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   VG Mainz, 05.04.2006 - 5 K 592/05.MZ   

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VG Mainz, 05.04.2006 - 5 K 592/05.MZ (https://dejure.org/2006,16086)
VG Mainz, Entscheidung vom 05.04.2006 - 5 K 592/05.MZ (https://dejure.org/2006,16086)
VG Mainz, Entscheidung vom 05. April 2006 - 5 K 592/05.MZ (https://dejure.org/2006,16086)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei Überleitung in neue Entgeltgruppen

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2006, 502
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 27.11.1991 - 6 P 7.90

    Personalvertretungsrechtliche Mitbestimmung bei neuen Arbeitsmethoden

    Auszug aus VG Mainz, 05.04.2006 - 5 K 592/05
    Das Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 27.11.1991 - 6 P 7/90 in JURIS) hat hierzu zutreffend ausgeführt: Eine die Mitbestimmung des Personalrats ausschließende tarifvertragliche Regelung besteht nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann, wenn ein Sachverhalt unmittelbar durch Tarifvertrag geregelt ist, es also zum Vollzug der Regelung keines besonderen Ausführungsaktes bedarf.
  • BAG, 09.03.1993 - 1 ABR 48/92

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Neueingruppierung unter Beteiligung des

    Auszug aus VG Mainz, 05.04.2006 - 5 K 592/05
    Insofern könne auch nicht auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts - 1 ABR 48/92 - verwiesen werden, da bei der neuen Gehaltsgruppenordnung in dem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall durch den Arbeitgeber zugleich zu entscheiden gewesen sei, welchen der neuen Tätigkeitsmerkmale die vom Arbeitnehmer ausgeübte Tätigkeit nunmehr entspreche.
  • BAG, 22.04.2009 - 4 ABR 14/08

    Überleitung in den TVöD - Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auch ordnet der TVÜ-VKA ausgehend von einer bestehenden Eingruppierung anhand der Anlage 1 TVÜ-VKA nach einem tariflich festgelegten Schema sämtliche nach den Vergütungsordnungen des BAT-VKA und des BMT-G II eingruppierten Beschäftigten einer bestimmten Entgeltgruppe des TVöD zu (für einen das Mitbeurteilungsrecht des Betriebsrats ausschließenden "Automatismus" daher Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese TVöD Stand Juli 2008 TVÜ-VKA Rn. 21; Ilbertz ZfPR 2006, 73; ähnlich VG Mainz 5. April 2006 - 5 K 592/05 - NZA-RR 2006, 502).

    Hier greift das Mitbeurteilungsrecht des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 BetrVG ein (ebenso Rehak in Lorenzen/Etzel/Gerhold/Schlatmann/Rehak/Faber Bundespersonalvertretungsgesetz Stand Februar 2009 § 75 Rn. 22; Kaiser in Richardi/Dörner/Weber BPersVG 3. Aufl. § 75 Rn. 40; Altvater/Peiseler Bundespersonalvertretungsgesetz 5. Aufl. § 75 Rn. 23; Altvater/Hamer/Kröll/Lemcke/Peiseler Bundespersonalvertretungsgesetz 6. Aufl. § 75 Rn. 36; Rothländer ZTR 2005, 619, 623 f.; iE auch Hamer/Görg/Guth Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst 3. Aufl. Erläuterung zu den Übergangstarifverträgen Rn. 13; einschränkend Schürmann PersR 2005, 360, für den Fall, dass eine für die Überleitung erhebliche Fallgruppe noch nicht festgestellt ist; aA Breier/Dassau/Kiefer/Lang/Langenbrinck TVöD Stand März 2009 TVÜ-VKA Rn. 4; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese TVöD Stand Juli 2008 TVÜ-VKA Rn. 21; Dassau/Langenbrinck TVöD 2005 S. 14; Dassau/Wiesend-Rothbrust TVöD 2008 § 4 TVÜ-VKA Rn. 5; Kallenberg ZfPR 2007, 20, 21; Kuner Der neue TVöD 2006 S. 34, Rn. 43; Steinau-Steinrück NZA 2006, 518, 522; für § 69 Abs. 1 Nr. 2 PersVG RP VG Mainz 5. April 2006 - 5 K 592/05 - NZA-RR 2006, 502, m. zust. Anm. Ilbertz ZfPR 2006, 73, 73 f.).

  • OVG Niedersachsen, 12.11.2019 - 18 LP 4/18

    Ablehnung; aktualisierte Einreihung; Beibehaltung; Beschäftigte; Bestätigung;

    (bbb) Diese neuerliche Überleitung 2017 unmittelbar durch Tarifvertrag (vgl. den Mitbestimmungsausschluss durch § 64 Abs. 4 Nr. 1 NPersVG bei einem solchen Handeln durch Rechtsnormen des Tarifvertrags sowie allgemein den Tarifvorbehalt des § 2 Abs. 1 NPersVG), mit der im Wege einer Besitzstandsregelung zugleich eine Herabgruppierung für den Fall ausgeschlossen werden sollte, dass sich nach den in der Entgeltordnung (VKA) enthaltenen Tätigkeitsmerkmalen und Tätigkeitsbeispielen nunmehr eine niedrigere Entgeltgruppe im Sinne der §§ 12, 13 TVöD-VKA n.F. ergeben sollte, stellt im Übrigen selbst keinen mitbestimmungspflichtigen Vorgang dar (ebenso für die erste Überleitung 2005 VG Mainz, Urt. v. 5.4.2006 - 5 K 592/05.MZ -, ZfPR 2006, 71, juris Rn. 16, 19 unter Verweis auf BVerwG, Beschl. v. 27.11.1991 - BVerwG 6 P 7.90 -, PersR 1992, 147, juris Rn. 31, mit zust. Anm. Ilbertz ZfPR 2006, 73 f.; Bieler, in: ders./Müller-Fritzsche, NPersVG, 17. Aufl. 2016, § 65 Rn. 91; Dembowski/Ladwig/Sellmann, Das Personalvertretungsrecht in Niedersachsen, NPersVG, § 65 Rn. 175 a.E. (Stand: Erg.-Lfg.
  • VG Aachen, 08.05.2008 - 16 K 1142/07

    Mitbestimmungsrecht bei der Umsetzung der tariflichen Neuregelung für Ärzte in

    In diesem Sinne ist für das Arbeitsentgelt insbesondere die Zuordnung einer Tätigkeit zu bestimmten Tätigkeitsmerkmalen bedeutsam, vgl. Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 05.04.2006 - 5 K 592/05.MZ -, PersR 2006, 267.

    Es handelt sich um eine Einordnung im Sinne einer "Umrechnung" und es fehlt an einem für eine Eingruppierung typischen Beurteilungsspielraum, vgl. VG Mainz, Urteil vom 5. April 2006 - 5 K 592/05.MZ -, a. a. O.

  • KAG Münster, 08.03.2012 - 45/11

    Überleitung der Mitarbeiter in die Anlagen 30 bis 33 der AVR ; Mitbestimmung

    Zwar hat das Verwaltungsgericht Mainz mit seiner Entscheidung zur Überleitung vom BAT zu den Entgeltgruppen nach TVöD (5 K 592/05.MZ) entschieden, dass es sich nicht um eine zustimmungspflichtige Eingruppierung handelt, weil es sich lediglich um eine Einordnung im Sinne der "Umrechnung" handele und es insoweit an einem Beurteilungsspielraum fehle, diese Auffassung ist jedoch vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu dieser Frage nicht aufrecht zu halten.
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