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   FG Münster, 26.10.2001 - 5 K 4280/00 F   

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FG Münster, 26.10.2001 - 5 K 4280/00 F (https://dejure.org/2001,2110)
FG Münster, Entscheidung vom 26.10.2001 - 5 K 4280/00 F (https://dejure.org/2001,2110)
FG Münster, Entscheidung vom 26. Oktober 2001 - 5 K 4280/00 F (https://dejure.org/2001,2110)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 501
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 11.06.1998 - C-283/95

    Fischer

    Auszug aus FG Münster, 26.10.2001 - 5 K 4280/00
    Wie der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) in seinem Urteil vom 11. Juni 1998 Rs. C-283/95 Fischer (Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 1998, 384 ff.) in Rz. 25 erkannt hat, ergibt sich bereits aus dem Wortlaut der vorgenannten Richtlinienbestimmung, dass Glücksspiele mit Geldeinsatz grundsätzlich von der Mehrwertsteuer befreit sind.

    Mit der Einräumung dieser Befugnis habe der Gemeinschaftsgesetzgeber die Mitgliedstaaten nämlich nicht dazu ermächtigt, den der 6. Richtlinie zu Grunde liegenden Grundsatz der steuerlichen Neutralität zu verletzen (Rz. 27 des EuGH-Urteils in UR 1998, 384 ff.).

    Weiterhin hat der EuGH festgestellt, dass der Grundsatz der steuerlichen Neutralität bei der Erhebung der Mehrwertsteuer eine allgemeine Differenzierung zwischen erlaubten und unerlaubten Geschäften verbiete und sich daraus ergebe, dass die Mitgliedstaaten die Steuerbefreiung nicht den erlaubten Glücksspielen vorbehalten dürften (Rz. 28 des EuGH-Urteils in UR 1998, 384 ff.).

    Insbesondere die Tatsache, dass die in einer Spielbank erzielten Umsätze der Spielbankabgabe unterliegen, stellt keinen zulässigen Differenzierungsgrund dar, da das gemeinsame Mehrwertsteuersystem verfälscht würde, wenn die Mitgliedstaaten bei seiner Anwendung danach unterscheiden könnten, ob andere, nichtharmonisierte Abgaben bestehen (vgl. Rz. 29, 30 des EuGH-Urteils in UR 1998, 384 ff.).

  • FG Münster, 15.09.2000 - 5 V 4286/00

    Umsätze eines Automatenaufstellers aus Geldspielgeräten umsatzsteuerfrei?

    Auszug aus FG Münster, 26.10.2001 - 5 K 4280/00
    Wegen des Sachverhalts wird auf den Beschluss des Senats vom 15. September 2000 Az: 5 V 4286/00 U Bezug genommen, mit dem der Antrag der Klägerin auf Aussetzung der Vollziehung der mit der Klage angegriffenen Umsatzsteuerbescheide abgelehnt worden ist.
  • BFH, 29.03.2001 - III B 80/00

    Keine GewSt-Befreiung für private Spielgeräte- und Spielhallenbetreiber

    Auszug aus FG Münster, 26.10.2001 - 5 K 4280/00
    Anders lassen sich seine umfangreichen Ausführungen zur Beachtung des verfassungsrechtlichen Gleichheitssatzes hinsichtlich der unterschiedlichen Belastung mit Gewerbesteuer in seinem Beschluss vom 29. März 2001 III B 80/00 (BFH-NV 2001, 1294 ff.) nicht erklären.
  • FG Schleswig-Holstein, 09.04.2001 - IV 64/99

    Steuerpflicht der Umsätze von Aufstellern gewerblicher Spielgeräte; Zweifel an

    Auszug aus FG Münster, 26.10.2001 - 5 K 4280/00
    Die unterschiedliche umsatzsteuerliche Behandlung der Umsätze mit Geldspielgeräten innerhalb und außerhalb einer Spielbank lässt sich - entgegen der Ansicht des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts (vgl. Beschluss vom 9. April 2001 IV 64/99, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2001, 1001 ff., Beschwerde eingelegt) auch nicht damit rechtfertigen, dass eine Wettbewerbssituation nicht gegeben sei und eine den Grundsatz der Neutralität der Umsatzsteuer verletzende Wettbewerbsverzerrung durch die unterschiedliche Behandlung mithin nicht eintreten könne.
  • BFH, 30.11.2000 - V B 187/00

    Besteuerung von Geldspielautomatenumsätzen

    Auszug aus FG Münster, 26.10.2001 - 5 K 4280/00
    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat diesen Beschluss auf die Beschwerde der Klägerin mit Beschluss vom 30. November 2000 V B 187/00 aufgehoben und die Vollziehung antragsgemäß ausgesetzt.
  • EuGH, 27.06.1989 - 50/88

    Kühne / Finanzamt München III

    Auszug aus FG Münster, 26.10.2001 - 5 K 4280/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH (vgl. EuGH-Urteil vom 19. Januar 1982 Rs. C-8/81, EuGHE 1982, 53, UR 1982, 71; vom 27. Juni 1989 Rs. C-50/88, EuGHE 1989, 1925, UR 1989, 373) können sich Steuerpflichtige unmittelbar auf Bestimmungen einer Richtlinie, die inhaltlich unbedingt und hinreichend genau sind, berufen, falls innerstaatliche Vorschriften nicht richtlinienkonform sind.
  • EuGH, 02.08.1993 - C-111/92

    Lange / Finanzamt Fürstenfeldbruck

    Auszug aus FG Münster, 26.10.2001 - 5 K 4280/00
    Die Sechste Richtlinie, mit der eine umfassende Harmonisierung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer angestrebt werde, beruhe auf dem Grundsatz der steuerlichen Wertneutralität (EuGH-Urteil vom 2. August 1993 Rs. C-111/92 - Lange - , UR 1994, 47 f., Rz. 16).
  • EuGH, 19.01.1982 - 8/81

    Becker

    Auszug aus FG Münster, 26.10.2001 - 5 K 4280/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH (vgl. EuGH-Urteil vom 19. Januar 1982 Rs. C-8/81, EuGHE 1982, 53, UR 1982, 71; vom 27. Juni 1989 Rs. C-50/88, EuGHE 1989, 1925, UR 1989, 373) können sich Steuerpflichtige unmittelbar auf Bestimmungen einer Richtlinie, die inhaltlich unbedingt und hinreichend genau sind, berufen, falls innerstaatliche Vorschriften nicht richtlinienkonform sind.
  • BFH, 12.05.2005 - V R 7/02

    Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten

    Gegen das Urteil des FG, das in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 501 veröffentlicht ist, wendet sich das FA mit der vorliegenden Revision.
  • BFH, 06.11.2002 - V R 7/02

    Geldspielautomaten außerhalb von Spielbanken

    Gegen das Urteil des FG, das in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 501 veröffentlicht ist, wendet sich das FA mit der vorliegenden Revision.
  • BFH, 18.08.2015 - VII R 29/14

    Insolvenzrechtliches Aufrechnungsverbot bei antragsabhängigem Erstattungsanspruch

    Von der jedenfalls "drohenden" Inkongruenz sei mit Kenntnis des erstinstanzlichen Urteils des FG Münster vom 26. Oktober 2001  5 K 4280/00 U (EFG 2002, 501 - Vorinstanz zu BFH V R 7/02) auszugehen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.01.2004 - 2 LB 53/03

    Vergnügungssteuer, Stückzahlmaßstab, Steuergerechtigkeit, Spielautomat

    Schließlich habe das Finanzgericht Münster in einem Urteil vom 26. Oktober 2001 (- 5 K 4280/00 -) in Übereinstimmung mit dem EuGH festgestellt, dass die Erhebung von Umsatzsteuer auf Geldspielgeräte rechtswidrig sei, weil auf sonstiges Glücksspiel (z.B. in Spielbanken) keine Umsatzsteuer erhoben werde.
  • OLG Stuttgart, 15.12.2009 - 12 U 110/09

    Haftung des Steuerberaters: Umfang der Kenntnisnahmepflicht eines Steuerberaters

    Wenn auch der BFH in der erstgenannten Entscheidung Zweifel an der Europarechtskonformität der Umsatzsteuerpflicht von in privat betriebenen Gaststätten oder Spielhallen aufgestellten Geldspielautomaten geäußert hat und das Finanzgericht Münster in seiner Entscheidung vom Jahr 2001 (DStRE 2002, 704) zu dem Ergebnis gekommen ist, dass eine entsprechende Umsatzsteuerpflichtigkeit nicht besteht, kann hieraus keine Pflichtverletzung der Beklagten abgeleitet werden.
  • LG Bonn, 27.05.2008 - 15 O 476/07

    Umsatzsteuerbefreiung von Spielautomatenumsätzen; Pflichtverletzung des

    Gegen die Umsatzsteuerbescheide für die Fa. B GmbH u.a. für die Jahre 1995 und 1996 legte der Beklagte mit Schreiben vom 30.09.2002 fristgerecht Einspruch ein und verwies zur Begründung auf ein Urteil des Finanzgerichts Münster, Az. 5 K 4280/00, und die dagegen eingelegte Revision zum Bundesfinanzhof unter dem Az. V R 7/02.

    Das darin zitierte Urteil des Finanzgerichts Münster, Az. 5 K 4280/00, war ebenfalls weder im Bundessteuerblatt noch in der Zeitschrift Deutsches Steuerrecht veröffentlicht worden.

  • LG Bochum, 29.04.2009 - 3 O 398/08

    Steuerberaterliche Hinweispflichten bei einer sich ändernden Rechtslage in der

    Der Kläger legt weiter dar, dass sich im zeitlichen Anschluss (nicht im thematischen Anschluss) das Finanzgericht Münster mit dem Urteil vom 26.10.2001, veröffentlicht DStRE 2002, 704, ebenfalls für die mangelnde Steuerbarkeit der betreffenden Geldspielumsätze entschieden habe, was die Aufmerksamkeit der Beklagten zu diesem Zeitpunkt ebenfalls hätte erregen müssen.

    Soweit es auf die Veröffentlichungszeitpunkte ankommt, aus der Sicht des Beraters und der ihm zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen die relevante zeitliche Betrachtungsweise, gab es nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofes das Urteil des Finanzgerichtes Münster vom 26.10.2001 (5 K 4280/00 U), das - relevant - in der Zeitschrift DStRE 2002, 704 veröffentlicht war, und zwar unter der plakativen Überschrift "Umsätze mit Geldspielautomaten sind steuerfrei", die beim Lesen der Zeitschrift ohne weiteres für den steuerlichen Berater eine nicht mehr zu übersehende Signalwirkung hatte.

  • LG Bochum, 29.04.2009 - I 3 O 398/08
    Der Kläger legt weiter dar, dass sich im zeitlichen Anschluss (nicht im thematischen Anschluss) das Finanzgericht Münster mit dem Urteil vom 26.10.2001, veröffentlicht DStRE 2002, 704, ebenfalls für die mangelnde Steuerbarkeit der betreffenden Geldspielumsätze entschieden habe, was die Aufmerksamkeit der Beklagten zu diesem Zeitpunkt ebenfalls hätte erregen müssen.

    Soweit es auf die Veröffentlichungszeitpunkte ankommt, aus der Sicht des Beraters und der ihm zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen die relevante zeitliche Betrachtungsweise, gab es nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofes das Urteil des Finanzgerichtes Münster vom 26.10.2001 (5 K 4280/00 U), das - relevant - in der Zeitschrift DStRE 2002, 704 veröffentlicht war, und zwar unter der plakativen Überschrift "Umsätze mit Geldspielautomaten sind steuerfrei", die beim Lesen der Zeitschrift ohne weiteres für den steuerlichen Berater eine nicht mehr zu übersehende Signalwirkung hatte.

  • FG Berlin-Brandenburg, 16.09.2009 - 7 K 7296/05

    Keine Korrektur bestandskräftiger Umsatzsteuerbescheide betreffend

    Die Klägerin hat jedoch nicht einmal die in der Rechtsprechung geäußerten Zweifel an der Richtlinienkonformität des § 4 Nr. 9 Buchstabe b UStG (BFH, Beschlüsse vom 30.11.2000, V B 187/00, BFH/NV 2001, 657; vom 06.11.2002, V R 7/02, BFHE 200, 149, UR 2003, 83; Finanzgericht - FG - Münster, Urteil vom 26.10.2001, 5 K 4280/00 U, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2002, 501) zum Anlass genommen, Einsprüche gegen die ab Mai 2001 (Veröffentlichung des Beschlusses vom 30.11.2000, V B 187/00) ergangenen Umsatzsteuerbescheide (hier: Umsatzsteuerbescheide 1993 bis 1997 vom 30.11.2001) einzulegen und Anträge auf Änderung nach § 164 Abs. 2 AO zur Hemmung vom Ablauf bedrohter Festsetzungsfristen zu stellen.
  • OLG Hamm, 23.05.2007 - 25 U 42/06

    Keine Haftung des Steuerberaters wegen Umsatzbesteuerung von Umsätzen aus

    Auch das Finanzgericht Münster, welches - erst - am 26.10.2001 entschieden hat, Umsätze aus Geldspielautomaten seien umsatzsteuerfrei, DstRE 2002, 704ff, hatte die Sache zunächst (gänzlich) anders gesehen.
  • OLG Düsseldorf, 24.11.2009 - 23 U 104/09

    Wirksamkeit eines Prozessfinanzierungsvertrages; Geltendmachung der

  • VG Schleswig, 07.04.2003 - 4 A 191/99

    Vergnügungssteuer, Automatensteuer, Spielautomaten, Stückzahlmaßstab, Maßstab,

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.02.2003 - 1 L 431/02

    Spielhalle, Sperrzeit, Spielbank

  • LG Düsseldorf, 10.01.2011 - 7 O 193/09

    Anspruch eines Sonderinsolvenzverwalters auf Schadensersatz wegen pflichtwidrig

  • FG Nürnberg, 16.09.2008 - II 241/06

    Voraussetzungen für eine Änderung eines Umsatzsteuerbescheides nach § 164 Abs. 2

  • VG Gelsenkirchen, 21.09.2006 - 17 K 885/05

    Verwaltungsrechtsweg, Finanzrechtsweg, Informationsanspruch,

  • FG Saarland, 30.08.2002 - 1 V 342/02

    Umsatzsteuer; Umsatzbesteuerung von Geldspielautomatenumsätzen (§ 4 Nr. 9b UStG)

  • FG Münster, 15.09.2000 - 5 V 4286/00
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