Rechtsprechung
   FG Berlin, 30.09.2003 - 5 K 5342/01   

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Bloße Vercharterung einer Segelyacht ist keine gewerbliche Tätigkeit




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Wird zitiert von ... (2)  

  • FG Saarland, 16.11.2005 - 1 K 333/01  

    Einkommensteuer; Vercharterung eines registrierten Schiffes als ausländische

    Die Gegenmeinung vertritt hingegen die Auffassung, dass die Vermietung eines in ein Schiffsregister eingetragenen Schiffes die Vermietung unbeweglichen Vermögens darstelle, so dass insoweit alleine die Regelung in § 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 6a EStG zur Anwendung komme (vgl. Finanzgericht Berlin, Urteil vom 30. September 2003, 5 K 5342/01, juris; Mössner, in: Kirchhoff/Söhn, EStG, Komm., § 2a, Anm. B 63; Heinicke, in: Schmidt, EStG, Komm., 24. Aufl., 2005, § 2a, Rz. 33).
  • FG Hamburg, 26.04.2010 - 3 K 234/09  

    Einkommensteuerrecht: Weitergeltung der Beschränkung des negativen

    c) Mehrere Finanzgerichte haben für unter die neue Rechtslage fallende Streitjahre entschieden, dass die Beschränkung des § 2a EStG auch beim negativen Progressionsvorbehalt gilt, und dabei zur Begründung auf die vorgenannten Entscheidungen des BFH verwiesen, ohne allerdings zu erörtern, ob die Änderung der Rechtslage eine Auswirkung auf die Geltung des § 2a EStG hat (FG Hamburg 6. Senat Urteil vom 14. März 2003, VI 165/01, Juris Rn. 34; FG Berlin Urteil vom 30. September 2003, 5 K 5342/01, Juris Rn. 61; FG Hamburg 8. Senat Urteil vom 14. Dezember 2007, 8 K 61/07, EFG 2008, 1029, Juris Rn. 10; Schleswig-Holsteinisches FG Beschluss vom 04. September 2008, 6 V 10067/08, EFG 2009, 98, Juris Rn. 36).
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