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   VG Frankfurt/Main, 11.11.2014 - 5 K 4156/13.F   

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https://dejure.org/2014,41163
VG Frankfurt/Main, 11.11.2014 - 5 K 4156/13.F (https://dejure.org/2014,41163)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11.11.2014 - 5 K 4156/13.F (https://dejure.org/2014,41163)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11. November 2014 - 5 K 4156/13.F (https://dejure.org/2014,41163)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 41 Abs. I EEG, § 3 Ziffer. 14 EEG
    Bei einem Unternehmen, welches Eis zur Konservierung oder Kühlung von Lebensmitteln herstellt, handelt es sich nicht um ein Unternehmen des produzierenden Gewerbes i. S. v. § 41 Abs. I i. V. m. § 3 Ziff. 14 EEG.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.11.2014 - 5 K 4156/13
    Das Bundesverfassungsgericht hat - worauf die Beklagte zutreffend hingewiesen hat - in seiner Entscheidung vom 31.05.2011, Az.: 1 BvR 857/07 bezüglich einer steuerrechtlich relevanten Zuordnung eines Betriebes zum verarbeitenden Gewerbe in seinem Orientierungssatz 2a ausgeführt:.

    Auch aus diesen Ausführungen wird deutlich, dass der Verweis des Gesetzgebers auf die WZ auf sachlichen Gründen beruht und somit nicht sachwidrig ist (vgl. hierzu auch Urt. d. BVerfG, v. 31.05.2011, a.a.O., Orientierungssatz 2b).

  • BFH, 27.05.2009 - VII R 5/09

    Keine Stromsteuerbegünstigung für Zwischenlagerung von Erdgas in Erdgaskavernen -

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.11.2014 - 5 K 4156/13
    Bezüglich der Frage der näheren Bestimmung des Begriffes "Unternehmen des produzierenden Gewerbes" hat der BFH in seiner Entscheidung vom 27.05.2009, Az.: VII R 5/09 zu § 9 Abs. 3 Strom STG ausgeführt:.
  • BVerwG, 31.05.2011 - 8 C 52.09

    Anteil; Begrenzung; Begrenzungsanspruch; Begrenzungsentscheidung; Beiladung;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.11.2014 - 5 K 4156/13
    Im vorliegenden Verfahren ist maßgeblich für den geltend gemachten Anspruch der Klägerin das Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien (EEG) in der Fassung vom 28. Juli 2011, denn maßgeblich für die rechtliche Beurteilung des Verpflichtungsbegehrens der Klägerin ist nach dem einschlägigen materiellen Bundesrecht die Rechtslage, die im Zeitpunkt des Ablaufs der Antragsfrist (Ausschlussfrist) zum 30. Juni 2012 (vgl. § 43 Abs. 1 EEG) bestand (siehe hierzu auch BVerwG, Urt. v. 31.05.2011 - 8 C 52/09 -).
  • FG Düsseldorf, 21.02.2018 - 4 K 2266/16

    Anspruch eines Unternehmens auf Vergütung des für betriebliche Zwecke entnommen

    Insoweit werde auch auf das Urteil des VG Frankfurt vom 11.11.2014, 5 K 4156/13 F hingewiesen.
  • VG Frankfurt/Main, 08.06.2016 - 5 K 4598/14

    Eine Banane bleibt eine Banane.Beim Reifen einer grünen Banane durch die

    In ständiger Rechtsprechung hat das Gericht keine durchgreifenden Bedenken dagegen, dass der Gesetzgeber mit den Abschnitten B und C der genannten Klassifikation (https://www.destatis.de/DE/Methoden/Klassifikationen/GueterWirtschaftklassifikationen/Content75/KlassifikationWZ08.html) auf ein untergesetzliches Regelungswerk Bezug nimmt, das er nicht selbst gesetzt hat (vgl. Urteil vom 11. November 2014 - 5 K 4156/13.F -, juris Rn. 25 - 47; Urteil vom 6. Mai 2015 - 5 K 174/14.F -, juris Rn. 14, 54), auf dessen Begriffsbestimmung er aber ausdrücklich abstellt (vgl. Bundestags-Drucksache 17/6071 S. 62).
  • VG Frankfurt/Main, 06.05.2015 - 5 K 174/14

    Begrenzung der EEG Umlage bei Herstellung von Sekundärbrennstoff

    In ständiger Rechtsprechung hat das Gericht keine durchgreifenden Bedenken dagegen, dass der Gesetzgeber mit den Abschnitte B und C der genannten Klassifikation auf ein untergesetzliches Regelungswerk Bezug nimmt, das er nicht selbst gesetzt hat (vgl. Urteil vom 11. November 2014 - 5 K 4156/13.F -, juris Rn. 25 - 47).
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