Rechtsprechung
FG Berlin, 19.02.2002 - 5 K 5483/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft bei wesentlicher Beteiligung ; Wirtschaftliche Bedeutung des Stimmrechts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 39 Abs. 2 Nr. 1
Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an Anteilen - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an Anteilen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Berlin, 19.02.2002 - 5 K 5483/00
- BFH, 17.02.2004 - VIII R 28/02
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- FG Münster, 18.11.1999 - 1 K 4685/96
Bewertung der verdeckten Einlage einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft …
Auszug aus FG Berlin, 19.02.2002 - 5 K 5483/00
Das von den Klägern herangezogene Urteil des Finanzgerichts -FG- Münster vom 18. November 1999 (1 K 4685/96 E, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2000, 374 betreffe ebenfalls eine andere Sachverhaltskonstellation.Diese rechtliche Beurteilung folge auch aus dem Urteil des FG Münster vom 18. November 1999 (a. a. O.).
Auch in der Entscheidung des FG Münster vom 18. November 1999 (EFG 2000, 374) ist dem Umstand, dass der seinen Geschäftsanteil veräußernde und unter aufschiebender Bedingung abtretende Gesellschafter einer GmbH bis zur Wirksamkeit der Abtretung durch Ausübung seines Stimmrechts in erheblicher Weise auf die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft Einfluss nimmt, wesentliche Bedeutung eingeräumt worden.
- BFH, 10.03.1988 - IV R 226/85
1. Zum Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an GmbH-Anteilen - 2. …
Auszug aus FG Berlin, 19.02.2002 - 5 K 5483/00
Dies genüge nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs -BFH- (Urteil vom 10. März 1988 IV R 226/85, Bundessteuerblatt -BStBl- 1988 11, 832), um den Erwerber von Geschäftsanteilen abweichend von der zivilrechtlichen Lage als wirtschaftlichen Eigentümer im Sinne des § 39 Abs. 2 Nr. 1 Abgabenordnung - AO - zu beurteilen.Dass diese Schadensersatzpflicht im Streitfall aus dem Gesetz folge und nicht wie in dem dem BFH-Urteil vom 10. März 1988 (a. a. O.) zugrunde liegenden Sachverhalt vertraglich vereinbart worden sei, rechtfertige keine andere Beurteilung.
Das ist jedenfalls dann der Fall, wenn aufgrund eines bürgerlich-rechtlichen Rechtsgeschäfts der Käufer eines Anteils bereits eine rechtlich geschützte, auf den Erwerb des Rechts gerichtete Position erworben hat, die ihm gegen seinen Willen nicht mehr entzogen werden kann, und auch die mit den Anteilen verbundenen wesentlichen Rechte sowie das Risiko einer Wertminderung und die Chance einer Wertsteigerung auf ihn übergegangen sind (vgl. zu diesen Grundsätzen BFH-Urteil vom 10. März 1988, a. a. O.).
- FG Hamburg, 18.10.2012 - 3 K 204/11
Treuhand oder tatsächliche Herrschaft an Kapitalbeteiligungen
Dies kann unter Umständen vermutet werden, wenn er unabhängig von der Entwicklung der Beteiligung bereits gezahlt hat oder zur Zahlung eines vereinbarten Kaufpreiszahlung verpflichtet ist (BFH-Urteil vom 22. Juli 2008 IX R 74/06 BFHE 222, 458, BStBl II 2009, 124; FG Berlin, Urteil vom 19. Februar 2002 5 K 5483/00, Deutsches Steuerrecht-Entscheidungsdienst -DStRE- 2003, 223).