Rechtsprechung
   FG München, 25.10.2007 - 5 K 981/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,19148
FG München, 25.10.2007 - 5 K 981/05 (https://dejure.org/2007,19148)
FG München, Entscheidung vom 25.10.2007 - 5 K 981/05 (https://dejure.org/2007,19148)
FG München, Entscheidung vom 25. Oktober 2007 - 5 K 981/05 (https://dejure.org/2007,19148)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,19148) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels bei Veräußerung zweier Objekte nach vier bzw. fünf Jahren Verpachtung; Voraussetzungen für das Vorliegen einer Nachhaltigkeit bei Abschluss eines einzigen Vertrages ohne Wiederholungsabsicht

  • Judicialis

    EStG § 15 Abs. 2 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Abs. 2; GewStG § 2 Abs. 1
    Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von zwei größeren Objekten nach 4 bzw. 5 Jahren Vermietung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von zwei größeren Objekten nach 4 bzw. 5 Jahren Vermietung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 26.09.2006 - X R 27/03

    Gewerblicher Grundstückshandel; Verkauf nur eines Grundstücks; Nachhaltigkeit

    Auszug aus FG München, 25.10.2007 - 5 K 981/05
    Die Höhe der Baukosten spielt im Rahmen dieser Gesamtwürdigung nur als Beweisanzeichen eine Rolle (vgl. zusammenfassend BFH-Urteil vom 26.09.2006 X R 27/03, BFH/NV 2007, 114 mit umfassenden Nachweisen).
  • BFH, 14.08.2006 - V B 65/04

    Zum Begriff des Versicherungsvertreters in § 4 Nr. 11 UStG

    Auszug aus FG München, 25.10.2007 - 5 K 981/05
    Die Höhe der Baukosten spielt im Rahmen dieser Gesamtwürdigung nur als Beweisanzeichen eine Rolle (vgl. zusammenfassend BFH-Urteil vom 26.09.2006 X R 27/03, BFH/NV 2007, 114 mit umfassenden Nachweisen).
  • BFH, 31.05.2007 - IV R 17/05

    Vermögensverwaltung auch bei gelegentlichem Verkauf vermieteter beweglicher

    Auszug aus FG München, 25.10.2007 - 5 K 981/05
    Die Verkäufe müssen entweder nach der absoluten Zahl oder im Verhältnis zu den vermieteten Wirtschaftsgütern -einen Umfang annehmen, der die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung gegenüber der Nutzung von Vermögen im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten entscheidend in den Vordergrund treten lässt (BFH-Urteil vom 31.05.2007 IV R 17/05, DStR 2007, 1674; BFH/NV 2007, 1971, mit umfangreichen Nachweisen).
  • BFH, 01.12.2005 - IV R 65/04

    Gewerblicher Grundstückshandel: Nachhaltigkeit in "Ein-Objekt-Fällen", Verkauf

    Auszug aus FG München, 25.10.2007 - 5 K 981/05
    In derEntscheidung vom 01.12.2005 IV R 65/04 (BFHE 212, 106, BStBl II 2006, 259) hat der IV. Senat des BFH Nachhaltigkeit beim Verkauf eines Grundstücks bejaht, wenn der Steuerpflichtige (kumulativ) in unbedingter Veräußerungsabsicht eine Bauplanung für das Grundstück erstellen lässt, im Interesse der potentiellen Erwerber Mietverträge abschließt, bei Gesamtbaukosten von rd.
  • FG Köln, 26.10.2006 - 6 K 394/04

    Private Vermögensverwaltung trotz Überschreitens der Drei-Objekt-Grenze

    Auszug aus FG München, 25.10.2007 - 5 K 981/05
    Zudem sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH die konkreten Anlässe und Beweggründe für den Verkauf grundsätzlich unbeachtlich, da sie im Allgemeinen nichts darüber aussagen, ob der Steuerpflichtige nicht aus anderen Gründen zum Verkauf bereit gewesen wäre -wie im vorliegenden Fall -und insofern von Anfang an eine zumindest bedingte Veräußerungsabsicht bestanden hat (vgl. Urteil des FG München vom 26.10.2005 11 K 3595/05, EFG 2007, 348 unter Bezugnahme auf BFH-Urteil vom 29.10.1998 XI R 58/97, BFH/NV 2003, 245; vom Sachverhalt her anders Urteil des FG Köln vom 26.10.2006 6 K 394/04, EFG 2007, 185).
  • BFH, 29.10.1998 - XI R 58/97

    Veräußerungsgründe beim gewerblichen Grundstückshandel

    Auszug aus FG München, 25.10.2007 - 5 K 981/05
    Zudem sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH die konkreten Anlässe und Beweggründe für den Verkauf grundsätzlich unbeachtlich, da sie im Allgemeinen nichts darüber aussagen, ob der Steuerpflichtige nicht aus anderen Gründen zum Verkauf bereit gewesen wäre -wie im vorliegenden Fall -und insofern von Anfang an eine zumindest bedingte Veräußerungsabsicht bestanden hat (vgl. Urteil des FG München vom 26.10.2005 11 K 3595/05, EFG 2007, 348 unter Bezugnahme auf BFH-Urteil vom 29.10.1998 XI R 58/97, BFH/NV 2003, 245; vom Sachverhalt her anders Urteil des FG Köln vom 26.10.2006 6 K 394/04, EFG 2007, 185).
  • BFH, 09.12.2002 - VIII R 40/01

    Gewerblicher Grundstückshandel bei nur einem Verkaufsgeschäft

    Auszug aus FG München, 25.10.2007 - 5 K 981/05
    So hat der VIII. Senat des BFH im Urteil vom 09.12.2002 VIII R 40/01 (BFHE 201, 180 , BStBl II 2003, 294) die Nachhaltigkeit aus zahlreichen und mit unbedingter Veräußerungsabsicht entfalteten Aktivitäten im Interesse einer bestmöglichen Verwertung des Grundbesitzes abgeleitet.
  • FG Köln, 13.12.2001 - 15 K 6179/94

    Gewerblicher Grundstückshandel bei sog. Großobjekten

    Auszug aus FG München, 25.10.2007 - 5 K 981/05
    Auf die Indizwirkung der Zahl der veräußerten Objekte kommt es dann nicht mehr an (BFH-Urteil vom 14.01.1998 X R 1/96, BStBl II 1998, 346; FG Köln, Urteil vom 13.12.2001 15 K 6179/94, EFG -Entscheidungen der Finanzgerichte -2002, 675).
  • BFH, 28.04.2005 - IV R 17/04

    Voraussetzungen für einen gewerblichen Grundstückshandel bei Verkauf und

    Auszug aus FG München, 25.10.2007 - 5 K 981/05
    Der IV. Senat des BFH hatim Urteil vom 28.04.2005 IV R 17/04 (BFHE 209, 372, BStBl II 2005, 606) darauf verwiesen, dass für die Annahme der Nachhaltigkeit Einzeltätigkeiten nicht ausreichen, die beim Bau eines jeden Hauses erforderlich werden, gleichgültig ob es selbst genutzt, vermietet oder veräußert werden soll.
  • BFH, 14.01.1998 - X R 1/96

    Bau und Verkauf eines Mehrfamilienhauses

    Auszug aus FG München, 25.10.2007 - 5 K 981/05
    Auf die Indizwirkung der Zahl der veräußerten Objekte kommt es dann nicht mehr an (BFH-Urteil vom 14.01.1998 X R 1/96, BStBl II 1998, 346; FG Köln, Urteil vom 13.12.2001 15 K 6179/94, EFG -Entscheidungen der Finanzgerichte -2002, 675).
  • BFH, 24.01.1996 - X R 255/93

    Gewerblicher Grundstückhandel eines Bauingenieurs, der zwei Grundstücke jeweils

  • FG München, 26.10.2005 - 11 K 3595/05

    Gewerblicher Grundstückshandel: Erwerb von Wohnungen im Rahmen von

  • FG Schleswig-Holstein, 22.05.2008 - 1 K 50267/03

    Gewerblicher Grundstückshandel: Veräußerung von fünf Mehrfamilienhäusern auf

    Für eine solche, an den wirtschaftlichen Gegebenheiten orientierte Auslegung des Objektbegriffs spricht auch der Gleichbehandlungsgrundsatz, welcher eine gleichmäßige Besteuerung von der realisierten Wertschöpfung her vergleichbarer Sachverhalte gebietet (vgl. BFH, Urteil vom 14. Januar 1998 X R 1/96, BStBl II 1998, 346; Finanzgericht München, Gerichtsbescheid vom 25. Oktober 2007 5 K 981/05, DStZ 2008, 159).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht