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   VG Trier, 25.09.2008 - 5 K 557/08.TR   

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https://dejure.org/2008,31173
VG Trier, 25.09.2008 - 5 K 557/08.TR (https://dejure.org/2008,31173)
VG Trier, Entscheidung vom 25.09.2008 - 5 K 557/08.TR (https://dejure.org/2008,31173)
VG Trier, Entscheidung vom 25. September 2008 - 5 K 557/08.TR (https://dejure.org/2008,31173)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • datenbank.flsp.de

    Verweis - Änderung einer Zeugnisnote; schriftlicher Verweis; erziehende Maßnahme

  • ra.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verweis - Änderung einer Zeugnisnote; schriftlicher Verweis; erziehende Maßnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Änderung einer Schulnote bzw. Jahreszeugnisnote; Beweislast im Klageverfahren bei Geltendmachung eines Anspruchs auf Änderung einer Schulnote bzw. Jahreszeugnisnote; Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Anfechtungsklage eines Schülers ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 12.02.1980 - 7 B 179.79

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der straßenverkehrsrechtlichen Auflage zur Führung

    Auszug aus VG Trier, 25.09.2008 - 5 K 557/08
    Dass die erfolgte Bewertung in "Verhalten" den Kläger fortdauernd und nachhaltig in seinem in Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes - GG - verankerten Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt, ist ebenfalls weder dargetan noch anderweitig erkennbar, sodass ein i.S.d. Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschluss vom 03. Dezember 1979 - 7 B 179/79) vernünftiger Zweck der Rechtsverfolgung nach wie vor nicht erkennbar ist und es der Klage mithin am erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis mangelt.
  • VGH Bayern, 10.03.2010 - 7 B 09.1906

    Gerichtlicher Rechtsschutz gegen einen schulrechtlichen verschärften Verweis

    Da die nach Art. 19 Abs. 4 GG gebotene Effektivität des Rechtsschutzes angesichts der Generalklausel des § 40 VwGO nicht von der Qualifizierung einer hoheitlichen Maßnahme als Verwaltungsakt abhängt (vgl. BVerwG vom 20.5.1987 BVerwGE 77, 268/274 f.), bestehen keine durchgreifenden Bedenken dagegen, den verschärften Verweis nach Art. 86 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BayEUG als schlicht-hoheitliche Maßnahme der Schule anzusehen (ebenso i. E. Kiesl/Stahl, a.a.O.; VG München vom 7.1.2002 Az. M 3 K 01.3920 ., a. A. Niehues/Rux, a.a.O., RdNr. 387; Tangermann, BayVBl 2008, 357/362; VG Trier vom 25.9.2008 Az. 5 K 557/08.TR ; offen gelassen in BayVGH vom 26.6.2000 Az. 7 B 99.2731 ).
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