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   FG Sachsen, 19.02.2018 - 5 K 567/17   

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https://dejure.org/2018,33814
FG Sachsen, 19.02.2018 - 5 K 567/17 (https://dejure.org/2018,33814)
FG Sachsen, Entscheidung vom 19.02.2018 - 5 K 567/17 (https://dejure.org/2018,33814)
FG Sachsen, Entscheidung vom 19. Februar 2018 - 5 K 567/17 (https://dejure.org/2018,33814)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rechtsstreit um den Ansatz eines Rentenfreibetrages; Fehlende Berücksichtigung der Angleichung des Rentenniveaus zwischen Ost- und Westrentnern bei Festlegung der Freibeträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Rentenangleichung | Neuberechnung des steuerfreien Anteils der gesetzlichen Leibrenten bei Angleichung der Ostrenten an die Westrenten?

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Kein verfassungsrechtlicher Anspruch für die Bezieher von Altersrenten im Beitrittsgebiet auf einen höheren Rentenfreibetrag infolge der Angleichung ihrer Renten an das Westniveau

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 26.11.2008 - X R 15/07

    Besteuerung der Altersrenten verfassungsmäßig

    Auszug aus FG Sachsen, 19.02.2018 - 5 K 567/17
    Hintergrund dieser - verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden - Festschreibung ist die vom Gesetzgeber gesehene Notwendigkeit, der ansonsten in der Übergangsphase eintretenden erneuten Vergrößerung der Besteuerungsunterschiede zwischen Sozialversicherungsrenten und Beamtenpensionen entgegenzuwirken (vgl. Bundesfinanzhof - BFH - Urteil vom 26. November 2008, X R 15/07, BStBl II 2009, 710 ).
  • BVerfG, 14.06.2016 - 2 BvR 290/10

    Verfassungsbeschwerden gegen die Nichtanerkennung von Altersvorsorgeaufwendungen

    Auszug aus FG Sachsen, 19.02.2018 - 5 K 567/17
    Danach muß im Interesse verfassungsrechtlich gebotener steuerlicher Lastengleichheit darauf abgezielt werden, Steuerpflichtige bei gleicher Leistungsfähigkeit auch gleich hoch zu besteuern (horizontale Steuergerechtigkeit), während (in vertikaler Richtung) die Besteuerung höherer Einkommen im Vergleich mit der Steuerbelastung niedrigerer Einkommen angemessen sein muß (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 14. Juni 2016, 2 BvR 290/10, BStBl II 2016, 801 m.w.N.).
  • BFH, 03.12.2019 - X R 12/18

    Reguläre Anpassung der Renten im Beitrittsgebiet an das Westniveau

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 19.02.2018 - 5 K 567/17 wird als unbegründet zurückgewiesen.
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