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VG Köln, 12.07.2005 - 5 K 6133/04 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Verlängerung einer Wiedereinreisefrist; Erlöschen einer befristet erteilten Aufenthaltserlaubnis wegen Ablaufs der Geltungsdauer
- Informationsverbund Asyl und Migration
AufenthG § 51 Abs. 1 Nr. 7; AufenthG § 51 Abs. 4; AuslG § 44 Abs. 1 Nr. 3; AuslG § 44 Abs. 3
Wiedereinreise, Frist, Aufenthaltserlaubnis, Ablauf der Geltungsdauer, Verlängerungsantrag, Auslandsaufenthalt, Umdeutung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG Augsburg, 15.06.2010 - Au 1 K 10.491
Erlöschen von Niederlassungserlaubnis und Assoziationsrecht durch mehrjährigen …
Zu Recht weist die Beklagte darauf hin, dass diese Fristverlängerung keine rechtlichen Wirkungen erzeugen konnte, nachdem die Niederlassungserlaubnis der Klägerin zu diesem Zeitpunkt bereits seit fast drei Jahren erloschen war (so auch VG Köln vom 12.7.2005 Az. 5 K 6133/04 - RdNr. 21 ff.).