Rechtsprechung
VG Saarlouis, 23.01.2015 - 5 K 534/13 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 23.01.2015 - 5 K 534/13
- OVG Saarland, 04.02.2016 - 2 A 48/15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 07.11.2013 - C-199/12
Homosexuelle Asylbewerber können eine bestimmte soziale Gruppe bilden, die der …
Auszug aus VG Saarlouis, 23.01.2015 - 5 K 534/13
Insoweit unterscheidet sich ein solcher Sachverhalt von den vom EuGH (Urteil vom 07.11.2013 - C-199/12) entschiedenen Fällen, in denen die Betroffenen ihre ausschließlich homosexuelle Orientierung entweder gänzlich verleugnen oder aber im Verborgenen ausleben mussten, um einer Bestrafung zu entgehen.Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt von den vom EuGH (Urteil vom 07.11.2013 - C-199/12-; juris) entschiedenen Fällen, in denen es um die homosexuelle Orientierung der Betroffenen ging.
- OVG Saarland, 04.02.2016 - 2 A 48/15
Prüfungsumfang im Berufungszulassungsverfahren - zur Flüchtlingsanerkennung für …
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 23. Januar 2015 - 5 K 534/13 - wird zurückgewiesen.Mit Urteil vom 23.1.2015 - 5 K 534/13 - hat das Verwaltungsgericht die Klage abgewiesen.
Dem nach § 78 Abs. 2 Satz 1 AsylG statthaften Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 23.1.2015 - 5 K 534/13 -, mit dem seine Klage auf Verpflichtung der Beklagten zur Anerkennung als Flüchtling (§ 3 Abs. 1 AsylG), hilfsweise auf Zuerkennung subsidiären Schutzes (§ 4 Abs. 1 AsylG) bzw. weiter hilfsweise auf Feststellung eines Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 5 bzw. Abs. 7 Satz 1 AufenthG abgewiesen wurde, kann nicht entsprochen werden.
Rechtsprechung
VG Stuttgart, 22.12.2017 - 5 K 534/13 |
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 22.12.2017 - 5 K 534/13
- VGH Baden-Württemberg, 06.03.2018 - 11 S 212/18
Wird zitiert von ...
- VGH Baden-Württemberg, 06.03.2018 - 11 S 212/18
Kein Beschwerdeausschluss gegen Prozesskostenhilfeaufhebungsentscheidung
Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 22. Dezember 2017 - 5 K 534/13 - aufgehoben.