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   FG Niedersachsen, 06.03.2008 - 5 K 684/02   

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FG Niedersachsen, 06.03.2008 - 5 K 684/02 (https://dejure.org/2008,11194)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 06.03.2008 - 5 K 684/02 (https://dejure.org/2008,11194)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 06. März 2008 - 5 K 684/02 (https://dejure.org/2008,11194)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Ort der sonstigen Leistung beim Verkauf von Eintrittskarten für ausländische Veranstaltungen durch Reiseveranstalter

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG; § 3 Abs. 1 UStG; § 3a Abs. 2 Nr. 3a UStG; § 3 Abs. 9 UStG; § 3 Abs. 11 UStG; § 3a Abs. 1 UStG
    Besteuerung des Verkaufs von Eintrittskarten für ausländische Veranstaltungen durch einen inländischen Reiseveranstalter; Begriff der sonstigen Leistung i.S.v. § 3 Abs. 9 Umsatzsteuergesetz (UStG)

  • Judicialis

    UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; UStG § 3 Abs. 1; ; UStG § 3a Abs. 2 Nr. 3a; ; UStG § 3 Abs. 9; ; UStG § 3 Abs. 11; ; UStG § 3a Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 3 Abs. 9; UStG § 3a
    Sonstige Leistung; Eintrittskarten; Ausländische Veranstaltungen - Ort der sonstigen Leistung beim Verkauf von Eintrittskarten für ausländische Veranstaltungen durch Reiseveranstalter

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ort der sonstigen Leistung beim Verkauf von Eintrittskarten für ausländische Veranstaltungen durch Reiseveranstalter

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Steuerbarkeit des Verkaufs von Eintrittskarten für ausländische Veranstaltungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Besteuerung des Verkaufs von Eintrittskarten für ausländische Veranstaltungen durch einen inländischen Reiseveranstalter; Begriff der sonstigen Leistung i.S.v. § 3 Abs. 9 Umsatzsteuergesetz (UStG)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2009, 987
  • EFG 2009, 217
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Rheinland-Pfalz, 05.02.2002 - 4 V 1751/00

    Betriebsstätte des Eintrittskartenhandel für Sport- bzw. Musikveranstaltungen im

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.03.2008 - 5 K 684/02
    Die Leistung wird folglich erst mit der Gewährung der Möglichkeit, die Veranstaltung zu besuchen, erbracht (FG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 05. Februar 2002 4 V 1751/00, EFG 2002, 720).

    Während der Kartenverkauf durch einen Veranstalter Teil einer einheitlichen Veranstaltungsleistung ist, die als solche insgesamt und einheitlich unter § 3a Abs. 2 Nr. 3 Buchst a UStG fällt, stellt der Kartenverkauf im Rahmen eines Eintrittkartenhandels eine eigenständige Leistung dar (ebenso FG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 05. Februar 2002 4 V 1751/00, EFG 2002, 720; Möhlenkamp, DStR 2006, 981, 982).

  • BFH, 26.04.1995 - XI R 20/94

    Soloauftritte sind als Veranstaltungen von Theatervorführungen und Konzerten nur

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.03.2008 - 5 K 684/02
    Der Veranstalter selbst bestimmt Ort und Zeit der Darbietung; er tritt bei der Veranstaltung gegenüber dem Publikum als leistender Unternehmer auf (BFH-Urteil vom 26. April 1995 XI R 20/94, BStBl II 1995, 519).
  • BFH, 31.05.2001 - V R 97/98

    Umsatzsteuerpflicht bei Vermietung von Sportanlagen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.03.2008 - 5 K 684/02
    Eine einheitliche Leistung liegt vor, wenn die einzelnen Elemente so aufeinander abgestimmt sind, dass sie hinter dem Ganzen zurücktreten und - aus der Sicht des Durchschnittsverbrauchers - ein selbständiges Drittes bilden (BFH-Urteil vom 31. Mai 2001 V R 97/98, BStBl II 2001, 658; Abschn 29 UStR).
  • BFH, 03.06.2009 - XI R 34/08

    Der Zwischenhandel mit Eintrittskarten ist eine sonstige Leistung, die am Sitzort

    Sein Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2009, 217 veröffentlicht.
  • FG Berlin-Brandenburg, 08.04.2009 - 7 K 5054/05

    Regelsteuersatz für sog. refundierte Vorverkaufsgebühren

    Der Sachverhalt unterscheidet sich von anderen Gestaltungen, bei denen Kartenpreis und Vorverkaufsgebühr nicht getrennt abgerechnet werden, die Verkaufsstelle das Vertriebsrisiko trägt und zudem frei in ihrer Preisgestaltung ist (vergleiche Finanzgericht - FG - Rheinland Pfalz , Beschluss vom 05.02.2002 IV V 1751/00, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2002, 720; Sächsisches FG, Urteil vom 06.02.2008, [...], Revision anhängig unter dem Aktenzeichen XI R 39/08; Niedersächsisches FG, Urteil vom 06.03.2008 5 K 684/02, EFG 2009, 217, Revision anhängig unter dem Aktenzeichen XI R 34/08).

    Dieser Umstand wird noch zusätzlich dadurch hervorgehoben, dass die Klägerin den Kartenkäufern sonstige Leistungen erbringt, da es den Kartenkäufern nicht auf das Eigentum am Papier, sondern auf das Erleben des Kulturereignisses ankommt (ebenso FG Rheinland Pfalz , Beschluss vom 05.02.2002 IV V 1751/00, EFG 2002, 720; Sächsisches FG, Urteil vom 06.02.2008, [...], Revision anhängig unter dem Aktenzeichen XI R 39/08; Niedersächsisches FG, Urteil vom 06.03.2008 5 K 684/02, EFG 2009, 217, Revision anhängig unter dem Aktenzeichen XI R 34/08; a. A. Hey/Hoffsümmer, UR 2005, 641).

  • FG Niedersachsen, 23.11.2016 - 5 KO 5/16

    Anfallen einer Verfahrensgebühr in einem Finanzgerichtsverfahren; Gerichtliche

    Insofern werde auf die Beschlüsse des FG Brandenburg vom 30.05.2006 Az. 1 KO 541/06 (EFG 2006, 1704) und des FG Düsseldorf vom 29.10.2008 Az. 6 KO 768/08 (EFG 2009, 217) Bezug genommen.

    Der Senat schließt sich der vom Finanzgericht Brandenburg vertretenen Auffassung an, dass "aufgrund des eindeutigen Gesetzeswortlauts" die Verfahrensgebühr im finanzgerichtlichen Verfahren einheitlich mit dem Satz von 1, 6 anzusetzen ist (Beschluss vom 30. Mai 2006, 1 KO 541/06, EFG 2006, 1704; ebenso Beschlüsse Finanzgericht Düsseldorf, vom 29. Oktober 2008 6 KO 768/08 KF, EFG 2009, 217; und FG Niedersachsen vom 18.01.2010 7 KO 10/09, EFG 2010, 749).

  • FG Niedersachsen, 18.01.2010 - 7 KO 10/09

    Erforderlichkeit eines Vorverfahrens i.S.d. § 139 Abs. 3 S. 3

    Das Gericht schließt sich der vom Finanzgericht Brandenburg vertretenen Auffassung an, dass "aufgrund des eindeutigen Gesetzeswortlauts" die Verfahrensgebühr im finanzgerichtlichen Verfahren einheitlich mit dem Satz von 1, 6 anzusetzen ist (Beschluss vom 30. Mai 2006, 1 KO 541/06, EFG 2006, 1704, ebenso Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss vom 29. Oktober 2008, 6 Ko 768/08 KF, EFG 2009, 217).
  • FG Niedersachsen, 18.01.2010 - 7 KO 5/08

    Richtiger Bemessungssatz für die Verfahrensgebühren eines Bevollmächtigten in

    Das Gericht schließt sich der vom Finanzgericht Brandenburg vertretenen Auffassung an, dass "aufgrund des eindeutigen Gesetzeswortlauts" die Verfahrensgebühr im finanzgerichtlichen Verfahren einheitlich mit dem Satz von 1, 6 anzusetzen ist (Beschluss vom 30. Mai 2006, 1 KO 541/06, EFG 2006, 1704, ebenso Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss vom 29. Oktober 2008, 6 Ko 768/08 KF, EFG 2009, 217).
  • FG Köln, 27.06.2011 - 10 Ko 1553/11

    Verfahrensgebühr im AdV-Verfahren

    Demgegenüber gibt es weitere Entscheidungen von Finanzgerichten, die dieser Auffassung nicht gefolgt sind (FG Brandenburg vom 30.05.2006 1 Ko 541/06; FG Düsseldorf vom 29.10.2008, 6 Ko 768/08 KF, EFG 2009, 217; FG Niedersachsen vom 18.01.2010 7 Ko 10/09, EFG 2010, 749).
  • FG Sachsen, 09.04.2010 - 4 K 584/06

    Ort der Leistung eines Reiseveranstalters; Weiterveräußerung eines im Ausland

    Es liegt bei der vorbezeichneten eigenständigen Weiterveräußerung durch die Klägerin auch keine Besorgungsleistung im Sinne von § 3 Abs. 11 UStG vor, weil die Klägerin unstreitig im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht etwa als Subunternehmer oder Erfüllungsgehilfe für den Veranstalter gehandelt hat (vgl. zum Ganzen auch Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 06.03.2008, Az. 5 K 684/02, EFG 2009, 217 und in der Folge BFH-Urteil vom 03.06.2009, a. a. O.).
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