Rechtsprechung
FG Hessen, 01.02.1999 - 5 K 5396/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährung einer Grunderwerbsteuervergünstigung; Übergang eines Grundstucks von einer Gesamthand auf eine andere Gesamthand; Fortsetzung der Beteiligung des Veräußerers; Verjährung des Steueranspruchs; Leichtfertige Steuerverkürzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- BFH, 12.06.1996 - II R 75/93
Gewährung einer Steuervergünstigung beim Übergang eines Grundstücks von einem …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 25.09.1990 - IX R 84/88
- Zur ordnungsmäßigen Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung, die die gesonderte und …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 24.04.1996 - II R 52/93
Die durch die Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zu § 5 Abs. 2 GrEStG gelten …
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- BFH, 30.07.1993 - II R 16/92
Aufhebung eines Grunderwerbsteuerbescheids auf Grund abgelaufener …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 27.11.1991 - V B 161/91
Ermittlung des Regelungsinhalts eines Verwaltungsaktes durch Auslegung - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 10.07.1996 - II R 33/94
Grundstück - Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Zeitpunkt der Einbringung - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 29.06.1988 - IV B 70/88
Nichtigkeit der Aufforderung zur Buchführung - Anforderungen an die Nichtigkeit …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 26.08.1982 - IV R 31/82
Feststellungsbeteiligte - Gewinnfeststellungsbeschluß
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- FG München, 19.12.2013 - 1 K 2603/11
Zur Frage, welche Anforderungen an eine Schlussbesprechung i. S. der §§ 171 Abs. …
Jedoch ergeben sich aus der dem Gericht vorliegenden Aktenlage keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass die für die Klägerin verantwortlich handelnde Komplementärin (d.h. A und P als deren Geschäftsführer) oder auch ein Dritter bei Wahrnehmung ihrer Angelegenheiten (vgl. hierzu etwa Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 1. Februar 1999 5 K 5396/91, Haufe-Index 1092725) im Zusammenhang mit den Steuererklärungen der Klägerin für 2000 (eingegangen beim Finanzamt jeweils am ...) und den diese erklärungsgemäß veranlagenden Bescheiden (Feststellungsbescheid für 2000 vom ... sowie Bescheid über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den 31.12.2000, jeweils vom ...) den objektiven und den jeweiligen subjektiven Tatbestand einer Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO bzw. einer leichtfertigen Steuerverkürzung gemäß § 378 AO erfüllt haben könnten. - FG Hessen, 09.11.2010 - 5 K 3252/05
Gewährung der Steuervergünstigung nach § 6 Abs. 3 Satz 1 GrEStG bei Veränderung …
Der Beklagte verweist insoweit auf die Ausführungen im Urteil des Senats vom 1. Dezember 1999 - 5 K 5396/91 -, dem ein ähnlicher Sachverhalt zugrunde lag, sowie die Ausführungen der BFH im Beschluss vom 14.Dezember 2000 - II B 123/99, BFH/NV 2001, 738, mit dem die gegen das Urteil eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde abgewiesen wurde.