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   VG Saarlouis, 12.07.2016 - 5 L 1017/16   

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VG Saarlouis, 12.07.2016 - 5 L 1017/16 (https://dejure.org/2016,42248)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 12.07.2016 - 5 L 1017/16 (https://dejure.org/2016,42248)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 12. Juli 2016 - 5 L 1017/16 (https://dejure.org/2016,42248)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • VG Saarlouis, 02.05.2014 - 6 L 481/14

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums; Behauptung der unbewussten

    Auszug aus VG Saarlouis, 12.07.2016 - 5 L 1017/16
    Im Hinblick darauf rechtfertigt nach der gefestigten Rechtsprechung der saarländischen Verwaltungsgerichte bereits der einmalige Konsum sog. harter Drogen, zu denen auch Amphetamin gehört, grundsätzlich die Annahme der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen.(Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 26.06.2009 - 1 B 373/09 - und vom 29.05.2009, 1 A 31/09; ferner Beschlüsse des Gerichts vom 04.08.2011 -10 L 489/11 - und vom 02.05.2014 - 6 L 481/14 -, m.w.N.).

    Im Hinblick darauf rechtfertigt nach der gefestigten Rechtsprechung der saarländischen Verwaltungsgerichte bereits der einmalige Konsum sog. harter Drogen, zu denen auch Amphetamin gehört, grundsätzlich die Annahme der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen.(Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 26.06.2009 - 1 B 373/09 - und vom 29.05.2009, 1 A 31/09; ferner Beschlüsse des Gerichts vom 04.08.2011 -10 L 489/11 - und vom 02.05.2014 - 6 L 481/14 -, m.w.N.).

    Auch in der gerichtlichen Praxis sind derart hohe Werte selten.(Bei den erfolglosen Anträgen auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den Entzug der Fahrerlaubnis ging es um folgende Werte Amphetamin im Serum: Beschlüsse vom 22.12.2015 - 5 L 2018/15 -: 190 ng/l, vom 27.11.2015 - 5 L 1960/15 -: 576 ng/l, vom 31.08.2015 - 5 L 806/15 -: 140 ng/l, vom 14.11.2014 - 6 L 1768/14 -: 14 ng/l, vom 22.09.2014 - 6 L 1092/14 -: 47 ng/l, vom 02.05.2014 - 6 L 481/14 -: 7 ng/l, vom 27.01.2014 - 6 L 2126/13 -: 25 ng/l, vom 21.08.2013 - 10 L 929/13 -: 420 ng/l, vom 20.06.2013 - 10 L 821/13 -: 100 ng/l, vom 16.05.2013 - 10 L 744/13 -: 140 ng/l, vom 27.02.2013 - 10 L 255/13 -: 34 ng/l, vom 04.05.2012 - 10 L 319/12 -: 85 ng/l, vom 28.07.2011 - 10 L 558/11 -: 220 ng/l, vom 31.05.2011 - 10 L 415/11 -: 23 ng/l, vom 25.03.2011 - 10 L 141/11 -: 79 ng/l, vom 26.01.2010 - 10 L 2144/09 -: 122 ng/l mit dem Zusatz, dass kein Verwertungsverbot bei einer Blutentnahme ohne richterliche Zustimmung besteht.) Schließlich spricht auch die in der Mitteilung des Landespolizeipräsidiums an den Antragsgegner dokumentierte Äußerung der Lebensgefährtin des Antragstellers gegenüber den Polizeibeamten, dass der Antragsteller seinen Drogenmissbrauch weder sich selbst noch gegenüber anderen einräumen könne, mit Gewicht für die Einschätzung, dass der sich aus dem in der Vergangenheit erfolgten nachgewiesenen Drogenkonsum ergebende Gefahrenverdacht schwer wiegt.

  • OVG Saarland, 26.06.2009 - 1 B 373/09
    Auszug aus VG Saarlouis, 12.07.2016 - 5 L 1017/16
    Im Hinblick darauf rechtfertigt nach der gefestigten Rechtsprechung der saarländischen Verwaltungsgerichte bereits der einmalige Konsum sog. harter Drogen, zu denen auch Amphetamin gehört, grundsätzlich die Annahme der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen.(Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 26.06.2009 - 1 B 373/09 - und vom 29.05.2009, 1 A 31/09; ferner Beschlüsse des Gerichts vom 04.08.2011 -10 L 489/11 - und vom 02.05.2014 - 6 L 481/14 -, m.w.N.).

    Ausnahmen von der Regelvermutung nach Ziffer 9.1 der Anlage 4 FeV sind dann anzuerkennen, wenn in der Person des Drogenkonsumenten Besonderheiten bestehen, die darauf schließen lassen, dass seine Fähigkeit, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr sicher, umsichtig und verkehrsgerecht zu führen, sowie sein Vermögen, zwischen dem Konsum von Betäubungsmitteln und der Teilnahme am Straßenverkehr zuverlässig zu trennen, nicht erheblich herabgesetzt sind.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.06.2009 - 1 B 373/09 - ferner VGH München, Beschluss vom 23.04.2009, 11 CS 07.2671, a.a.O.).

    Im Hinblick darauf rechtfertigt nach der gefestigten Rechtsprechung der saarländischen Verwaltungsgerichte bereits der einmalige Konsum sog. harter Drogen, zu denen auch Amphetamin gehört, grundsätzlich die Annahme der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen.(Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 26.06.2009 - 1 B 373/09 - und vom 29.05.2009, 1 A 31/09; ferner Beschlüsse des Gerichts vom 04.08.2011 -10 L 489/11 - und vom 02.05.2014 - 6 L 481/14 -, m.w.N.).

  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

    Auszug aus VG Saarlouis, 12.07.2016 - 5 L 1017/16
    Vielmehr gehe es um die Bekämpfung der Gefahren des § 14 Abs. 2 Nr. 2 FeV.(BVerwG, Urteil vom 09.06.2005 - 3 C 25.04 -) Diese Überlegungen müssten erst recht für die Entziehung der Fahrerlaubnis selbst gelten.

    Auch die Berufung des Antragstellers auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.06.2005 - 3 C 25.04 -, weil der Entzug seiner Fahrerlaubnis im Juli 2015 erst 10 Monate nach der Blutprobe im September 2014 erfolgte, führt nicht zum Erfolg des Antrags bzw. der Klage.

  • VG Saarlouis, 04.08.2011 - 10 L 489/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Konsums von Amphetamin

    Auszug aus VG Saarlouis, 12.07.2016 - 5 L 1017/16
    Im Hinblick darauf rechtfertigt nach der gefestigten Rechtsprechung der saarländischen Verwaltungsgerichte bereits der einmalige Konsum sog. harter Drogen, zu denen auch Amphetamin gehört, grundsätzlich die Annahme der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen.(Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 26.06.2009 - 1 B 373/09 - und vom 29.05.2009, 1 A 31/09; ferner Beschlüsse des Gerichts vom 04.08.2011 -10 L 489/11 - und vom 02.05.2014 - 6 L 481/14 -, m.w.N.).

    Im Hinblick darauf rechtfertigt nach der gefestigten Rechtsprechung der saarländischen Verwaltungsgerichte bereits der einmalige Konsum sog. harter Drogen, zu denen auch Amphetamin gehört, grundsätzlich die Annahme der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen.(Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 26.06.2009 - 1 B 373/09 - und vom 29.05.2009, 1 A 31/09; ferner Beschlüsse des Gerichts vom 04.08.2011 -10 L 489/11 - und vom 02.05.2014 - 6 L 481/14 -, m.w.N.).

  • VGH Bayern, 23.04.2008 - 11 CS 07.2671

    Verlust der Fahreignung wegen Amphetaminkonsum; Frage der Wiedererlangung infolge

    Auszug aus VG Saarlouis, 12.07.2016 - 5 L 1017/16
    Ebenso wenig hängt der im Regelfall gerechtfertigte Schluss auf die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen davon ab, dass der Drogenkonsument im berauschten Zustand am Straßenverkehr teilgenommen hat oder konkrete Ausfallerscheinungen im Sinne von Fahruntüchtigkeit bei diesem zu verzeichnen waren.(Vgl. dazu OVG des Saarlandes, u.a. Beschlüsse vom 26.06.2009 und vom 29.05.2009, a.a.O.; Urteil des Gerichts vom 16.11.2011 - 10 K 488/11 - ebenso VGH München, Beschluss vom 23.04.2008, 11 CS 07.2671, juris).

    Ausnahmen von der Regelvermutung nach Ziffer 9.1 der Anlage 4 FeV sind dann anzuerkennen, wenn in der Person des Drogenkonsumenten Besonderheiten bestehen, die darauf schließen lassen, dass seine Fähigkeit, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr sicher, umsichtig und verkehrsgerecht zu führen, sowie sein Vermögen, zwischen dem Konsum von Betäubungsmitteln und der Teilnahme am Straßenverkehr zuverlässig zu trennen, nicht erheblich herabgesetzt sind.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.06.2009 - 1 B 373/09 - ferner VGH München, Beschluss vom 23.04.2009, 11 CS 07.2671, a.a.O.).

  • VG Saarlouis, 07.12.2016 - 5 K 2038/15
    Auszug aus VG Saarlouis, 12.07.2016 - 5 L 1017/16
    Am 16.12.2015 hat der Antragsteller gegen den Bescheid vom 20.07.2015 in der Gestalt des ihm am 20.11.2015 zugestellten Widerspruchsbescheides Klage - 5 K 2038/15 - erhoben.

    die aufschiebende Wirkung seiner Klage - 5 K 2038/15 - gegen den Bescheid vom 20.07.2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides 12.11.2015, soweit sie die Entziehung der Fahrerlaubnis betrifft, wiederherzustellen, und, soweit sie die Zwangsmittelandrohung und die erhobene Verwaltungsgebühr betrifft, anzuordnen.

  • VG Saarlouis, 26.01.2010 - 10 L 2144/09

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Amphetamin; Blutprobe ohne richterliche Zustimmung;

    Auszug aus VG Saarlouis, 12.07.2016 - 5 L 1017/16
    Auch in der gerichtlichen Praxis sind derart hohe Werte selten.(Bei den erfolglosen Anträgen auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den Entzug der Fahrerlaubnis ging es um folgende Werte Amphetamin im Serum: Beschlüsse vom 22.12.2015 - 5 L 2018/15 -: 190 ng/l, vom 27.11.2015 - 5 L 1960/15 -: 576 ng/l, vom 31.08.2015 - 5 L 806/15 -: 140 ng/l, vom 14.11.2014 - 6 L 1768/14 -: 14 ng/l, vom 22.09.2014 - 6 L 1092/14 -: 47 ng/l, vom 02.05.2014 - 6 L 481/14 -: 7 ng/l, vom 27.01.2014 - 6 L 2126/13 -: 25 ng/l, vom 21.08.2013 - 10 L 929/13 -: 420 ng/l, vom 20.06.2013 - 10 L 821/13 -: 100 ng/l, vom 16.05.2013 - 10 L 744/13 -: 140 ng/l, vom 27.02.2013 - 10 L 255/13 -: 34 ng/l, vom 04.05.2012 - 10 L 319/12 -: 85 ng/l, vom 28.07.2011 - 10 L 558/11 -: 220 ng/l, vom 31.05.2011 - 10 L 415/11 -: 23 ng/l, vom 25.03.2011 - 10 L 141/11 -: 79 ng/l, vom 26.01.2010 - 10 L 2144/09 -: 122 ng/l mit dem Zusatz, dass kein Verwertungsverbot bei einer Blutentnahme ohne richterliche Zustimmung besteht.) Schließlich spricht auch die in der Mitteilung des Landespolizeipräsidiums an den Antragsgegner dokumentierte Äußerung der Lebensgefährtin des Antragstellers gegenüber den Polizeibeamten, dass der Antragsteller seinen Drogenmissbrauch weder sich selbst noch gegenüber anderen einräumen könne, mit Gewicht für die Einschätzung, dass der sich aus dem in der Vergangenheit erfolgten nachgewiesenen Drogenkonsum ergebende Gefahrenverdacht schwer wiegt.
  • VG Saarlouis, 27.02.2013 - 10 L 255/13

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Konsum von Amphetamin

    Auszug aus VG Saarlouis, 12.07.2016 - 5 L 1017/16
    Auch in der gerichtlichen Praxis sind derart hohe Werte selten.(Bei den erfolglosen Anträgen auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den Entzug der Fahrerlaubnis ging es um folgende Werte Amphetamin im Serum: Beschlüsse vom 22.12.2015 - 5 L 2018/15 -: 190 ng/l, vom 27.11.2015 - 5 L 1960/15 -: 576 ng/l, vom 31.08.2015 - 5 L 806/15 -: 140 ng/l, vom 14.11.2014 - 6 L 1768/14 -: 14 ng/l, vom 22.09.2014 - 6 L 1092/14 -: 47 ng/l, vom 02.05.2014 - 6 L 481/14 -: 7 ng/l, vom 27.01.2014 - 6 L 2126/13 -: 25 ng/l, vom 21.08.2013 - 10 L 929/13 -: 420 ng/l, vom 20.06.2013 - 10 L 821/13 -: 100 ng/l, vom 16.05.2013 - 10 L 744/13 -: 140 ng/l, vom 27.02.2013 - 10 L 255/13 -: 34 ng/l, vom 04.05.2012 - 10 L 319/12 -: 85 ng/l, vom 28.07.2011 - 10 L 558/11 -: 220 ng/l, vom 31.05.2011 - 10 L 415/11 -: 23 ng/l, vom 25.03.2011 - 10 L 141/11 -: 79 ng/l, vom 26.01.2010 - 10 L 2144/09 -: 122 ng/l mit dem Zusatz, dass kein Verwertungsverbot bei einer Blutentnahme ohne richterliche Zustimmung besteht.) Schließlich spricht auch die in der Mitteilung des Landespolizeipräsidiums an den Antragsgegner dokumentierte Äußerung der Lebensgefährtin des Antragstellers gegenüber den Polizeibeamten, dass der Antragsteller seinen Drogenmissbrauch weder sich selbst noch gegenüber anderen einräumen könne, mit Gewicht für die Einschätzung, dass der sich aus dem in der Vergangenheit erfolgten nachgewiesenen Drogenkonsum ergebende Gefahrenverdacht schwer wiegt.
  • VG Saarlouis, 04.05.2012 - 10 L 319/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Amphetamin; versehentliche bzw. missbräuchlich

    Auszug aus VG Saarlouis, 12.07.2016 - 5 L 1017/16
    Auch in der gerichtlichen Praxis sind derart hohe Werte selten.(Bei den erfolglosen Anträgen auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den Entzug der Fahrerlaubnis ging es um folgende Werte Amphetamin im Serum: Beschlüsse vom 22.12.2015 - 5 L 2018/15 -: 190 ng/l, vom 27.11.2015 - 5 L 1960/15 -: 576 ng/l, vom 31.08.2015 - 5 L 806/15 -: 140 ng/l, vom 14.11.2014 - 6 L 1768/14 -: 14 ng/l, vom 22.09.2014 - 6 L 1092/14 -: 47 ng/l, vom 02.05.2014 - 6 L 481/14 -: 7 ng/l, vom 27.01.2014 - 6 L 2126/13 -: 25 ng/l, vom 21.08.2013 - 10 L 929/13 -: 420 ng/l, vom 20.06.2013 - 10 L 821/13 -: 100 ng/l, vom 16.05.2013 - 10 L 744/13 -: 140 ng/l, vom 27.02.2013 - 10 L 255/13 -: 34 ng/l, vom 04.05.2012 - 10 L 319/12 -: 85 ng/l, vom 28.07.2011 - 10 L 558/11 -: 220 ng/l, vom 31.05.2011 - 10 L 415/11 -: 23 ng/l, vom 25.03.2011 - 10 L 141/11 -: 79 ng/l, vom 26.01.2010 - 10 L 2144/09 -: 122 ng/l mit dem Zusatz, dass kein Verwertungsverbot bei einer Blutentnahme ohne richterliche Zustimmung besteht.) Schließlich spricht auch die in der Mitteilung des Landespolizeipräsidiums an den Antragsgegner dokumentierte Äußerung der Lebensgefährtin des Antragstellers gegenüber den Polizeibeamten, dass der Antragsteller seinen Drogenmissbrauch weder sich selbst noch gegenüber anderen einräumen könne, mit Gewicht für die Einschätzung, dass der sich aus dem in der Vergangenheit erfolgten nachgewiesenen Drogenkonsum ergebende Gefahrenverdacht schwer wiegt.
  • VG Saarlouis, 21.08.2013 - 10 L 929/13

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenmißbrauchs

    Auszug aus VG Saarlouis, 12.07.2016 - 5 L 1017/16
    Auch in der gerichtlichen Praxis sind derart hohe Werte selten.(Bei den erfolglosen Anträgen auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den Entzug der Fahrerlaubnis ging es um folgende Werte Amphetamin im Serum: Beschlüsse vom 22.12.2015 - 5 L 2018/15 -: 190 ng/l, vom 27.11.2015 - 5 L 1960/15 -: 576 ng/l, vom 31.08.2015 - 5 L 806/15 -: 140 ng/l, vom 14.11.2014 - 6 L 1768/14 -: 14 ng/l, vom 22.09.2014 - 6 L 1092/14 -: 47 ng/l, vom 02.05.2014 - 6 L 481/14 -: 7 ng/l, vom 27.01.2014 - 6 L 2126/13 -: 25 ng/l, vom 21.08.2013 - 10 L 929/13 -: 420 ng/l, vom 20.06.2013 - 10 L 821/13 -: 100 ng/l, vom 16.05.2013 - 10 L 744/13 -: 140 ng/l, vom 27.02.2013 - 10 L 255/13 -: 34 ng/l, vom 04.05.2012 - 10 L 319/12 -: 85 ng/l, vom 28.07.2011 - 10 L 558/11 -: 220 ng/l, vom 31.05.2011 - 10 L 415/11 -: 23 ng/l, vom 25.03.2011 - 10 L 141/11 -: 79 ng/l, vom 26.01.2010 - 10 L 2144/09 -: 122 ng/l mit dem Zusatz, dass kein Verwertungsverbot bei einer Blutentnahme ohne richterliche Zustimmung besteht.) Schließlich spricht auch die in der Mitteilung des Landespolizeipräsidiums an den Antragsgegner dokumentierte Äußerung der Lebensgefährtin des Antragstellers gegenüber den Polizeibeamten, dass der Antragsteller seinen Drogenmissbrauch weder sich selbst noch gegenüber anderen einräumen könne, mit Gewicht für die Einschätzung, dass der sich aus dem in der Vergangenheit erfolgten nachgewiesenen Drogenkonsum ergebende Gefahrenverdacht schwer wiegt.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.02.2006 - 1 M 22/06

    Für die Feststellung der Nichteignung wegen der Einnahme von Betäubungsmitteln

  • VG Saarlouis, 25.03.2011 - 10 L 141/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Konsums von Cannabis und Amphetaminen

  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

  • VG Saarlouis, 31.05.2011 - 10 L 415/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Bindung an strafrichterliche Entscheidung

  • VG Saarlouis, 27.11.2015 - 5 L 1960/15

    Entzug der Fahrerlaubnis wegen Amphetaminkonsums

  • VG Saarlouis, 16.11.2011 - 10 K 488/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Amphetaminkonsums

  • VG Saarlouis, 20.01.2012 - 10 L 1872/11

    Fahrerlaubnisentziehung; Verdacht auf Einnahme von Betäubungsmitteln;

  • VG Saarlouis, 07.12.2016 - 5 K 2038/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nachgewiesenen Amphetaminkonsums

    Den am 11.07.2016 gestellten Antrag des Klägers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage hat die Kammer mit Beschluss vom 12.07.2016 - 5 L 1017/16 - zurückgewiesen.

    Die weiteren Einzelheiten des Sachverhalts ergeben sich aus dem Inhalt der Gerichtsakten 5 K 2038/15, 5 L 1017/16 und 1 B 241/16 (OVG) einschließlich der beigezogenen Akte der Staatsanwaltschaft Saarbrücken - ... und der beigezogenen Verwaltungsunterlagen des Beklagten, die Gegenstand der der mündlichen Verhandlung waren.

  • VG Saarlouis, 18.01.2017 - 5 L 38/17

    Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen Entziehung der Fahrerlaubnis wegen

    Auch eine jahrelange Unfallfreiheit und der Umstand, dass der Betroffene bisher nicht verkehrsrechtlich aufgefallen sei, führten nicht zum Erfolg.(VG des Saarlandes, Beschlüsse vom 12.07.2016 - 5 L 1017/16 - und - 5 L 2591/16 -, juris) Die Anordnung des Sofortvollzugs entspreche den gesetzlichen Vorgaben.
  • OVG Saarland, 27.09.2016 - 1 B 241/16

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Amphetaminkonsum; Abbau von Amphetamin im

    Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 12. Juli 2016 - 5 L 1017/16 - wird zurückgewiesen.
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