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   FG Düsseldorf, 03.05.2000 - 5 K 5963/92 U   

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FG Düsseldorf, 03.05.2000 - 5 K 5963/92 U (https://dejure.org/2000,6261)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.05.2000 - 5 K 5963/92 U (https://dejure.org/2000,6261)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Mai 2000 - 5 K 5963/92 U (https://dejure.org/2000,6261)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Warenbezüge aus der DDR; Umsatzsteuerkürzung; Begünstigungsrücknahme; Ursprungsnachweis; Kompensationsgeschäft; Auslandswaren; Zahlungsverjährung; Sicherheitsleistung; Arrestverfahren - Rücknahme einer Umsatzsteuerkürzung für Warenbezüge aus der DDR

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rücknahme einer Umsatzsteuerkürzung für Warenbezüge aus der DDR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kürzungsbeträge (aus Umsatzsteuerkürzung) für Warenbezüge aus dem Währungsgebiet der (ehemaligen) DDR ; Rücknahme einer Umsatzsteuerkürzung für Warenbezüge aus der DDR; Entscheidung über die Gewährung oder Nichtgewährung der DDR-Kürzung als ein dem Billigkeitsbescheid ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (37)

  • BFH, 03.08.1983 - II R 144/80

    Anfechtung einer Erlaßrücknahme - Urteilsausführung - Erlaßrücknahme -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 03.05.2000 - 5 K 5963/92
    Eine derartige Auslegung ergibt sich jedenfalls sinngemäß mehrfach aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung, die in vergleichbaren Fällen ohne weitere Überlegungen, also insgesamt als selbstverständlich, die Vorschrift des § 130 AO und nicht diejenige des § 131 AO für anwendbar gehalten hat (vgl. z.B. Urteile vom 11.10.88 VII K 5/88, BFHE 155, 1 = BStBl II 1989, 149 ; vom 3.8.83 II R 144/80, BFHE 139, 128 = BStBl II 1984, 321 ; vom 6.7.83 I R 252/82, BStBl II 1983, 699 ).

    Das Gericht hat diese Entscheidung gem. § 102 FGO (nur) daraufhin zu überprüfen, ob die Behörde die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von ihm in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. hierzu grundlegend BFH-Urteil vom 3.8.83 II R 144/80, BStBl II 1984, 321 ).

    In dem folgenden Schlußsatz, daß "daher" die Herabsetzung der Kürzungsbeträge nicht ermessensfehlerhaft sei, bringt die Verwaltung indes auf der zweiten Entscheidungsebene das Fehlen entgegenstehender Ermessens-Gründe und damit eine 'Vorprägung' ihrer Ermessensentscheidung zum Ausdruck (vgl. hierzu näher BFH-Urteile vom 13.4.78 V R 109/75, BStBl II 1978, 508 ; vom 3.8.83 II R 144/80, a.a.O.), die ihr im Streitfall zuzugestehen ist.

    Wenn aber im Streitfall der Klin. eine solche Abwägung - auch durch die Vorverhandlungen innerhalb des Rechtsbehelfsverfahrens - genügend bekannt sein mußte, konnte deren ausführlichere Darlegung fehlerfrei unterbleiben (vgl. BFH-Urteil vom 3.8.83 II R 144/80, a.a.O. zu Nr. 11 2.).

  • BFH, 06.07.1983 - I R 252/82

    Ermessensüberschreitung - Sonderabschreibung - Abnutzbare unbewegliche

    Auszug aus FG Düsseldorf, 03.05.2000 - 5 K 5963/92
    Eine derartige Auslegung ergibt sich jedenfalls sinngemäß mehrfach aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung, die in vergleichbaren Fällen ohne weitere Überlegungen, also insgesamt als selbstverständlich, die Vorschrift des § 130 AO und nicht diejenige des § 131 AO für anwendbar gehalten hat (vgl. z.B. Urteile vom 11.10.88 VII K 5/88, BFHE 155, 1 = BStBl II 1989, 149 ; vom 3.8.83 II R 144/80, BFHE 139, 128 = BStBl II 1984, 321 ; vom 6.7.83 I R 252/82, BStBl II 1983, 699 ).

    Die Angaben müssen lediglich in wesentlicher Beziehung "objektiv unvollständig" (oder "objektiv unrichtig") sein in dem Sinne, "daß das Finanzamt bei vollständiger Kenntnis des Sachverhalts den begünstigenden Verwaltungsakt nicht bzw. so nicht erlassen hätte" (so wörtlich BFH-Urteil vom 13.7.94 I R 95/93, BFH/NV 1995, 935 = StRK UmwStG 1977 § 21 R. 7; ähnlich schon BFH-Urteil vom 6.7.83 I R 252/82, BStBl II 1983, 699 ).

    Denn die weitere Gewährung des Vorteils überschritte dann die Grenzen des Ermessens, die durch den Zweck der gesetzlichen Ermächtigung (§ 26 Abs. 4 UStG ) und der diese Rahmenvorschrift ausfüllenden Verwaltungsanweisungen gesetzt waren (s. BFH-Urteil vom 6.7.83 I R 252/82, a.a.O. zum vergleichbaren § 3 Zonenrandförderungsgesetz).

  • BFH, 15.07.1986 - VII R 145/85

    Feststellungslast - In die BRD verbrachte Waren - Ursprung von Waren - Ursprung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 03.05.2000 - 5 K 5963/92
    Diese bestehen bleibenden Zweifel über den DDR-Ursprung führen, nachdem sich die höchstrichterliche Rechtsprechung inzwischen (mit dem BFH-Urteil vom 15.7.86 VII R 145/85, BStBl II 1986, 857 ) zu Lasten der Klin. geklärt hat, zu dem Recht des Bekl., die streitigen Kürzungsbeträge zu versagen.

    Nach diesen Regeln geht im Prinzip die Unerweislichkeit entscheidungserheblicher steuerbefreiender oder steuermindernder Tatsachen zu Lasten des Steuerpflichtigen; nur die steuerbegründenden oder -erhöhenden Tatsachen gehen zu Lasten der Finanzbehörde, (ständige Rspr. seit BFH-Urteil vom 5.11.70 V R 71/67, BFHE 101, 156, 165, BStBl II 1971, 220, 224; weiterhin z.B. Urteile vom 7.7.83 VII R 43/80, BFHE 138, 527 , BStBl II 1983, 760 ; vom 15.7.86 VII R 145/85, BFHE 147, 208, BStBl II 1986, 857 ).

    Auch hierzu ist nur in einem einzigen Satz darauf hinzuweisen: Die Rechtslage ist seit dem BFH-Urteil vom 15.7.86 VII R 145/85 (a.a.O.) in einer anderen, in diesem Urteil erläuterten Weise geklärt, so daß die Finanzverwaltung nicht mehr den Beweis erbringen muß.

  • BFH, 19.07.1984 - V R 84/80
    Auszug aus FG Düsseldorf, 03.05.2000 - 5 K 5963/92
    In diesem Punkte fehle es somit an dem für eine Sachentscheidung im Klageverfahren erforderlichen zutreffenden Vorverfahren (Hinweis auf Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 19.7.1984 - V R 84/80 - Umsatzsteuer-Rundschau -UR- 1984 S. 284).

    Die Entscheidung über die Gewährung oder Nichtgewährung der DDR-Kürzung ist zwar ihrer Art. und Rechtsnatur nach kein Inhalt der Steuerfestsetzung (vgl. BFH-Urteil vom 19.7.84 V R 84/80 (a.a.O.).

    Die Entscheidung über die Kürzung ist nach dem BFH-Urteil vom 19.7.84 V R 84/80 (a.a.O.) kein Steuerbescheid, sondern ein dem Billigkeitsbescheid vergleichbarer Grundlagenbescheid.

  • BFH, 19.12.1996 - V R 14/96

    Berichtigung der ursprünglichen Steuerfestsetzung auf Grund eines

    Auszug aus FG Düsseldorf, 03.05.2000 - 5 K 5963/92
    Die höchstrichterliche Rechtsprechung setzt außerdem seit jeher bei der Pflicht der Verwaltung, eine Berichtigung vorzunehmen, voraus, daß deren Erfordernis denjenigen Personen bekannt wird, die innerhalb der Finanzbehörde dazu berufen sind, den Steuerfall abschließend zu bearbeiten (zuletzt bestätigt durch BFH-Urteile vom 19.12.96 V R 14/96, Umsatzsteuer-Rundschau -UR- 1998, 25; vom 19.6.90 VIII R 69/87, BFH/NV 1991, 353).

    Das Finanzamt braucht sich ihm - bei noch ausstehendem Prüfungsbericht - noch nicht vollständig zugänglich gemachte Kenntnisse der Betriebsprüfungsstelle ebenso wenig als bekannte Tatsachen zurechnen zu lassen (z.B. BFH-Urteil vom 22.8.68 IV R 1/67, BStBl II 1969, 118 m.w.N.; vom 20.4.88 X R 40/81, BStB1 II 1988, 804; vom 19.12.96 V R 14/96, a. a. O.) wie Kenntnisse einer Steuerstraf- und Fahndungsstelle (BFH-Urteil vom 16.1.64 V 94/61 U, BStBl III 1964, 149).

  • BFH, 22.08.1968 - IV R 1/67

    Aktivierung von Honoraransprüchen eines Architekten

    Auszug aus FG Düsseldorf, 03.05.2000 - 5 K 5963/92
    Das Finanzamt braucht sich ihm - bei noch ausstehendem Prüfungsbericht - noch nicht vollständig zugänglich gemachte Kenntnisse der Betriebsprüfungsstelle ebenso wenig als bekannte Tatsachen zurechnen zu lassen (z.B. BFH-Urteil vom 22.8.68 IV R 1/67, BStBl II 1969, 118 m.w.N.; vom 20.4.88 X R 40/81, BStB1 II 1988, 804; vom 19.12.96 V R 14/96, a. a. O.) wie Kenntnisse einer Steuerstraf- und Fahndungsstelle (BFH-Urteil vom 16.1.64 V 94/61 U, BStBl III 1964, 149).
  • BFH, 20.04.1988 - X R 40/81

    Arbeitnehmereigenschaft

    Auszug aus FG Düsseldorf, 03.05.2000 - 5 K 5963/92
    Das Finanzamt braucht sich ihm - bei noch ausstehendem Prüfungsbericht - noch nicht vollständig zugänglich gemachte Kenntnisse der Betriebsprüfungsstelle ebenso wenig als bekannte Tatsachen zurechnen zu lassen (z.B. BFH-Urteil vom 22.8.68 IV R 1/67, BStBl II 1969, 118 m.w.N.; vom 20.4.88 X R 40/81, BStB1 II 1988, 804; vom 19.12.96 V R 14/96, a. a. O.) wie Kenntnisse einer Steuerstraf- und Fahndungsstelle (BFH-Urteil vom 16.1.64 V 94/61 U, BStBl III 1964, 149).
  • BFH, 16.01.1964 - V 94/61 U

    Vorliegen von neuen Tatsachen bei Aufdeckung von Mängeln des Buchnachweises

    Auszug aus FG Düsseldorf, 03.05.2000 - 5 K 5963/92
    Das Finanzamt braucht sich ihm - bei noch ausstehendem Prüfungsbericht - noch nicht vollständig zugänglich gemachte Kenntnisse der Betriebsprüfungsstelle ebenso wenig als bekannte Tatsachen zurechnen zu lassen (z.B. BFH-Urteil vom 22.8.68 IV R 1/67, BStBl II 1969, 118 m.w.N.; vom 20.4.88 X R 40/81, BStB1 II 1988, 804; vom 19.12.96 V R 14/96, a. a. O.) wie Kenntnisse einer Steuerstraf- und Fahndungsstelle (BFH-Urteil vom 16.1.64 V 94/61 U, BStBl III 1964, 149).
  • BFH, 13.04.1978 - V R 109/75

    Haftungsbescheid - Zweigliedrige Entscheidung - Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 03.05.2000 - 5 K 5963/92
    In dem folgenden Schlußsatz, daß "daher" die Herabsetzung der Kürzungsbeträge nicht ermessensfehlerhaft sei, bringt die Verwaltung indes auf der zweiten Entscheidungsebene das Fehlen entgegenstehender Ermessens-Gründe und damit eine 'Vorprägung' ihrer Ermessensentscheidung zum Ausdruck (vgl. hierzu näher BFH-Urteile vom 13.4.78 V R 109/75, BStBl II 1978, 508 ; vom 3.8.83 II R 144/80, a.a.O.), die ihr im Streitfall zuzugestehen ist.
  • FG Hessen, 26.09.1995 - 14 K 2598/95

    Abzugsfähigkeit von Versorgungsleistungen als Sonderausgaben

    Auszug aus FG Düsseldorf, 03.05.2000 - 5 K 5963/92
    Sie sind nicht darauf gerichtet, die Richtigkeit der Herkunft als solche amtlich und rechtsverbindlich zu bestätigen, sondern eine solche geht aus ihnen nur mittelbar und in deklaratorischer Art. hervor (vgl. ebenso FG München, Beschluß vom 21.2.95 - 14 K 2598/95, EFG 1995, 954; = mit vollständigem Sachverh.
  • FG München, 21.02.1995 - 14 K 2598/91

    Rechtsmäßigkeit eines dinglichen Arrests zur Sicherung der Vollstreckung von

  • BFH, 19.06.1990 - VIII R 69/87

    Anforderungen an ordnungsgemäße Außenprüfung

  • BFH, 08.01.1980 - VII R 81/77

    Sicherheitsleistung - Verjährungsfrist - Unterbrechung der Verjährung - Anspruch

  • BVerwG, 23.04.1970 - II C 142.67

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BFH, 21.11.1989 - VII R 3/88

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Haftungsbescheids -

  • BFH, 17.12.1998 - VII B 239/97

    NZB; grundsätzliche Bedeutung; Verletzung des rechtlichen Gehörs;

  • BFH, 31.10.1989 - VIII R 60/88

    Wahrung der Festsetzungsfrist, wenn Steuerbescheid vor Ablauf der

  • BFH, 26.04.1990 - V R 90/87

    Landwirtschaftlicher Betrieb - Gemeinschaftliche Tierhaltung - Steuerfestsetzung

  • BFH, 29.06.1982 - VII R 68/78
  • BFH, 24.04.1996 - II R 37/93

    Rechtmäßigkeit einer Steuerfestsetzung mit Eintritt der Zahlungsverjährung

  • BFH, 07.07.1983 - VII R 43/80

    Verteilung der Beweislast - Feststellungslast

  • BFH, 11.10.1988 - VII K 5/88

    Verbindliche Zolltarifsauskunft - Unrichtige Angaben - Aufhebung mit Wirkung für

  • BFH, 05.11.1970 - V R 71/67

    Spinnweber-Zusatzsteuer - Entstehungsvoraussetzungen - Bekannte Sachverhalte -

  • BVerfG, 24.11.1983 - 2 BvR 121/83

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung bei überlanger Dauer

  • BFH, 16.05.1990 - X R 147/87

    Festsetzungsfrist - Fristwahrung - Wirksamer Bescheid - Ablaufhemmung -

  • BFH, 22.07.1999 - V R 44/98

    Zahlungsverjährung und Aussetzung der Vollziehung

  • BFH, 13.07.1994 - I R 95/93

    Nachversteuerung der stillen Reserven vor der Ermittlung des Veräußerungsgewinns

  • BFH, 18.06.1998 - V R 24/97

    Wahrung der Festsetzungsfrist; Zugang

  • BFH, 28.04.1992 - VII B 100/91

    Ersetzung von notwendigen Angaben eines Steuerbescheids durch Bezugnahme auf sich

  • BFH, 28.08.1968 - I B 18/68

    Erlaß eines Steuerbescheides - Dinglicher Arrest - Eintritt der Vollstreckbarkeit

  • BFH, 20.01.1998 - VII R 57/97

    Besitz des Klägers an den Zigaretten als Voraussetzung für dessen

  • BFH, 01.10.1998 - VII B 1/98

    Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz

  • BFH, 26.01.1993 - VII R 62/92

    Verbleibensvoraussetzung der Kraftfahrzeugsteuerbefreiung

  • BFH, 02.12.1975 - VII R 59/73
  • BFH, 27.04.1995 - VII R 90/93

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung

  • BFH, 26.03.1980 - VII R 97/76
  • BFH, 12.12.1991 - IV R 65/89

    Einkommensteuer; freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit

  • BFH, 06.02.2013 - XI B 125/12

    Aufhebung der Vollziehung eines dinglichen Arrests ohne Sicherheitsleistung -

    Wegen des Zeitbedarfs des Hauptverfahrens wird dem Steuergläubiger zwar gesetzlich zugestanden, das Interesse an der Sicherung seiner Ansprüche bereits vor Ergehen entsprechender Steuerbescheide zu befriedigen (Urteil des FG Düsseldorf vom 3. Mai 2000  5 K 5963/92 U, juris).
  • FG Sachsen, 18.03.2019 - 5 K 907/18

    Unterbrechen der Verjährungsfrist bis zum Abschluß der Verwertung oder bis zur

    Davon gehe auch das FG Düsseldorf in seinem Urteil 5 K 5963/92 vom 03. Mai 2000 (hier Rz. 102), auf welches sich der Kläger berufe, aus.

    Den vom Kläger zitierten Entscheidungen des BFH vom 28. August 1968 a.a.O., vom 08. Januar 1980, VII R 81/77, BStBl II 1980, 306 sowie des Finanzgerichts Düsseldorf vom 03. Mai 2000, 5 K 5963/92, Juris kann das Gericht nichts anderes entnehmen.

  • FG Hessen, 21.06.2006 - 1 K 2763/02

    Änderung einer fehlerhaften, bestandskräftigen Anrechnung von

    d) Die Entscheidung der Finanzbehörde, von der ihr durch § 130 Abs. 1 mit Abs. 2 AO eingeräumten Möglichkeit, einen rechtswidrigen (begünstigenden) Verwaltungsakt zurückzunehmen, stellt jedoch eine Ermessensentscheidung dar, wie sich aus der Formulierung "kann" in Abs. 1 der Vorschrift, auf den sich Abs. 2 - einschränkend - bezieht, ergibt (vgl. z.B. Urteil des BFH vom 03.08.1983 II R 144/80, BStBl II 1984, 321, Urteile des FG Düsseldorf vom 03.05.2000 5 K 5963/92 U, Juris, und des FG Köln vom 27.06.2003 14 K 6586/99, EFG 2005, 456, Kruse in Tipke/Kruse, a.a.O., § 130 AO Tz. 37 ff., Balmes in Kühn/von Wedelstädt, AO/FGO, 18. Aufl., § 130 AO Rz. 3).
  • FG Hamburg, 15.04.2014 - 3 V 63/14

    Dinglicher Arrest zur Sicherung eines Anfechtungsanspruchs nach § 11 Abs. 1

    Dabei ist in diesem zweigliedrigen Nebenverfahren dasjenige zur Anordnung und Aufhebung des Arrestes eine besondere Form des Steuerfestsetzungsverfahrens und dasjenige zur Vollziehung des Arrestes ein vorgezogener Teil des Steuererhebungsverfahrens in der Form der Vollstreckungstätigkeit: Der spätere Steueranspruch wird bereits so weit identifiziert und konkretisiert, wie das die Kenntnis des verwirklichten Sachverhalts zulässt, und die Vollziehung des Steueranspruchs so weit abgesichert, wie es die Umstände notwendig machen (FG Düsseldorf, Urteil vom 03.05.2000 5 K 5963/92 U, juris).
  • FG Hessen, 21.06.2006 - 1 K 2763/03

    Anrechnung von entrichteten Vorauszahlungen oder einbehaltenen

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