung als Einkommen, vor allem infolge der Zunahme der Verkehrsunfälle, eine wachsende Rolle spielen und hat entsprechend einem praktischen Bedürfnis die Nichtberücksichtigung von Schmerzensgeld als Einkommen normiert (siehe näher BT-Drs. 7/308 v. 13.03.1973 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes -, Nr. 24 [§ 77], S. 17; BVerwG, Urt. v. 18.05.1995 - 5 C 22.93 -, BVerwGE 98, 256, 259).

    Schmerzensgeld dient dem angemessenen Ausgleich des zugefügten immateriellen Schadens und der Genugtuung für erlittenes Unrecht und nicht der Deckung des Lebensunterhalts (siehe zu diesem auch für das Sozialrecht beachtlichen Zweck des Schmerzensgelds BVerwG, Urt. v. 18.05.1995, aaO; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.05.1993 - 6 S 3184/91 -, FEVS 44, 290; Otto, Das Schmerzensgeld, ZfF 1975, 272, 273).

    Auch der innere Zusammenhang zwischen der Freistellung des Schmerzensgelds - gleichgültig ob es als Kapitalabfindung oder laufende Rente gewährt wird - vom Vermögenseinsatz nach  § 88 Abs. 3 BSHG mit Blick auf das Vorliegen einer besonderen Härte (BVerwG, Urt. v. 18.05.1995, aaO; siehe auch Ziff. 88.37 Nr. 2 der Sozialhilferichtlinien Baden-Württemberg [Stand 01.10.2004]) mit der Regelung des § 77 Abs. 2 BSHG (Einsatzfreiheit des Schmerzensgeldes als Einkommen) spricht dafür, Zinsen aus Schmerzensgeld nicht als anrechenbares Einkommen zu behandeln.

  • BSG, 20.02.1991 - 11 RAr 109/89

    Bedürftigkeit iS der Arbeitslosenhilfe bei Kapitalentschädigung wegen einer

    Auszug aus VG Karlsruhe, 17.01.2006 - 5 K 4146/04
    Soweit Zinsen über den Inflationsausgleich hinaus bezogen werden, könnte ihre Nichtanrechnung als Einkünfte darüber hinaus dann angezeigt sein, wenn - wie im vorliegenden Fall - mit der Höhe des Schmerzensgeldes die Last für etwaige immaterielle Zukunftsschäden  ausschließlich dem Geschädigten auferlegt wird; seine Absicherung erfordert dann eine hinreichend gewinnbringende Geldanlage (siehe auch BSG, Urt. v. 20.02.1991 - 11 RAr 109/89 -, juris zu ähnlichen Fragen im Rahmen des AFG).
  • BVerwG, 13.08.1992 - 5 C 2.88

    Einkommen, Anrechnung von Leistungen der Stiftung "Hilfswerk für behinderte

    Auszug aus VG Karlsruhe, 17.01.2006 - 5 K 4146/04
    Zinsen sind Leistungen Dritter, die auf mit diesen abgeschlossenen Rechtsgeschäften und anderen Rechtsvorschriften beruhen  und sich damit regelmäßig von der Herkunft des Kapitals "verselbstständigen" (vgl. hierzu auch BVerwG, Urt. v. 13.08.1992 - 5 C 2.88 -, juris).
  • BVerwG, 08.05.1996 - 5 B 14.96

    Sozialhilferecht: Einkommenseinsatz nur bei tatsächlicher Ersparnis

    Auszug aus VG Karlsruhe, 17.01.2006 - 5 K 4146/04
    Der Kostenbeitrag, der entsprechend der Erklärung des Beklagten in der mündlichen Verhandlung nur für tatsächlich eingenommene Mahlzeiten erhoben wird und dem auch eine häusliche Ersparnis des Klägers gegenüber steht (vgl. zu diesen Erfordernissen BVerwG, Urt. v. 19.03.1992 - 5 C 20/87 -, FEVS 43, 7; Beschl. v. 08.05.1996 - 5 B 14/96 -, juris, LPK-BSHG, aaO, § 43 Rz. 16), unterliegt auch im übrigen keinen rechtlichen Bedenken.
  • BVerwG, 19.03.1992 - 5 C 20.87

    Eingliederungshilfe für volljährige Besucher einer WfB - Kostenbeitrag für das

    Auszug aus VG Karlsruhe, 17.01.2006 - 5 K 4146/04
    Der Kostenbeitrag, der entsprechend der Erklärung des Beklagten in der mündlichen Verhandlung nur für tatsächlich eingenommene Mahlzeiten erhoben wird und dem auch eine häusliche Ersparnis des Klägers gegenüber steht (vgl. zu diesen Erfordernissen BVerwG, Urt. v. 19.03.1992 - 5 C 20/87 -, FEVS 43, 7; Beschl. v. 08.05.1996 - 5 B 14/96 -, juris, LPK-BSHG, aaO, § 43 Rz. 16), unterliegt auch im übrigen keinen rechtlichen Bedenken.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.05.1993 - 6 S 3184/91

    Sozialhilfe: kein Einsatz von Schmerzensgeld als Vermögen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 17.01.2006 - 5 K 4146/04
    Schmerzensgeld dient dem angemessenen Ausgleich des zugefügten immateriellen Schadens und der Genugtuung für erlittenes Unrecht und nicht der Deckung des Lebensunterhalts (siehe zu diesem auch für das Sozialrecht beachtlichen Zweck des Schmerzensgelds BVerwG, Urt. v. 18.05.1995, aaO; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.05.1993 - 6 S 3184/91 -, FEVS 44, 290; Otto, Das Schmerzensgeld, ZfF 1975, 272, 273).
  • OVG Berlin, 14.05.1981 - 6 B 48.80
    Auszug aus VG Karlsruhe, 17.01.2006 - 5 K 4146/04
    Für die Auffassung, auch Zinsen aus Schmerzensgeld als Einkünfte im Sinne des § 76 Abs. 1 S. 1 BSHG anzusehen (so Gutachten DV v. 23.10.2002 - G 33/02 -, NDV 2003, 35; Mergler/Zink, aaO, § 77 Rz. 25), spricht zunächst der Wortlaut der Bestimmung, der grundsätzlich alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert ohne Rücksicht auf ihren privat-rechtlichen Ursprung als Einkünfte behandelt (zum weit auszulegenden Begriff der Einkünfte i.S.d. § 76 BSHG vgl. OVG Berlin, Urt. v. 14.05.1981 - 6 B 48.80 -, FEVS 31, 418, 420).
  • SG Aachen, 03.02.2009 - S 23 AS 2/08

    Zinsen aus Schmerzensgeld bleiben bei Hartz IV-Leistungen anrechnungsfrei

    Demgegenüber trägt das Risiko geänderter Verhältnisse im Falle der Zahlung eines Festbetrages der Geschädigte, der zum Ausgleich auf die Möglichkeit der gewinnbringenden Anlage angewiesen ist (VG Karlsruhe, Urteil vom 17.01.2006, Az.: 5 K 4146/04, www.beck-online.de).
  • OLG Frankfurt, 02.07.2009 - 20 W 491/08

    Prüfung der Mittellosigkeit im Rahmen der Betreuervergütung

    Gegen eine Anrechnung von Bankzinsen, die aus einem angelegten Schmerzensgeld resultieren, haben sich des Weiteren das VG Karlsruhe (Urteil vom 17.01.2006 - 5 K 4146/04) und das LSG Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 20.04.2006 - L 8 SO 50/05 ) sowie das SG Aachen (Urteil vom 03. Februar 2009 - S 23 AS 2/08 - sämtlich dok. bei Juris) im Hinblick auf den vom Gesetzgeber beabsichtigten umfassenden Schutz des Schmerzensgeldes ausgesprochen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2011 - L 20 AS 22/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Demgegenüber trägt das Risiko geänderter Verhältnisse im Falle der Zahlung eines Festbetrages der Geschädigte, der zum Ausgleich auf die Möglichkeit der gewinnbringenden Anlage angewiesen ist (VG Karlsruhe, Urteil vom 17.01.2006, Az.: 5 K 4146/04, www.beck-online.de).
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