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   FG Münster, 31.10.2000 - 5 K 6660/98 E   

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https://dejure.org/2000,10004
FG Münster, 31.10.2000 - 5 K 6660/98 E (https://dejure.org/2000,10004)
FG Münster, Entscheidung vom 31.10.2000 - 5 K 6660/98 E (https://dejure.org/2000,10004)
FG Münster, Entscheidung vom 31. Oktober 2000 - 5 K 6660/98 E (https://dejure.org/2000,10004)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Zulässigkeit von Gewinnzuschätzung nach Richtsätzen bei anhängigem Steuerstrafverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewinnzuschätzung nach Richtsätzen auch bei anhängigem Steuerstrafverfahren zulässig

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verfahren - Gewinnzuschätzung nach Richtsätzen auch bei anhängigem Steuerstrafverfahren zulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 401
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • FG München, 27.02.1996 - 8 V 2609/95

    Pflicht eines Vereins zur Einbehaltung, Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer

    Auszug aus FG Münster, 31.10.2000 - 5 K 6660/98
    Der Senat ist der Auffassung, dass diese gesetzliche Regelung weder einen Grundrechtsverstoß noch eine Verletzung internationaler Abkommen darstellt (vgl. Beschluss des Finanzgerichts München vom 27. Februar 1996 8 V 2609/95, EFG 1996, 570, 571).
  • BFH, 12.04.1988 - VIII R 154/84

    Rechtmäßigkeit der Schätzung von Einnahmen eines Steuerpflichtigen im Rahmen der

    Auszug aus FG Münster, 31.10.2000 - 5 K 6660/98
    Im Hinblick auf die im Streitfall gegebenen großen Manipulationsmöglichkeiten (fast ausschließlich Bargeschäfte) und die vom Kläger zu vertretenen fehlenden Überprüfungsmöglichkeiten (fehlende Belege, unrichtige Aufzeichnungen) ist lediglich eine grobe Schätzung geboten (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 12. April 1988 VIII R 154/84, BFH/NV 1989, 636).
  • FG Bremen, 17.01.2007 - 2 K 229/04

    Befugnis des Finanzgerichts zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen bei nicht

    Denn es handelt sich bei den vom Steuerpflichtigen gefertigten Kalkulationen ebenfalls lediglich um Schätzungen (FG Münster, Urteil vom 31. Oktober 2000 5 K 6660/98 E, EFG 2001, 401).
  • FG Münster, 19.08.2004 - 8 V 3055/04

    Rechtmäßigkeit von Hinzuschätzungen zum Umsatz und Gewinn aufgrund einer

    Er hat wegen der Verletzung dieser Pflichten keinen Anspruch darauf, dass lediglich Mittelsätze zugrundegelegt werden (vgl. auch Finanzgericht Münster, Urteil vom 31.10.2000 5 K 6660/98 E, EFG 2001, 401).
  • FG Schleswig-Holstein, 06.03.2012 - 2 K 101/11

    Schätzung von Besteuerungsgrundlagen

    Eine Schätzung nach Richtsätzen ist im Streitfall schon deshalb sachgerecht, weil für die Streitjahre mangels Vorlage von vollständigen Wareneinkaufsbelegen ein interner Betriebsvergleich ausscheidet (Urteil des FG Münster vom 31. Oktober 2000 5 K 6660/98 E, EFG 2001, 401).
  • BFH, 30.07.2004 - IV B 143/02

    Recht auf Gehör

    c) Abgewichen werde auch von der Rechtsprechung der FG, insbesondere des FG Münster im Urteil vom 31. Oktober 2000 5 K 6660/98 E (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2001, 401, rechtskräftig nach Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch BFH-Beschluss vom 19. September 2001 XI B 7/01, nicht veröffentlicht --n.v.--).
  • FG Münster, 19.06.2015 - 14 K 3865/12

    Steuerliche Bewertung der Veräußerung eines wiederholt über bestimmte

    Eine Schätzung nach Richtsätzen ist im Streitfall schon deshalb sachgerecht, weil für die Streitjahre mangels Vorlage von vollständigen Wareneinkaufsbelegen ein interner Betriebsvergleich ausscheidet (Finanzgericht Münster, Urteil vom 31.10.2000 - 5 K 6660/98 E, Entscheidungen der Finanzgerichte 2001, 401).
  • FG Rheinland-Pfalz, 11.11.2015 - 2 K 2158/13

    Zur Schätzung nach den amtlichen Richtsatzsammlungen bei Überschreiten der darin

    Ein Steuerpflichtiger, der wie hier Anlass für die Schätzung gegeben hat, hat keinen Anspruch darauf, dass lediglich Mittelsätze zu Grunde gelegt werden (Finanzgericht Münster, Urteil vom 31. Oktober 2000, 5 K 6660/98 E, EFG 2001, 401).
  • BFH, 30.07.2004 - IV B 144/02
    c) Abgewichen werde auch von der Rechtsprechung der FG, insbesondere des FG Münster im Urteil vom 31. Oktober 2000 5 K 6660/98 E (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2001, 401, rechtskräftig nach Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch BFH-Beschluss vom 19. September 2001 XI B 7/01, nicht veröffentlicht --n.v.--).
  • FG Rheinland-Pfalz, 01.04.2008 - 6 K 1108/07

    Voraussetzungen der Abzugsfähigkeit betrieblicher Schuldzinsen für aufgenommene

    Denn es handelt sich bei den vom Steuerpflichtigen gefertigten Kalkulationen ebenfalls lediglich um Schätzungen (vgl. Finanzgericht Münster, Urteil vom 31. Oktober 2000 5 K 6660/98 E, EFG 2001, 401 und Finanzgericht Bremen, Urteil vom 17. Januar 2007 - 2 K 229/04 (5), EFG 2008, 8).
  • FG Sachsen-Anhalt, 30.04.2014 - 2 K 1355/10

    Aufnahme eines wegen Insolvenzverfahrenseröffnung unterbrochenen Verfahrens gegen

    Den Schätzungen eines Steuerpflichtigen, der - wie hier - seine Aufzeichnungspflichten und Aufbewahrungspflichten verletzt hat, ist jedoch keine höhere Indizwirkung beizumessen als der Schätzung des FA (vgl. FG Münster, Urteil vom 31. Oktober 2000 5 K 6660/98 E, EFG 2001, 401; für den Fall einer Richtsatzschätzung durch das Finanzamt).
  • FG München, 14.05.2002 - 6 K 4569/01

    Prozessuale Mitwirkungspflicht bei laufendem Strafverfahren;

    Das Finanzgericht Münster hat im Urteil vom 31. Oktober 5 K 6660/98 E ( EFG 2001, 401) zu Recht entschieden, dass die Finanzbehörden auch im Falle eines anhängigen Steuerstrafverfahrens gegen den Steuerpflichtigen bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 162 AO die nicht feststehenden Besteuerungsgrundlagen zu schätzen haben.
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