Rechtsprechung
VG Trier, 25.09.2008 - 5 K 557/08.TR |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,31173) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- datenbank.flsp.de
Verweis - Änderung einer Zeugnisnote; schriftlicher Verweis; erziehende Maßnahme
- ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Verweis - Änderung einer Zeugnisnote; schriftlicher Verweis; erziehende Maßnahme
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Änderung einer Schulnote bzw. Jahreszeugnisnote; Beweislast im Klageverfahren bei Geltendmachung eines Anspruchs auf Änderung einer Schulnote bzw. Jahreszeugnisnote; Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Anfechtungsklage eines Schülers ...
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 12.02.1980 - 7 B 179.79
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der straßenverkehrsrechtlichen Auflage zur Führung …
Auszug aus VG Trier, 25.09.2008 - 5 K 557/08
Dass die erfolgte Bewertung in "Verhalten" den Kläger fortdauernd und nachhaltig in seinem in Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes - GG - verankerten Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt, ist ebenfalls weder dargetan noch anderweitig erkennbar, sodass ein i.S.d. Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschluss vom 03. Dezember 1979 - 7 B 179/79) vernünftiger Zweck der Rechtsverfolgung nach wie vor nicht erkennbar ist und es der Klage mithin am erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis mangelt.
- VGH Bayern, 10.03.2010 - 7 B 09.1906
Gerichtlicher Rechtsschutz gegen einen schulrechtlichen verschärften Verweis
Da die nach Art. 19 Abs. 4 GG gebotene Effektivität des Rechtsschutzes angesichts der Generalklausel des § 40 VwGO nicht von der Qualifizierung einer hoheitlichen Maßnahme als Verwaltungsakt abhängt (vgl. BVerwG vom 20.5.1987 BVerwGE 77, 268/274 f.), bestehen keine durchgreifenden Bedenken dagegen, den verschärften Verweis nach Art. 86 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BayEUG als schlicht-hoheitliche Maßnahme der Schule anzusehen (…ebenso i. E. Kiesl/Stahl, a.a.O.;… VG München vom 7.1.2002 Az. M 3 K 01.3920 ., a. A. Niehues/Rux, a.a.O., RdNr. 387; Tangermann, BayVBl 2008, 357/362; VG Trier vom 25.9.2008 Az. 5 K 557/08.TR ; offen gelassen in BayVGH vom 26.6.2000 Az. 7 B 99.2731 ).