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FG Münster, 01.10.2015 - 5 K 4375/12 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- FG Münster, 01.10.2015 - 5 K 4375/12
- BFH, 14.04.2016 - XI B 97/15
Wird zitiert von ... (3)
- FG Münster, 21.02.2019 - 5 K 3473/16
Umsatzsteuer - Zur Steuerpflicht von Inkassoleistungen
Zur Begründung führte der Beklagte aus, dass der 5. Senat des FG Münster mit Urteil vom 01.10.2015 (5 K 4375/12 U) für die Streitjahre 2006 und 2007 über denselben Sachverhalt bei der Klägerin entschieden und die Klage abgewiesen habe.Der von der Klägerin zitierte BMF-Erlass regele einen völlig anderen Fall, die von der Klägerin zitierte EuGH und BFH-Rechtsprechung sei nicht neu, sondern bereits vom FG Münster im Verfahren 5 K 4375/12 U berücksichtigt worden.
Der Bundesfinanzhof hat mit Beschluss vom 14.04.2016 die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des erkennenden Senates in gleicher Sache (Urt. vom 01.10.2015, 5 K 4375/12 U, n.v.) für die vorangehenden Streitjahre 2006 und 2007 als unbegründet zurückgewiesen.
- BFH, 14.04.2016 - XI B 97/15
Umsatzsteuerbarkeit und Umsatzsteuerpflicht von Factoring-Dienstleistungen
Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 1. Oktober 2015 5 K 4375/12 U wird als unbegründet zurückgewiesen. - FG Berlin-Brandenburg, 14.09.2020 - 7 K 7043/17
Umsatzsteuer 2005 bis 2012
(2) Dem entsprechend hat der BFH (…Beschluss vom 14.04.2016 - XI B 97/15, BFH/NV 2016, 1304) nicht beanstandet, dass die Vorinstanz (FG Münster, Urteil vom 01.10.2015 - 5 K 4375/12 U, n.v.) beim folgenden Sachverhalt vom Vorliegen steuerbarer und steuerpflichtiger Umsätze ausgegangen ist: Die Klägerin im dortigen Verfahren erwarb zahlungsgestörte Forderungen von Kreditinstituten für in der Regel 10 % des Nennwerts, zuzüglich einer pauschalen Verwaltungsgebühr von 15, 00 ?.