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   FG Münster, 01.10.2015 - 5 K 4375/12   

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FG Münster, 01.10.2015 - 5 K 4375/12 (https://dejure.org/2015,56012)
FG Münster, Entscheidung vom 01.10.2015 - 5 K 4375/12 (https://dejure.org/2015,56012)
FG Münster, Entscheidung vom 01. Oktober 2015 - 5 K 4375/12 (https://dejure.org/2015,56012)
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Wird zitiert von ... (3)

  • FG Münster, 21.02.2019 - 5 K 3473/16

    Umsatzsteuer - Zur Steuerpflicht von Inkassoleistungen

    Zur Begründung führte der Beklagte aus, dass der 5. Senat des FG Münster mit Urteil vom 01.10.2015 (5 K 4375/12 U) für die Streitjahre 2006 und 2007 über denselben Sachverhalt bei der Klägerin entschieden und die Klage abgewiesen habe.

    Der von der Klägerin zitierte BMF-Erlass regele einen völlig anderen Fall, die von der Klägerin zitierte EuGH und BFH-Rechtsprechung sei nicht neu, sondern bereits vom FG Münster im Verfahren 5 K 4375/12 U berücksichtigt worden.

    Der Bundesfinanzhof hat mit Beschluss vom 14.04.2016 die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des erkennenden Senates in gleicher Sache (Urt. vom 01.10.2015, 5 K 4375/12 U, n.v.) für die vorangehenden Streitjahre 2006 und 2007 als unbegründet zurückgewiesen.

  • BFH, 14.04.2016 - XI B 97/15

    Umsatzsteuerbarkeit und Umsatzsteuerpflicht von Factoring-Dienstleistungen

    Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 1. Oktober 2015  5 K 4375/12 U wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • FG Berlin-Brandenburg, 14.09.2020 - 7 K 7043/17

    Umsatzsteuer 2005 bis 2012

    (2) Dem entsprechend hat der BFH (Beschluss vom 14.04.2016 - XI B 97/15, BFH/NV 2016, 1304) nicht beanstandet, dass die Vorinstanz (FG Münster, Urteil vom 01.10.2015 - 5 K 4375/12 U, n.v.) beim folgenden Sachverhalt vom Vorliegen steuerbarer und steuerpflichtiger Umsätze ausgegangen ist: Die Klägerin im dortigen Verfahren erwarb zahlungsgestörte Forderungen von Kreditinstituten für in der Regel 10 % des Nennwerts, zuzüglich einer pauschalen Verwaltungsgebühr von 15, 00 ?.
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