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   FG Niedersachsen, 21.09.2006 - 5 K 472/02   

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https://dejure.org/2006,9822
FG Niedersachsen, 21.09.2006 - 5 K 472/02 (https://dejure.org/2006,9822)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.09.2006 - 5 K 472/02 (https://dejure.org/2006,9822)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. September 2006 - 5 K 472/02 (https://dejure.org/2006,9822)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Das Betreiben eines Pferderennstalls begründet keinen Repräsentationseigenverbrauch i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 Buchst. c UStG 1980

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 Buchst. c UStG 1980; § 15 Abs. 1a Nr. 1 UStG 1999; § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 4 EStG
    Ansetzung eines Repräsentationseigenverbrauchs für einen betriebenen Pferdestall; Bestehen eines Abzugsverbotes bei Aufwendungen für die Ausbildung und Pflege der Rennpferde sowie deren Teilnahme an Pferderennen; Voraussetzungen für das Vorliegen "ähnlicher Zwecke"

  • Judicialis

    UStG 1980 § 1 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 Buchst. c; ; UStG 1999 § 15 Abs. 1a Nr. 1; ; EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorsteuerabzug; Rennpferd; Pferdezucht; Liebhaberei; Repräsentationseigenverbrauch; Ähnlicher Zweck - Abgrenzung von unternehmerischem Repräsentationseigenverbrauch und Liebhaberei; Betreiben eines Pferderennstalls

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abgrenzung von unternehmerischem Repräsentationseigenverbrauch und Liebhaberei; Betreiben eines Pferderennstalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ansetzung eines Repräsentationseigenverbrauchs für einen betriebenen Pferdestall; Bestehen eines Abzugsverbotes bei Aufwendungen für die Ausbildung und Pflege der Rennpferde sowie deren Teilnahme an Pferderennen; Voraussetzungen für das Vorliegen "ähnlicher Zwecke"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 547
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 30.07.1980 - I R 111/77

    Aufwendungen für einen ausschließlich von Betriebsangehörigen genutzten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.09.2006 - 5 K 472/02
    Aufwendungen für "ähnliche Zwecke" müssen einer überdurchschnittlichen Repräsentation, der Unterhaltung von Geschäftsfreunden, der Freizeitgestaltung oder der sportlichen Betätigung des Unternehmers dienen (BFH-Urteil vom 30.07.1980 - I R 111/77, BStBl. II 1981, 58).

    Denn nach der Rechtsprechung des BFH soll die Regelung des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 4 EStG jedenfalls dann einschränkend ausgelegt werden, wenn weder die Repräsentation noch die Freizeitgestaltung des Steuerpflichtigen bei Ausübung dieser Betätigung im Vordergrund stehen (BFH-Urteil vom 30.07.1980 - I R 111/77; BStBl II 1981, 58; Urteil vom 03.02.1993 - I R 18/92, BStBl. II 1993, 367; Urteil vom 10.05.2001 - IV R 6/00, BStBl. II 2001, 575).

  • FG Düsseldorf, 26.02.2003 - 5 K 201/95

    Trabrennpferdehaltung; Betriebsausgabenabzugsverbot; Liebhaberei;

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.09.2006 - 5 K 472/02
    Der Beklagte bezieht sich darüber hinaus auf zwei Urteile des Finanzgerichts Düsseldorf vom 26.03.2003 - 5 K 201/95 U und 5 K 2741/95 U. Das Finanzgericht Düsseldorf habe in diesen Urteilen einen Repräsentationseigenverbrauch im Zusammenhang für die ohne Gewinnerzielungsabsicht betriebene Haltung von Trabrennpferden bejaht.

    Die Rechtsprechung hat in der Vergangenheit Einzelfälle entschieden, in denen das Betreiben von Reit- oder Rennställen zu diesen ähnlichen Zwecken gerechnet wurde (BFH-Urteil vom 11.08.1994 - I B 235/93, BFH/NV 1995, 205; Finanzgericht Köln, Urteil vom 27.09.1993 - 13 K 2148-2150/92, 13 K 2148/92, 13 K 2149/92, 13 K 2150/92, EFG 1994, 265; Finanzgericht Düsseldorf, Urteile vom 26.02.2003 - 5 K 201/95 U und 5 K 2741/95 U, n. v.).

  • FG Köln, 27.09.1993 - 13 K 2148/92

    Einkommensteuer; Einsatz von Pferden zu Werbezwecken

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.09.2006 - 5 K 472/02
    Die Rechtsprechung hat in der Vergangenheit Einzelfälle entschieden, in denen das Betreiben von Reit- oder Rennställen zu diesen ähnlichen Zwecken gerechnet wurde (BFH-Urteil vom 11.08.1994 - I B 235/93, BFH/NV 1995, 205; Finanzgericht Köln, Urteil vom 27.09.1993 - 13 K 2148-2150/92, 13 K 2148/92, 13 K 2149/92, 13 K 2150/92, EFG 1994, 265; Finanzgericht Düsseldorf, Urteile vom 26.02.2003 - 5 K 201/95 U und 5 K 2741/95 U, n. v.).
  • BFH, 23.01.1992 - V R 66/85

    Unternehmereigenschaft eines Lehrers bei entgeltlicher Veranstaltung von

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.09.2006 - 5 K 472/02
    Dies Ergebnis stünde auch im Einklang mit dem Urteil des BFH vom 23. Januar 1992 (V R 66/85, UR 1992, 202 - Yachtvercharterung durch Fachhochschullehrer).
  • BFH, 11.08.1994 - I B 235/93

    Ermittlung eines Einkommens und Gewinnermittlung einer Kapitalgesellschaft

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.09.2006 - 5 K 472/02
    Die Rechtsprechung hat in der Vergangenheit Einzelfälle entschieden, in denen das Betreiben von Reit- oder Rennställen zu diesen ähnlichen Zwecken gerechnet wurde (BFH-Urteil vom 11.08.1994 - I B 235/93, BFH/NV 1995, 205; Finanzgericht Köln, Urteil vom 27.09.1993 - 13 K 2148-2150/92, 13 K 2148/92, 13 K 2149/92, 13 K 2150/92, EFG 1994, 265; Finanzgericht Düsseldorf, Urteile vom 26.02.2003 - 5 K 201/95 U und 5 K 2741/95 U, n. v.).
  • FG Niedersachsen, 29.04.2005 - 5 K 642/00

    Voraussetzungen der Annahme eines Repräsentationseigenverbrauchs nach § 1 Abs. 1

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.09.2006 - 5 K 472/02
    Die Beteiligten sind auf das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 29. April 2005 (5 K 642/00, EFG 2005, 1809) hingewiesen worden.
  • BFH, 10.05.2001 - IV R 6/00

    Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte mit Motorboot

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.09.2006 - 5 K 472/02
    Denn nach der Rechtsprechung des BFH soll die Regelung des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 4 EStG jedenfalls dann einschränkend ausgelegt werden, wenn weder die Repräsentation noch die Freizeitgestaltung des Steuerpflichtigen bei Ausübung dieser Betätigung im Vordergrund stehen (BFH-Urteil vom 30.07.1980 - I R 111/77; BStBl II 1981, 58; Urteil vom 03.02.1993 - I R 18/92, BStBl. II 1993, 367; Urteil vom 10.05.2001 - IV R 6/00, BStBl. II 2001, 575).
  • BFH, 03.02.1993 - I R 18/92

    Aufwendungen für Segel- oder Motorjachten bei gewerblicher Nutzung abzugsfähige

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.09.2006 - 5 K 472/02
    Denn nach der Rechtsprechung des BFH soll die Regelung des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 4 EStG jedenfalls dann einschränkend ausgelegt werden, wenn weder die Repräsentation noch die Freizeitgestaltung des Steuerpflichtigen bei Ausübung dieser Betätigung im Vordergrund stehen (BFH-Urteil vom 30.07.1980 - I R 111/77; BStBl II 1981, 58; Urteil vom 03.02.1993 - I R 18/92, BStBl. II 1993, 367; Urteil vom 10.05.2001 - IV R 6/00, BStBl. II 2001, 575).
  • FG München, 27.02.2007 - 13 K 4449/01

    Abziehbarkeit von Finanzierungskosten eines zu Baulandpreis erworbenen

    Das Abzugsverbot soll demgemäß nur für solche Fälle gelten, in denen der mit dem betrieblichen Wirtschaftsgut verfolgte private oder repräsentative und damit nicht streng geschäftliche Zweck neben dem eigentlichen Betriebsgegenstand liegt (FG Niedersachsen, Urteil vom 21. September 2006, 5 K 472/02, n.v. juris, m.w.N.).
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