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   BVerwG, 26.08.2005 - 5 KSt 1.05 (1 C 35.02 .1 PKH 1.03)   

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BVerwG, 26.08.2005 - 5 KSt 1.05 (1 C 35.02 .1 PKH 1.03) (https://dejure.org/2005,15555)
BVerwG, Entscheidung vom 26.08.2005 - 5 KSt 1.05 (1 C 35.02 .1 PKH 1.03) (https://dejure.org/2005,15555)
BVerwG, Entscheidung vom 26. August 2005 - 5 KSt 1.05 (1 C 35.02 .1 PKH 1.03) (https://dejure.org/2005,15555)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 11.11.2003 - 1 C 35.02

    Aufnahme; Aufnahmebescheid; Deutschen-Status; Deutscher ohne deutsche

    Auszug aus BVerwG, 26.08.2005 - 5 KSt 1.05
    Die Erinnerung betrifft die Vergütungsfestsetzung für das Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht BVerwG 1 C 35.02 zum Staatsangehörigkeitsrecht.

    Nach der Übergangsvorschrift aus Anlass des Inkrafttretens des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes zum 1. Juli 2004 in § 61 Abs. 1 Satz 1 RVG ist die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte hier weiter anzuwenden, weil der Rechtsanwalt bereits mit Beschluss vom 13. Juni 2003 - BVerwG 1 PKH 1.03 (1 C 35.02) - und damit vor dem 1. Juli 2004 beigeordnet worden ist.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2006 - 2 E 1123/05

    Erstattung der Aufwendungen eines Rechtsanwalts für eine BahnCard 100; Anteilige

    Die Beschwerde des Rechtsanwalts K. gegen die Entscheidung des VG über die Erinnerung gegen die Vergütungsfestsetzung im Verfahren nach §§ 61 Abs. 1 Satz 1 RVG, 121 ff. BRAGO, über die der Senat gemäß § 10 Abs. 3 VwGO in der Besetzung mit drei Richtern entscheidet, weil die Übergangsregelung des § 61 Abs. 1 RVG generell und damit auch hinsichtlich der Anwendung verfahrensrechtlicher Bestimmungen zwischen der Anwendung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte und des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abgrenzen soll, vgl. BT-Drucksache 15/1971, S. 204; BVerwG, Beschlüsse vom 28.12.2005 - 1 KSt 1.05 - und vom 26.8.2005 - 5 KSt 1.05 -, hat keinen Erfolg.
  • BVerwG, 28.12.2005 - 1 KSt 1.05

    Erinnerung; Vergütungsfestsetzung; beigeordneter Rechtsanwalt; Einzelrichter;

    Das soll zwar - anders als nach der allgemeinen Übergangsregelung in § 60 RVG - nicht nur für die Berechnung der Vergütung, sondern möglicherweise auch für die verfahrensrechtlichen Regelungen der beiden Gesetze gelten (so Beschluss des 5. Senats vom 26. August 2005 - BVerwG 5 KSt 1.05).
  • BVerwG, 28.10.2005 - 1 KSt 1.05
    Das soll zwar anders als nach der allgemeinen Übergangsregelung in § 60 RVG nicht nur für die Berechnung der Vergütung, sondern möglicherweise auch für die verfahrensrechtlichen Regelungen der beiden Gesetze gelten (so Beschluss des 5. Senats vom 26. August 2005 BVerwG 5 KSt 1.05).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2006 - 12 E 1018/05
    Die Beschwerde, über die der Senat gemäß § 9 Abs. 3 VwGO in der Besetzung von drei Richtern entscheidet, weil die Übergangsregelung des § 61 Abs. 1 RVG generell und damit auch hinsichtlich der Anwendung verfahrensrechtlicher Bestimmungen zwischen der Anwendung der BRAGO und des RVG abgrenzen soll, vgl. BT-Drucks. 15/1971, S. 204; BVerwG, Beschlüsse vom 28. Dezember 2005 - 1 KSt 1.05 - und vom 26. August 2005 - 5 KSt 1.05 - OVG NRW, Beschluss vom 28. Februar 2006 - 2 E 1284/05 -, ist nach § 19 Abs. 3 BRAGO i. V. m. §§ 164, 165, 151, 146 VwGO zulässig; sie hat auch in der Sache Erfolg.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2006 - 12 E 1309/05
    Die Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts über die Erinnerung gegen die Vergütungsfestsetzung im Verfahren nach §§ 61 Abs. 1 Satz 1 RVG, 121 ff. BRAGO, über die der Senat gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 VwGO in der Besetzung von drei Richtern entscheidet, weil die Übergangsregelung des § 61 Abs. 1 RVG generell und damit auch hinsichtlich der Anwendung verfahrensrechtlicher Bestimmungen zwischen der Anwendung der BRAGO und des RVG abgrenzen soll, vgl. BT-Drucks. 15/1971, S. 204; BVerwG, Beschlüsse vom 28. Dezember 2005 - 1 KSt 1.05 - und vom 26. August 2005 - 5 KSt 1.05 - OVG NRW, Beschluss vom 28. Februar 2006 - 2 E 1284/05 -, ist zulässig.
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