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   VG Trier, 29.04.2009 - 5 K 806/08.TR   

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https://dejure.org/2009,22116
VG Trier, 29.04.2009 - 5 K 806/08.TR (https://dejure.org/2009,22116)
VG Trier, Entscheidung vom 29.04.2009 - 5 K 806/08.TR (https://dejure.org/2009,22116)
VG Trier, Entscheidung vom 29. April 2009 - 5 K 806/08.TR (https://dejure.org/2009,22116)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Minderung des Anspruchs auf vorgezogene Altersrente i.F.v. Abschlägen aufgrund fehlenden Rentenregelalters; Vergleichbarkeit der gesetzlichen Rentenversicherung und den berufsständischen Versorgungseinrichtungen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 04.07.1995 - 1 B 89.95
    Auszug aus VG Trier, 29.04.2009 - 5 K 806/08
    Die berufsständischen Versorgungswerke sind nicht verpflichtet, Leistungen zu erbringen, die in allen Punkten denen der gesetzlichen Rentenversicherung entsprechen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 4. Juli 1995 - 1 B 89/95 -, juris, Rdnr. 9; BVerwG und vom 3. Juli 1998 - 1 B 54/98 -, juris Rn. 6; BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2007 - 6 C 27/06 -, juris, Rdnrn. 22 ff.).

    Hiernach dürfen grundsätzlich alle Berufsangehörigen ohne Rücksicht auf ihr individuelles Versorgungsbedürfnis als Pflichtmitglieder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung herangezogen werden, sofern unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auf schwerwiegende Besonderheiten und unbillige Härten, insbesondere auf die wirtschaftliche Belastbarkeit der Mitglieder, Rücksicht genommen wird (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Februar 1994 - 1 B 19/93 -, juris, Rdnr. 8 mit weiteren Nachweisen, und vom 4. Juli 1995 - 1 B 89/95 -, juris, Rdnr. 9).

  • BVerwG, 25.11.1982 - 5 C 69.79

    Ärzteversorgung - Pflichtmitgliedschaft - Berufständische Versorgungseinrichtung

    Auszug aus VG Trier, 29.04.2009 - 5 K 806/08
    Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung ist der Landesgesetzgeber berechtigt, eine berufsständische Altersversorgung mit Pflichtmitgliedschaften der Berufszugehörigen für die freiberuflich tätigen Ärzte einzuführen (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 25. November 1982 - 5 C 69/79 -, juris, Rdnr. 11, mit weiteren Nachweisen).

    Dies ergibt sich unter anderem auch aus § 7 Abs. 2 Angestelltenversicherungsgesetz - AVG -, § 6 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch VI - SGB VI -, wonach Angestellte und selbständig Tätige unter bestimmten Voraussetzungen von der Rentenversicherung befreit werden können, wenn sie Pflichtmitglieder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. November 1982 - 5 C 69/79 -, juris, Rdnr. 12; BVerwG, Beschluss vom 21. Februar 1994 - 1 B 19/93 -, juris, Rdnr. 5).

  • BVerwG, 03.07.1998 - 1 B 54.98

    Anspruch eines geschiedenen Ehegatten auf Hinterbliebenenrente - Erlöschen eines

    Auszug aus VG Trier, 29.04.2009 - 5 K 806/08
    Die berufsständischen Versorgungswerke sind nicht verpflichtet, Leistungen zu erbringen, die in allen Punkten denen der gesetzlichen Rentenversicherung entsprechen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 4. Juli 1995 - 1 B 89/95 -, juris, Rdnr. 9; BVerwG und vom 3. Juli 1998 - 1 B 54/98 -, juris Rn. 6; BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2007 - 6 C 27/06 -, juris, Rdnrn. 22 ff.).

    Daraus folgt, dass die bundesrechtlichen Vorschriften für die Einzelheiten der gesetzlichen Rentenversicherung keine Vorgaben für die landesrechtlichen Regelungen über die berufsständische Versorgung bilden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Februar 1994 - 1 B 19/93 -, juris, Rdnr. 5 und vom 3. Juli 1998 - 1 B 54/98 -, juris, Rdnr. 6).

  • BSG, 14.02.2001 - B 1 KR 25/99 R

    Pflichtmitgliedschaft - Ärzteversorgung - Befreiung - Rentenversicherung -

    Auszug aus VG Trier, 29.04.2009 - 5 K 806/08
    Während in der gesetzlichen Rentenversicherung der Gedanke des sozialen Ausgleichs maßgeblich ist und daher den Leistungen keine gleichwertigen Beiträge und somit eine geringere Ergiebigkeit für den Einzelnen gegenübersteht, ist der Ertragswert der Beitragszahlungen in berufsständischen Versorgungseinrichtungen aufgrund höherer Verdienste und darauf beruhender höherer Beiträge tendenziell besser (vgl. BSG, Urteil vom 14. Februar 2001 - B 1 KR 25/99 R -, juris, Rdnr. 24 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 29.10.1963 - I C 43.62

    Zurückweisung einer Revision - Zuständigkeit von Verwaltungsgerichten für

    Auszug aus VG Trier, 29.04.2009 - 5 K 806/08
    Der Verwaltungsrechtsweg ist gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO eröffnet, denn Rechtsstreitigkeiten der vorliegenden Art sind öffentlich-rechtlicher Natur und gehören nicht zu den gemäß § 51 Abs. 1 des Sozialgerichtsgesetzes - SGG - in der zuletzt durch Gesetz vom 26. März 2008 (BGBl. I S. 444) geänderten Fassung den Sozialgerichten übertragenen Angelegenheiten der Sozialversicherung (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 1963 - I C 43.62 - juris; BSG, Beschluss vom 6. Oktober 1988 - 1 BS 2/88 -, juris; Schöbener, in: Kluth (Hrsg.), Handbuch des Kammerrechts, 2005, L. Rn. 28).
  • BSG, 06.10.1988 - 1 BS 2/88
    Auszug aus VG Trier, 29.04.2009 - 5 K 806/08
    Der Verwaltungsrechtsweg ist gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO eröffnet, denn Rechtsstreitigkeiten der vorliegenden Art sind öffentlich-rechtlicher Natur und gehören nicht zu den gemäß § 51 Abs. 1 des Sozialgerichtsgesetzes - SGG - in der zuletzt durch Gesetz vom 26. März 2008 (BGBl. I S. 444) geänderten Fassung den Sozialgerichten übertragenen Angelegenheiten der Sozialversicherung (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 1963 - I C 43.62 - juris; BSG, Beschluss vom 6. Oktober 1988 - 1 BS 2/88 -, juris; Schöbener, in: Kluth (Hrsg.), Handbuch des Kammerrechts, 2005, L. Rn. 28).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.05.2010 - 6 A 10320/10

    Bei Eheschließung nach Vollendung des 65. Lebensjahres keine Rente für Arztwitwe

    Dies könnte die Annahme stützen, § 23 Abs. 1 Nr. 1 der Satzung sei an den genannten Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes zu messen (vgl. VG Trier, Urteil vom 29. April 2009 - 5 K 806/08.TR - Franke, in: Däubler/Bertzbach, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, 2. Aufl. 2008, § 2 Rn. 42; Herrmann, ebd., § 18 Rn. 13; Falke, in: Rust/Falke, AGG, § 2 Rn. 68, § 18 Rn. 14, Thüsing, in: Münchener Kommentar zum BGB, 5. Auflage 2007, § 2 AGG Rn. 13, 27, § 18 AGG Rn. 4, 13).
  • VG Sigmaringen, 23.11.2009 - 8 K 1232/07

    Vorbeugender Rechtsschutz; vorbeugende Normerlassklage; vorzeitiges

    Grundsätzlich muss der Ruhegeldbescheid abgewartet werden, der mit Verpflichtungswiderspruch und Verpflichtungsklage, gegebenenfalls ergänzt durch eine Normerlassklage in Form der Feststellungsklage, angegriffen werden kann (siehe beispielhaft VG Trier, Urteil vom 29.04.2009 - 5 K 806/08.TR -, juris).

    Der Umstand, dass die satzungsrechtlichen Regelungen der Beklagten bei den Versorgungsleistungen keinen Unterschied zwischen schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Pflichtteilnehmern machen, verstößt weder gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Artikel 3 Abs. 1 GG), noch gegen das in Artikel 3 Abs. 3 Satz 2 GG verankerte Benachteiligungsverbot, noch gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), noch gegen sonstiges höherrangiges Recht (vgl. VG Trier, Urteil vom 29.04.2009 - 5 K 806/08.TR -, juris).

    Inwiefern angesichts dieses Anstaltszwecks die satzungsrechtlichen Regelungen der Beklagten geeignet sind, vorwiegend Behinderte faktisch zu benachteiligen, ist vom Kläger substantiiert nicht aufgezeigt worden und auch ansonsten nicht ersichtlich (im Ergebnis ebenso VG Trier, Urteil vom 29.04.2009 - 5 K 806/08.TR -, juris).

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