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Rechtsprechung
   VG Neustadt, 29.11.2011 - 5 K 550/11.NW   

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https://dejure.org/2011,340
VG Neustadt, 29.11.2011 - 5 K 550/11.NW (https://dejure.org/2011,340)
VG Neustadt, Entscheidung vom 29.11.2011 - 5 K 550/11.NW (https://dejure.org/2011,340)
VG Neustadt, Entscheidung vom 29. November 2011 - 5 K 550/11.NW (https://dejure.org/2011,340)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 11 Abs 1 Nr 2 PolG RP, § 12 Abs 1 Nr 2 PolG RP, § 81b Alt 2 StPO, § 170 Abs 2 StPO
    Zur Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung bei festgestelltem Drogenkonsum - hier: Cannabis und Kokain

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 POG bei festgestelltem Drogenkonsum trotz Einstellung des strafrechtlichen Ermittlingsverfahrens

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Drogenfahrt rechtfertigt Forderung nach Fingerabdrücken und Lichtbildern trotz Einstellung des Strafverfahrens

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Erkennungsdienstliche Behandlung nach Drogenfahrt?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erst Autofahren unter Drogeneinfluss, dann Abnahme von Fingerabdrücke

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erkennungsdienstliche Behandlung nach Drogenfahrt

  • lto.de (Kurzinformation)

    Erkennungsdienstliche Behandlung trotz Einstellung des Strafverfahrens

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Grundsätzlich Fingerabdrücke und Lichtbilder bei Drogenfahrt?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Trotz Strafverfahrenseinstellung Fingerabdrücke und Fotos erlaubt

  • ozsr.de PDF, S. 11 (Leitsatz)

    Voraussetzung einer erkennungsdienstlichen Behandlung nach festgestelltem Drogenkonsum

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Drogenfahrt rechtfertigt Forderung nach Fingerabdrücken und Lichtbildern trotz Einstellung des Strafverfahrens

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Drogenfahrt rechtfertigt Forderung nach Fingerabdrücken und Lichtbildern trotz Einstellung des Strafverfahrens

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Drogenfahrt rechtfertigt Forderung nach Fingerabdrücken und Lichtbildern trotz Einstellung des Strafverfahrens - Konsum von Cannabis und Kokain legt Wiederholungsgefahr zwingend nahe

Besprechungen u.ä.

  • beck-blog (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Gleichlauf zwischen Ermittlungsverfahren und polizeilicher erkennungsdienstlicher Behandlung - Erkennungsdienstliche Behandlung nach Drogenfahrt trotz Strafverfahrenseinstellung zulässig

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 29.79

    Fingerabdruckabnahme bei Kaffeefahrten-Betrüger - § 81b Alt. 2 StPO,

    Auszug aus VG Neustadt, 29.11.2011 - 5 K 550/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 19. Oktober 1982, 1 C 29/79, BVerwGE 66, 192-201 = NJW 1983, 772-774; Beschluss vom 6. Juli 1988, NJW 1989, 2640) bemisst sich die Notwendigkeit der Anfertigung und Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen danach, ob der anlässlich eines gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftat, seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, während dessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte, und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betreffenden schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten.

    Nach der Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Oktober 1982 (a.a.O.) ist nämlich in Verfahren wie dem vorliegenden nicht - wie sonst regelmäßig bei Anfechtungsklagen - die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Anordnung, ggf. des Widerspruchsbescheides, maßgeblich, sondern die Sachlage bei Abschluss der verwaltungsgerichtlichen Tatsacheninstanz.

  • BVerwG, 07.05.1996 - 1 D 82.95

    Beamtenrecht: Disziplinarmaßnahme wegen unerlaubten Erwerbs von

    Auszug aus VG Neustadt, 29.11.2011 - 5 K 550/11
    Der Gesetzgeber verfolgt mit ihnen das Ziel, den schädlichen Auswirkungen des zunehmenden Rauschgiftkonsums vorzubeugen und so Gefahren von dem Einzelnen, aber auch von der Allgemeinheit, insbesondere von der Jugend, abzuwehren (vgl. BVerwGE 103, 316).
  • BVerwG, 06.07.1988 - 1 B 61.88

    Erkennungsdienst - Unterlagen - Aufhebung

    Auszug aus VG Neustadt, 29.11.2011 - 5 K 550/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 19. Oktober 1982, 1 C 29/79, BVerwGE 66, 192-201 = NJW 1983, 772-774; Beschluss vom 6. Juli 1988, NJW 1989, 2640) bemisst sich die Notwendigkeit der Anfertigung und Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen danach, ob der anlässlich eines gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftat, seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, während dessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte, und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betreffenden schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten.
  • VG Neustadt, 28.04.2015 - 5 K 1056/14

    Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung; Prognose der Wiederholungsgefahr

    Für eine Letztentscheidungskompetenz der Behörde mit der Folge der eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle besteht insofern keine Ermächtigung (Änderung der Rechtsprechung; anders noch Urteil vom 29.11.2011, 5 K 550/11.NW, ESRiA).

    Verliert der Betroffene seine Beschuldigteneigenschaft, kann die Anordnung auf die Ermächtigungsnorm im POG gestützt werden, die ansonsten inhaltsgleich ist (vgl. VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 29. November 2011 - 5 K 550/11.NW -, juris, Rn. 15).

    Um die Wiederholungsgefahr zu bestimmen, muss das Gericht eine eigene Prognoseentscheidung treffen, es kontrolliert die Entscheidung der Behörde voll (so auch der uneingeschränkte Prüfungsmaßstab in Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 19. Oktober 1982, 1 C 29/79 zu § 81b 2. Alt. StPO, aA VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.12.2003 - 1 S 2211/02 und VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 29. November 2011 - 5 K 550/11.NW -, juris, Rn. 19).

    Die Hinterlegung von erkennungsdienstlichen Daten kann auch insoweit vorbeugend wirken, als die Klägerin dadurch abgeschreckt wird, Drogendelikte zu begehen, da sie weiß, dass sie aufgrund der erkennungsdienstlichen Daten leichter überführt werden kann (VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 29. November 2011 - 5 K 550/11.NW -, juris, Rn. 32).

  • VG Neustadt, 04.02.2019 - 5 K 718/18

    Austausch der Rechtsgrundlage bei erkennungsdienstlichen Maßnahmen- Handel mit

    Dabei schadet es nicht, dass die Widerspruchsbehörde die präventiv-polizeiliche Befugnisnorm des § 11 Abs. 1 Nr. 2 POG als Ermächtigungsgrundlage herangezogen hat, weil die rechtlichen Voraussetzungen beider Vorschriften, abgesehen von der Beschuldigteneigenschaft, die in § 81 b Alt. 2 StPO vorausgesetzt wird, inhaltsgleich sind (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. August 2005 - 12 A 11100/05.OVG - VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 29. November 2011 - 5 K 550/11.NW -, Rn. 15, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05. April 2016 - 1 S 275/16 -, Rn. 6, juris) und die Beschuldigteneigenschaft des Klägers im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids bereits weggefallen war.
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Rechtsprechung
   FG München, 25.03.2011 - 5 K 550/11   

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https://dejure.org/2011,32369
FG München, 25.03.2011 - 5 K 550/11 (https://dejure.org/2011,32369)
FG München, Entscheidung vom 25.03.2011 - 5 K 550/11 (https://dejure.org/2011,32369)
FG München, Entscheidung vom 25. März 2011 - 5 K 550/11 (https://dejure.org/2011,32369)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Kindergeld bei während des Wartens auf den zugesagten Ausbildungsbeginn ausgeübter Vollzeitbeschäftigung - Bei überschrittenem Jahresgrenzbetrag kein Kindergeld für Monate mit keinen oder geringen Einkünften - Keine Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs. 4 S. 2 ff.
    Vollzeitbeschäftigung schließt Berücksichtigung als Kind in der Berufsausbildung nicht aus

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vollzeitbeschäftigung schließt Berücksichtigung als Kind in der Berufsausbildung nicht aus

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 17.06.2010 - III R 34/09

    Vollzeiterwerbstätigkeit schließt die Berücksichtigung als Kind nicht aus -

    Auszug aus FG München, 25.03.2011 - 5 K 550/11
    Im Streitfall wurde mit Einverständnis der Beteiligten das Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 17. Juni 2010 III R 34/09, BFHE 230, 61, BStBl II 2010, 982) angeordnet.

    Nach der jüngsten Rechtsprechung des BFH, der sich das Gericht anschließt, ist ein Kind, das auf einen Ausbildungsplatz wartet, auch für die Monate mit Kindergeld zu berücksichtigen, in denen es einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgeht (BFH in BFHE 230, 61, BStBl II 2010, 982).

    Sind im Fall des Überschreitens des Jahresgrenzbetrags die Einkünfte und Bezüge eines Kindes in den einzelnen Berücksichtigungsmonaten - wie im Streitfall - unterschiedlich hoch, so ist es nach dem Jahresprinzip ausgeschlossen, Kindergeld für einzelne Monate, in denen keine oder nur geringe Einkünfte oder Bezüge zugeflossen sind, zu gewähren (BFH in BFHE 230, 61, BStBl II 2010, 982, mit weiteren Nachweisen).

  • BFH, 24.01.2008 - III B 33/07

    Ernsthaftes Bemühen um Ausbildungsplatz

    Auszug aus FG München, 25.03.2011 - 5 K 550/11
    Ebenso genügt die Bewerbung um einen Ausbildungsplatz, für den das Kind die objektiven Anforderungen erfüllt (BFH-Beschluss vom 24. Januar 2008 III B 33/07, BFH/NV 2008, 786).
  • FG Münster, 17.09.2010 - 4 K 358/10

    Berücksichtung als Kind trotz Vollzeiterwerbstätigkeit

    Auszug aus FG München, 25.03.2011 - 5 K 550/11
    Die Vorschrift des § 32 Abs. 4 Sätze 7 und 8 EStG knüpft ausschließlich an die objektiven Voraussetzungen für eine Berücksichtigung als Kind an und nicht an die tatsächliche Inanspruchnahme des Kindergeldes (vgl. Urteil des Finanzgerichts Münster vom 17. September 2010 4 K 358/10, juris).
  • BFH, 15.09.2005 - III R 67/04

    Keine Berücksichtigung als Kind für die Dauer seiner Vollzeiterwerbstätigkeit

    Auszug aus FG München, 25.03.2011 - 5 K 550/11
    Dieser Berücksichtigungstatbestand ist nicht nur dann gegeben, wenn das Kind trotz ernsthaften Bemühens noch keinen Ausbildungsplatz gefunden hat, sondern auch dann, wenn ihm ein Ausbildungsplatz bereits zugesagt wurde, es diesen aber aus schul-, studien- oder betriebsorganisatorischen Gründen erst zu einem späteren Zeitpunkt antreten kann (BFH-Urteil vom 15. September 2005 III R 67/04, BFHE 211, 452, BStBl II 2006, 305).
  • FG München, 07.05.2013 - 5 K 3037/12

    Kindergeld: anteiliger Jahresgrenzbetrag der Einkünfte und Bezüge -

    Die Vorschrift des § 32 Abs. 4 Sätze 7 und 8 EStG a.F. knüpft ausschließlich an die objektiven Voraussetzungen für eine Berücksichtigung als Kind an und nicht an die tatsächliche Inanspruchnahme des Kindergeldes (vgl. Urteile des Finanzgerichts München vom 25. März 2011 5 K 550/11, juris, und des Finanzgerichts Münster vom 17. September 2010 4 K 358/10, juris).
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Rechtsprechung
   VG Trier, 17.10.2011 - 5 K 550/11.TR   

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https://dejure.org/2011,132378
VG Trier, 17.10.2011 - 5 K 550/11.TR (https://dejure.org/2011,132378)
VG Trier, Entscheidung vom 17.10.2011 - 5 K 550/11.TR (https://dejure.org/2011,132378)
VG Trier, Entscheidung vom 17. Oktober 2011 - 5 K 550/11.TR (https://dejure.org/2011,132378)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Auszug aus VG Trier, 17.10.2011 - 5 K 550/11
    Maßgebend ist insoweit eine tatrichterliche Würdigung im Rahmen freier Beweiswürdigung (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 20010 - 10 C 5/09 -).
  • BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89

    Christliche Türken - Türkisches Waisenhaus - Religiöse Identität - Asylrechtliche

    Auszug aus VG Trier, 17.10.2011 - 5 K 550/11
    Ob Bedrohungen der vorgenannten Art und damit eine politische Verfolgung droht, ist anhand einer Prognose zu beurteilen, die von einer zusammenfassenden Bewertung des zur Prüfung gestellten Lebenssachverhaltes auszugehen und die Wahrscheinlichkeit künftiger Geschehensabläufe bei einer hypothetisch zu unterstellenden Rückkehr des Asylsuchenden in seinen Heimatstaat zum Gegenstand hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 06. März 1990 - 9 C 14/89 -, BVerwGE 85 S 12/15).
  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus VG Trier, 17.10.2011 - 5 K 550/11
    Vielmehr kann bereits allein der Tatsachenvortrag des Asylsuchenden zur Asylanerkennung führen, wenn er derart "glaubhaft" ist, dass sich das Gericht von seinem Wahrheitsgehalt überzeugen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. April 1985 - 9 C 109/84 -, BVerwGE 71 S. 180).
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