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   FG Berlin, 17.08.2004 - 5 K 5512/03   

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https://dejure.org/2004,25722
FG Berlin, 17.08.2004 - 5 K 5512/03 (https://dejure.org/2004,25722)
FG Berlin, Entscheidung vom 17.08.2004 - 5 K 5512/03 (https://dejure.org/2004,25722)
FG Berlin, Entscheidung vom 17. August 2004 - 5 K 5512/03 (https://dejure.org/2004,25722)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Konzerte; Definition des Begriffs "Konzert"; Bestimmung des Charakters der gesamten Veranstaltung durch das "Konzert" als Voraussetzung für die Steuervergünstigung; Einordnung von Rave-Veranstaltungen als Konzerte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Auslegung des Begriffs "Konzert"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 153
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • FG Düsseldorf, 12.08.2021 - 11 K 2430/18

    Einstufung der Tätigkeit eines Diskjockey als künstlerische oder gewerbliche

    Er führt sie damit in dem ihm eigenen Stil auf und vollbringt eine eigenschöpferische Leistung (gleicher Ansicht: Grams, FR 1999, 747, 750; Finanzgericht - FG - Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.08.2004 5 K 5512/03, Entscheidungen der Finanzgerichte 2005, 153, zum Umsatzsteuergesetz - UStG - vgl. auch Sächsisches FG, Urteil vom 06.06.2016 5 K 1811/12, juris, zum UStG; anderer Ansicht: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.01.2019 L 1 KR 105/17, juris; Sozialgericht Lübeck, Urteil vom 02.10.2008 S 14 KR 1066/07, juris, jeweils zum Künstlersozialversicherungsgesetz; nur ausnahmsweise künstlerisch: Brandt in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 18 EStG Rz 600 "Discjockey"; Moritz/Baumgartner in Bordewin/Brandt, EStG, § 18 Rz 252 "Discjockey (DJ)").
  • FG Sachsen, 06.06.2016 - 5 K 1811/12

    Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz für Konzerte von DJs bei Überlagerung des

    Die musikalischen Darbietungen stehen im Vordergrund und die sonstigen Begleitumstände (z.B. das Tanzen) treten regelmäßig zurück, wenn die Auftritte der DJs der Veranstaltung das Gepräge geben (Urteil des Finanzgerichts Berlin vom 17. August 2004, 5 K 5512/03, EFG 2005, 153 ; BFH Urteil vom 18. August 2005, a.a.O.).
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