Weitere Entscheidung unten: VG Freiburg, 28.12.2010

Rechtsprechung
   VG Freiburg, 10.05.2011 - 5 K 989/10   

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VG Freiburg, 10.05.2011 - 5 K 989/10 (https://dejure.org/2011,18366)
VG Freiburg, Entscheidung vom 10.05.2011 - 5 K 989/10 (https://dejure.org/2011,18366)
VG Freiburg, Entscheidung vom 10. Mai 2011 - 5 K 989/10 (https://dejure.org/2011,18366)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Rechtsmissbrauch bei Vielzahl von Klagen wegen Entschädigung aufgrund unterbliebener Einladung zu einem Vorstellungsgespräch; Berücksichtigungsfähigkeit ungeschriebener Ausschreibungs- und Eignungsmerkmale

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Rechtsmissbrauch - Vielzahl von Klagen wegen Entschädigung aufgrund unterbliebener Einladung zu einem Vorstellungsgespräch - Berücksichtigungsfähigkeit ungeschriebener Ausschreibungs- und Eignungsmerkmale

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfolgt ein Schwerbehinderter in einer Vielzahl von Verfahren Entschädigungsansprüche wegen fehlender Einladung zum Vorstellungsgespräch kann ein Rechtsmissbrauch vorliegen; Die Eignung für eine Stelle i.S.v. § 82 S. 2 SGB IX bestimmt sich nicht nur nach den ausdrücklich ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 04.08.2009 - 9 S 3330/08

    Entschädigungszahlung für erfolglosen schwerbehinderten Bewerber um Einstellung

    Auszug aus VG Freiburg, 10.05.2011 - 5 K 989/10
    Eines Vorverfahrens (gemäß § 54 Abs. 2 Satz 2 BeamtStG) bedarf es jedenfalls deshalb nicht (mehr), weil die Sperrfrist des § 75 Satz 2 VwGO abgelaufen ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.08.2009 - 9 S 3330/08 - ZBR 2010, 128 = juris Rdnr. 16).

    Der Klagantrag ist hinreichend bestimmt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.08.2009 - 9 S 3330/08 - a.a.O. Rdnr.17).

    Das Anforderungsprofil bestimmt als Funktionsbeschreibung des Dienstpostens objektiv die Kriterien, die der künftige Inhaber erfüllen muss (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.08.2009 - 9 S 3330/08 - ZBR 2010, 128 = Juris Rdnr. 22 ff. m.w.N.; BAG, Urt. v. 21.07.2009 - 9 AZR 431/08 - a.a.O., Rdnr. 24).

    Denn aus dieser dürfte nur hervorgehen, dass im Falle einer unterbliebenen, geboten Einladung zum Vorstellungsgespräch ein Entschädigungsanspruch nicht daran scheitert, dass der schwerbehinderte Bewerber auch im Falle seiner Einladung letztlich wegen seiner Abschlussnote im maßgeblichen Examen voraussichtlich nicht zum Zuge gekommen wäre (so noch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.08.2009 - 9 S 3330/08 - a.a.O.).

  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 431/08

    Schwerbehinderung - öffentlicher Dienst

    Auszug aus VG Freiburg, 10.05.2011 - 5 K 989/10
    Allein die Vielzahl der vom Kläger angestrengten Verfahren sind dafür kein hinreichendes Indiz (vgl. BAG, Urt. v. 21.07.2009 - 9 AZR 431/08 - NJW 2009, 3319 = juris, Rdnr. 52).

    Der Ausschluss aus dem weiteren Bewerbungsverfahren ist eine Benachteiligung, die in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Behinderung steht (BAG, Urt. v. 21.07.2009 - 9 AZR 431/08 - a.a.O., Rdnr. 22).

    Das Anforderungsprofil bestimmt als Funktionsbeschreibung des Dienstpostens objektiv die Kriterien, die der künftige Inhaber erfüllen muss (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.08.2009 - 9 S 3330/08 - ZBR 2010, 128 = Juris Rdnr. 22 ff. m.w.N.; BAG, Urt. v. 21.07.2009 - 9 AZR 431/08 - a.a.O., Rdnr. 24).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2010 - 4 S 1333/10

    Keine Gerichtskostenfreiheit für Entschädigungsansprüche nach § 15 Abs 2 AGG

    Auszug aus VG Freiburg, 10.05.2011 - 5 K 989/10
    Das Verfahren ist nicht gemäß § 188 Satz 2 VwGO gerichtskostenfrei (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.07.2010 - 4 S 1333/10 - juris).
  • VG Stuttgart, 16.12.2010 - 3 K 1688/10

    Entschädigungsanspruch wegen Diskriminierung als Schwerbehinderter im

    Auszug aus VG Freiburg, 10.05.2011 - 5 K 989/10
    Teilweise hatte er damit im Vergleichswege und im ersten Rechtszug bei Arbeitsgerichten und auch beim Verwaltungsgericht Stuttgart (Urt. v. 16.12.2010 - 3 K 1688/10 -) Erfolg; die stattgebenden gerichtlichen Entscheidungen sind nicht rechtskräftig.
  • BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 15.10

    Anforderungsprofil; Benachteiligungsverbot Schwerbehinderter; Eignung, fachliche

    Auszug aus VG Freiburg, 10.05.2011 - 5 K 989/10
    Mit dieser Entscheidung setzt sich die Kammer wohl nicht in Widerspruch zur jüngsten einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, soweit diese bekannt geworden ist (Urt. v. 03.03.2011 - 5 C 15.10 und 16.10 -, vgl. die entsprechende Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts; die vollständigen Gründe liegen noch nicht vor).
  • VG Ansbach, 17.01.2017 - AN 1 K 16.00995

    Nichteinladung einer schwerbehinderten Bewerberin zum Vorstellungsgespräch

    Allein die Vielzahl der von der Klägerin angestrengten Verfahren (insgesamt 6 Klageverfahren) sind dafür kein hinreichendes Indiz (vgl. BVerwG, U. v. 3.3.2011, Az. 5 C 16/10; BAG, U.v. 21.07.2009, Az. 9 AZR 431/08, Rn. 52, juris; VG Freiburg U. v. 10.5.2011, Az. 5 K 989/10, BeckRS 2011, 50896, beck-online).
  • VG Stuttgart, 17.09.2013 - 3 K 1995/13

    Entschädigung wegen Diskriminierung als Schwerbehinderter

    In diesem Vorstellungsgespräch hätte der Kläger die Möglichkeit gehabt, Zweifel der Beklagten an seiner fachlichen Eignung auszuräumen und zu erklären, warum er verschiedene Ausbildungen absolviert hat und bislang keiner geregelten Berufstätigkeit nachgegangen ist (a. A.: VG Freiburg, Urteil vom 10.05.2011 - 5 K 989/10 -).
  • VG Ansbach, 17.01.2017 - AN 1 K 16.01045

    Nichteinladung einer schwerbehinderten Bewerberin zum Vorstellungsgespräch

    Allein die Vielzahl der von der Klägerin angestrengten Verfahren (insgesamt 6 Klageverfahren) sind dafür kein hinreichendes Indiz (vgl. BVerwG, U.v. 3.3.2011, Az. 5 C 16/10; BAG, U.v. 21.07.2009, Az. 9 AZR 431/08, Rn. 52, juris; VG Freiburg U.v. 10.5.2011, Az. 5 K 989/10, BeckRS 2011, 50896, beck-online).
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Rechtsprechung
   VG Freiburg, 28.12.2010 - 5 K 989/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,14067
VG Freiburg, 28.12.2010 - 5 K 989/10 (https://dejure.org/2010,14067)
VG Freiburg, Entscheidung vom 28.12.2010 - 5 K 989/10 (https://dejure.org/2010,14067)
VG Freiburg, Entscheidung vom 28. Dezember 2010 - 5 K 989/10 (https://dejure.org/2010,14067)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Mutwilligkeit im Sinne des § 114 Satz 1 ZPO bei Erhebung zahlreicher Klagen; Einkommen nach § 115 ZPO im Falle einer Entschädigung nach 15 Abs 2 AGG

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Falle einer mutwillig erhobenen Klage auf Schadensersatz auf Grund eines Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot; Feststellung einer mutwilligen Klageerhebung i.R.d. Geltendmachung mehrerer gleichartiger Ansprüche gegen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Prozesskostenhilfe und die erhaltene AGG-Entschädigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Prozesskostenhilfe für AGG-Querulant

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.01.2006 - VI ZB 26/05

    Zur Deckung von Prozesskosten durch Geldentschädigung aus

    Auszug aus VG Freiburg, 28.12.2010 - 5 K 989/10
    So ist bei gewährtem Schmerzensgeld - wie bei einer gewährten Geldentschädigung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts - über die Frage, ob das daraus stammende Vermögen zur Deckung von Prozesskosten einzusetzen ist, unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zu entscheiden (BGH, Beschl. v. 10.01.2006 - VI ZB 26/05 - NJW 2006, 1068; BVerwG, Urt. v. 18.05.1995 - 5 C 22.93 - BVerwGE 98, 256 = NJW 1995, 3001).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.08.2009 - 9 S 3330/08

    Entschädigungszahlung für erfolglosen schwerbehinderten Bewerber um Einstellung

    Auszug aus VG Freiburg, 28.12.2010 - 5 K 989/10
    Dazu gehören die Frage der Ernsthaftigkeit der Bewerbungen des Klägers überhaupt, die Frage, unter welchen Voraussetzungen sich aus dem jeweiligen Inhalt einer Bewerbung des Klägers Zweifel an deren Ernsthaftigkeit im Einzelfall ergeben können, die Frage, unter welchen Umständen der jeweilige Inhalt einer Bewerbung des Klägers es ausschließt, dass er das jeweilige Anforderungsprofil erfüllt hätte (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.08.2009 - 9 S 3330/08 - ZBR 2010, 128 und - die Revision hiergegen zulassend - BVerwG, Beschl. v. 26.05.2010 - 5 B 58.09 - u.a.) sowie die Frage, ob und ggf. unter welchen Umständen es auf die Bereitschaft des Klägers ankommt, zu einem Vorstellungsgespräch zu erscheinen.
  • OLG Karlsruhe, 05.03.2010 - 14 W 85/09

    Abänderung einer Prozesskostenhilfebewilligung: Behandlung von

    Auszug aus VG Freiburg, 28.12.2010 - 5 K 989/10
    Zwar sind etwa zivilrechtliche Schmerzensgeldansprüche, welche Entschädigungsansprüchen nach § 15 Abs. 2 AGG am Ehesten entsprechen, im Rahmen von § 115 ZPO nach überwiegender Auffassung grundsätzlich nicht als Einkommen bzw. Vermögen zu berücksichtigen (vgl. Baumbach u.a., ZPO, 67. Aufl. 2009, § 114 Rdnr. 68 m.w.N.; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 05.03.2010 - 14 W 85/09 - Die Justiz 2010, 372).
  • BVerwG, 18.05.1995 - 5 C 22.93

    Schmerzensgeld im Sozialhilferecht

    Auszug aus VG Freiburg, 28.12.2010 - 5 K 989/10
    So ist bei gewährtem Schmerzensgeld - wie bei einer gewährten Geldentschädigung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts - über die Frage, ob das daraus stammende Vermögen zur Deckung von Prozesskosten einzusetzen ist, unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zu entscheiden (BGH, Beschl. v. 10.01.2006 - VI ZB 26/05 - NJW 2006, 1068; BVerwG, Urt. v. 18.05.1995 - 5 C 22.93 - BVerwGE 98, 256 = NJW 1995, 3001).
  • BVerfG, 18.11.2009 - 1 BvR 2455/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe wegen Kürzung einer

    Auszug aus VG Freiburg, 28.12.2010 - 5 K 989/10
    So wird etwa ein sein Kostenrisiko vernünftig abwägender Bürger, der die Prozesskosten aus eigenen Mitteln aufbringen muss, ein Verfahren nicht (weiter) betreiben, solange dieselbe Rechtsfrage bereits in einem anderen Verfahren in der Revisionsinstanz anhängig ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.11.2009 - 1 BvR 2455/08 -NJW 2010, 988 = juris Rdnr. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.05.2010 - 5 B 58.09

    Bewerbung schwerbehinderter Menschen; Vorstellungsgespräch; fachliche Eignung

    Auszug aus VG Freiburg, 28.12.2010 - 5 K 989/10
    Dazu gehören die Frage der Ernsthaftigkeit der Bewerbungen des Klägers überhaupt, die Frage, unter welchen Voraussetzungen sich aus dem jeweiligen Inhalt einer Bewerbung des Klägers Zweifel an deren Ernsthaftigkeit im Einzelfall ergeben können, die Frage, unter welchen Umständen der jeweilige Inhalt einer Bewerbung des Klägers es ausschließt, dass er das jeweilige Anforderungsprofil erfüllt hätte (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.08.2009 - 9 S 3330/08 - ZBR 2010, 128 und - die Revision hiergegen zulassend - BVerwG, Beschl. v. 26.05.2010 - 5 B 58.09 - u.a.) sowie die Frage, ob und ggf. unter welchen Umständen es auf die Bereitschaft des Klägers ankommt, zu einem Vorstellungsgespräch zu erscheinen.
  • ArbG Koblenz, 17.12.2021 - 11 Ca 2122/21

    Berücksichtigung erlangter Entschädigung gemäß § 15 Abs. 2 AGG als Vermögen im

    Es ist damit im Einzelfall zu prüfen, ob mit der Entschädigung ein Ausgleich für fortdauernde Einbußen in der Lebensführung gewährt werden soll oder ob die abschreckende oder präventive Wirkung im Vordergrund steht (BGH, Beschluss vom 10. Januar 2006 - VI ZB 26/05 -, Rn. 17, juris; Landesarbeitsgericht München, Beschluss vom 18. Oktober 2017 - 3 Ta 170/17 -, Rn. 20, juris; VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 28. Dezember 2010 - 5 K 989/10 -, Rn. 14, juris).
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