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   VG Freiburg, 08.01.2019 - 5 K 6324/18   

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VG Freiburg, 08.01.2019 - 5 K 6324/18 (https://dejure.org/2019,1774)
VG Freiburg, Entscheidung vom 08.01.2019 - 5 K 6324/18 (https://dejure.org/2019,1774)
VG Freiburg, Entscheidung vom 08. Januar 2019 - 5 K 6324/18 (https://dejure.org/2019,1774)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rewis.io
  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 4 Abs 2 S 3 StVG, § 11 Abs 3 S 1 Nr 4 FeV
    Fahrerlaubnismaßnahme bei erheblich über der höchsten im Bußgeldkatalog vorgesehenen Stufe liegenden Geschwindigkeitsüberschreitung

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Gutachtenanordnung bei besonders hohem Geschwindigkeitsverstoß schon vor Erreichen von acht Punkten?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 4 Abs. 2 S. 3; FeV § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 4
    Geschwindigkeitsüberschreitung; medizinisch-psychologisches Gutachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Gutachtenanforderung wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen, oder: Irgendwann ist es genug

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Baden-Württemberg, 05.05.2014 - 10 S 705/14

    Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörde bei Bedenken gegen die Eignung zum Führen

    Auszug aus VG Freiburg, 08.01.2019 - 5 K 6324/18
    In materiell-rechtlicher Hinsicht ist insbesondere im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entscheidend, ob die Umstände, die der Behörde Anlass für die Anordnung gegeben haben, einen Fahreignungsmangel des betreffenden Fahrerlaubnisinhabers als naheliegend erscheinen lassen (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 05.05.2014 - 10 S 705/14 -, juris, Rn. 5, m.w.N. aus der Rspr.).

    Die Fahrerlaubnisbehörde muss dabei im Einzelnen unter Auswertung aller konkreten Umstände näher begründen, warum sie aus besonderen Gründen im Einzelfall, der sich erheblich vom Normalfall sonstiger Verkehrsteilnehmer mit einem Punktestand abheben muss, aufgrund einer Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Kraftfahrers oder wegen der Art, der Häufigkeit oder des konkreten Hergangs der Verkehrsverstöße Eignungsbedenken hegt, die sofortige weitergehende Aufklärungsmaßnahmen etwa durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung gebieten, ohne dem Betroffenen die Chance zu belassen, zuvor die abgestuften Hilfsangebote des § 4 StVG wahrzunehmen (vgl. zum Ganzen VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 05.05.2014 - 10 S 705/14 -, juris, Rn. 7, m.w.N. aus der Rspr.).

    Diesen Anforderungen werden die allein berücksichtigungsfähigen (vgl. hierzu ausführlich VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 05.05.2014, a.a.O., Rn. 8) Darlegungen des Landratsamts Breisgau-Hochschwarzwald in der Aufforderung zur Begutachtung vom 26.07.2018 gerecht.

    Im Übrigen ist nach der einschlägigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Beschluss vom 05.05.2014, a.a.O., Rn. 11) zu berücksichtigen, dass das Landratsamt hier zunächst nur die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens gefordert und aus dessen Nichtvorlage schließlich auf die Ungeeignetheit des Antragstellers zum Führen von Kraftfahrzeugen geschlossen hat.

  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2004 - 10 S 2182/04

    Es besteht kein Gebot der Gleichbehandlung der Rauschdrogen beim

    Auszug aus VG Freiburg, 08.01.2019 - 5 K 6324/18
    Ob diese Erwägungen der Behörde tatsächlich genügen, um die Anordnung des Sofortvollzugs zu rechtfertigen, ist für die Einhaltung des formellen Begründungserfordernisses des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO nicht von Bedeutung, da das Gericht im Rahmen des § 80 Abs. 5 VwGO eine eigene Interessenabwägung vornimmt, ohne auf die von der Behörde nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO vorgebrachten Gründe beschränkt zu sein (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22.11.2004 - 10 S 2182/04 -, juris, Rn. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2007 - 10 S 1272/07

    Fahrerlaubnisentziehung; Streitwert bei eigenständig bedeutsamen

    Auszug aus VG Freiburg, 08.01.2019 - 5 K 6324/18
    Nach der neueren ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg sind bei der Festsetzung des Streitwerts in Verfahren wegen der Entziehung einer Fahrerlaubnis diejenigen Beträge zu addieren, die für die nach § 6 Abs. 3 FeV eigenständig bedeutsamen Fahrerlaubnisklassen nach dem einschlägigen Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit jeweils anzusetzen sind (vgl. grundlegend VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 13.12.2007 - 10 S 1272/07 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.08.2015 - 10 S 1176/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Abfolge mehrerer Taten; Verwarnungszeitpunkt

    Auszug aus VG Freiburg, 08.01.2019 - 5 K 6324/18
    Der Antragsteller hatte eine Fahrerlaubnis der Klassen A, A2, A1, AM, B, BE, C1, C1E und L, T. Davon haben die Fahrerlaubnisklassen A, B, C1, C1E, L und T selbständige, bei der Streitwertbemessung zu berücksichtigende Bedeutung (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 19.10.2015 - 10 S 1689/15 -, juris, Rn. 22, und vom 06.08.2015 - 10 S 1176/15 -, juris, Rn. 26).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.2015 - 10 S 1689/15

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis -

    Auszug aus VG Freiburg, 08.01.2019 - 5 K 6324/18
    Der Antragsteller hatte eine Fahrerlaubnis der Klassen A, A2, A1, AM, B, BE, C1, C1E und L, T. Davon haben die Fahrerlaubnisklassen A, B, C1, C1E, L und T selbständige, bei der Streitwertbemessung zu berücksichtigende Bedeutung (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 19.10.2015 - 10 S 1689/15 -, juris, Rn. 22, und vom 06.08.2015 - 10 S 1176/15 -, juris, Rn. 26).
  • OVG Niedersachsen, 02.12.1999 - 12 M 4307/99

    Keine Entziehung der (allgemeinen) Fahrerlaubnis anläßlich einer isolierten

    Auszug aus VG Freiburg, 08.01.2019 - 5 K 6324/18
    Die Kammer verkennt dabei nicht, dass in der Rechtsprechung daraus verschiedentlich der Schluss gezogen wird, die fehlende Differenzierung jenseits der Grenze einer Überschreitung um 70 km/h beeinflusse die Gewichtung von Geschwindigkeitsüberschreitungen im Fahrerlaubnisrecht in der Weise, dass allein an die Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung nicht bereits die Würdigung geknüpft werden kann, der Fahrerlaubnisinhaber sei deswegen in charakterlicher Hinsicht zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet, wenn nicht weitere Umstände hinzutreten (vgl. VG Neustadt, Beschluss vom 21.03.2017 - 3 L 293/17.NW -, juris, Rn. 17; OVG Rheinl.-Pfalz, Beschluss vom 27.05.2009 - 10 B 10387/09 -, juris, Rn. 10; NdsOVG, Beschluss vom 02.12.1999 - 12 M 4307/99 -, juris, Rn. 10).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2009 - 10 B 10387/09

    Zum Verhältnis des Punktesystems zu anderen fahrerlaubnisrechtlichen Maßnahmen

    Auszug aus VG Freiburg, 08.01.2019 - 5 K 6324/18
    Die Kammer verkennt dabei nicht, dass in der Rechtsprechung daraus verschiedentlich der Schluss gezogen wird, die fehlende Differenzierung jenseits der Grenze einer Überschreitung um 70 km/h beeinflusse die Gewichtung von Geschwindigkeitsüberschreitungen im Fahrerlaubnisrecht in der Weise, dass allein an die Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung nicht bereits die Würdigung geknüpft werden kann, der Fahrerlaubnisinhaber sei deswegen in charakterlicher Hinsicht zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet, wenn nicht weitere Umstände hinzutreten (vgl. VG Neustadt, Beschluss vom 21.03.2017 - 3 L 293/17.NW -, juris, Rn. 17; OVG Rheinl.-Pfalz, Beschluss vom 27.05.2009 - 10 B 10387/09 -, juris, Rn. 10; NdsOVG, Beschluss vom 02.12.1999 - 12 M 4307/99 -, juris, Rn. 10).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2012 - 10 S 3175/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Vorlage des Gutachtens; fahrerlaubnisfreie

    Auszug aus VG Freiburg, 08.01.2019 - 5 K 6324/18
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, dass gerade im Bereich des Gefahrenabwehrrechts die Interessen, die Voraussetzung für den Erlass des Verwaltungsakts sind, zugleich die Anordnung des Sofortvollzugs rechtfertigen können (vgl. nur VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 24.01.2012 - 10 S 3175/11 -, juris, Rn. 4).
  • VG Neustadt, 21.03.2017 - 3 L 293/17

    Keine Fahrerlaubnisentziehung nach drei Geschwindigkeitsübertretungen

    Auszug aus VG Freiburg, 08.01.2019 - 5 K 6324/18
    Die Kammer verkennt dabei nicht, dass in der Rechtsprechung daraus verschiedentlich der Schluss gezogen wird, die fehlende Differenzierung jenseits der Grenze einer Überschreitung um 70 km/h beeinflusse die Gewichtung von Geschwindigkeitsüberschreitungen im Fahrerlaubnisrecht in der Weise, dass allein an die Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung nicht bereits die Würdigung geknüpft werden kann, der Fahrerlaubnisinhaber sei deswegen in charakterlicher Hinsicht zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet, wenn nicht weitere Umstände hinzutreten (vgl. VG Neustadt, Beschluss vom 21.03.2017 - 3 L 293/17.NW -, juris, Rn. 17; OVG Rheinl.-Pfalz, Beschluss vom 27.05.2009 - 10 B 10387/09 -, juris, Rn. 10; NdsOVG, Beschluss vom 02.12.1999 - 12 M 4307/99 -, juris, Rn. 10).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2017 - 10 S 746/17

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach strafgerichtlichen Fahrerlaubnisentziehung;

    Auszug aus VG Freiburg, 08.01.2019 - 5 K 6324/18
    Die auf § 11 Abs. 3 FeV gestützte Begutachtung setzt - wie § 11 Abs. 7 FeV zeigt - vielmehr voraus, dass die Ungeeignetheit des Betroffenen noch nicht feststeht, sondern lediglich zu befürchten ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.10.2017 - 10 S 746/17 -, juris, Rn. 35).
  • VG Düsseldorf, 01.09.2022 - 6 K 4721/21

    Stadt Düsseldorf darf "Auto-Posen" nach derzeit geltendem Recht nicht verbieten

    vgl. BT-Drucks. 17/12636, S. 38; Bay. VGH, Beschluss vom 29. Juli 2021 - 11 CS 21.1504, juris Rn. 15 ff.; OVG NRW, Beschluss vom 10. Dezember 2010 - 16 B 1392/10, NJW 2011, 1242; VG Braunschweig, Beschluss vom 28. Januar 2020 - 6 B 256/19, juris Rn. 10; VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 8. Januar 2019 - 5 K 6324/18, juris Rn. 9; VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 21. März 2017 - 3 L 293/17.NW; Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl. 2021, § 4 StVG Rn. 33.
  • VG München, 17.01.2022 - M 19 S 21.6107

    Gutachtenanordnung und Entziehung der Fahrerlaubnis im Hinblick auf wiederholte

    Statt wie hier vorliegend mit 67 km/h war der dortige Antragsteller 81 km/h schneller als erlaubt (vgl. VG Freiburg, B.v. 8.1.2019 - 5 K 6324/18 - juris Rn. 13), sodass die letzte, im Bußgeldkatalog vorgesehene Differenzierungsstufe bei Geschwindigkeitsverstößen, die bei einem Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 70 km/h liegt, noch nicht erreicht war.
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