Rechtsprechung
| FG Berlin, 12.11.2002 - 5 K 5125/01 |
Volltextveröffentlichungen
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Anspruch auf Eigentumsübertragung keine Zuwendung
Verfahrensgang
- FG Berlin, 12.11.2002 - 5 K 5125/01
- BFH, 20.01.2005 - II R 20/03
Zeitschriftenfundstellen
- EFG 2003, 1111
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 20.01.2005 - II R 20/03
Schenkungsteuer - Forderungsrecht aus Vertrag zu Gunsten Dritter
Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 1111 veröffentlicht.Der Kläger beantragt, das Urteil des FG Berlin vom 12. November 2002 5 K 5125/01 sowie den Schenkungsteuerbescheid vom 5. September 2000 aufzuheben.
- FG Baden-Württemberg, 24.10.2003 - 9 K 8/99
Schenkungsweise Abtretung öffentlich-rechtlicher Ansprüche auf Rückübereignung …
Wird ein(e) aufschiebend bedingte(r) Anspruch/Forderung abgetreten, so ist unabhängig von der zivilrechtlichen Qualifizierung im Einzelnen (Schenkung unter Auflage, Vertrag zugunsten Dritter) die Schenkung (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG 1974) erst mit dem tatsächlichen Entstehen dieses Anspruchs, d.h. mit dem Eintritt der Bedingung, von der die Entstehung des Anspruchs abhängig sein sollte, ausgeführt (…BFH-Urteil vom 21. Mai 2001 II R 48/99, BFH/NV 2001, 1407; Urteil des FG Berlin vom 12. November 2002 5 K 5125/01, nicht rechtskräftig, Az. des BFH: II R 20/03, Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge - ZEV - 2004, 37, 38 rechte Spalte).
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