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   FG Berlin, 12.11.2002 - 5 K 5125/01   

Volltextveröffentlichungen

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    Anspruch auf Eigentumsübertragung keine Zuwendung

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • EFG 2003, 1111



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Wird zitiert von ... (2)  

  • BFH, 20.01.2005 - II R 20/03  

    Schenkungsteuer - Forderungsrecht aus Vertrag zu Gunsten Dritter

    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 1111 veröffentlicht.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des FG Berlin vom 12. November 2002 5 K 5125/01 sowie den Schenkungsteuerbescheid vom 5. September 2000 aufzuheben.

  • FG Baden-Württemberg, 24.10.2003 - 9 K 8/99  

    Schenkungsweise Abtretung öffentlich-rechtlicher Ansprüche auf Rückübereignung

    Wird ein(e) aufschiebend bedingte(r) Anspruch/Forderung abgetreten, so ist unabhängig von der zivilrechtlichen Qualifizierung im Einzelnen (Schenkung unter Auflage, Vertrag zugunsten Dritter) die Schenkung (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG 1974) erst mit dem tatsächlichen Entstehen dieses Anspruchs, d.h. mit dem Eintritt der Bedingung, von der die Entstehung des Anspruchs abhängig sein sollte, ausgeführt (BFH-Urteil vom 21. Mai 2001 II R 48/99, BFH/NV 2001, 1407; Urteil des FG Berlin vom 12. November 2002 5 K 5125/01, nicht rechtskräftig, Az. des BFH: II R 20/03, Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge - ZEV - 2004, 37, 38 rechte Spalte).
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