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   OVG Sachsen-Anhalt, 20.04.2006 - 5 L 13/05   

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https://dejure.org/2006,22432
OVG Sachsen-Anhalt, 20.04.2006 - 5 L 13/05 (https://dejure.org/2006,22432)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20.04.2006 - 5 L 13/05 (https://dejure.org/2006,22432)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20. April 2006 - 5 L 13/05 (https://dejure.org/2006,22432)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Kostentragungspflicht für ein Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erstattungsfähigkeit der Kosten der anwaltlichen Vertretung des Personalrats im gerichtlichen Verfahren ; Möglichkeit des letztinstanzlichen Anrufens des Bundesverwaltungsgericht in landespersonalvertretungsrechtlichen Beschwerdeverfahren

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Kostentragungspflicht für ein Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 20.11.2003 - 6 PB 8.03

    Personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren; Beschwerde gegen die

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.04.2006 - 5 L 13/05
    Gegenstand dieses Rechtsstreits ist die Frage, ob der Beteiligte verpflichtet ist, die Kosten der anwaltlichen Vertretung in dem vor dem Bundesverwaltungsgericht anhängig gewesenen Verfahren - 6 PB 8.03 - (Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde) zu tragen.

    Das Bundesverwaltungsgericht wies mit Beschluss vom 20. November 2003 - 6 PB 8.03 - die Nichtzulassungsbeschwerde zurück.

    Der Beteiligte ist verpflichtet, die Kosten der anwaltlichen Inanspruchnahme in dem Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht - 6 PB 8.03 - zu tragen.

  • BVerwG, 09.03.1992 - 6 P 11.90

    Personalvertretung - Teilrechtfähigkeit des Personalrats - Freistellungsanspruch

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.04.2006 - 5 L 13/05
    Zur Begründung hat das Verwaltungsgericht bezugnehmend auf einen Beschluss des Bundesverwaltungsgericht vom 9. März 1992 - 6 P 11.90 - ausgeführt, in "verfahrensrechtlicher Hinsicht" müsse der Hinzuziehung des Rechtsanwalts regelmäßig ein ernsthafter Einigungsversuch mit dem Leiter der Dienststelle ... vorhergehen; daran aber habe es in dem vorliegenden Fall gefehlt.

    Entgegen der vom Beteiligten und auch vom Verwaltungsgericht vertretenen Auffassung bedurfte es allerdings - auch in Ansehung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. März 1992 (6 P 11.90) - nicht der Durchführung eines erneuten Einigungsverfahrens zwischen den Parteien.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.07.2003 - 5 L 2/03

    Reisekosten für freigestellte Personalratsmitglieder

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.04.2006 - 5 L 13/05
    In dem damaligen zweitinstanzlichen Verfahren vor dem erkennenden Senat (5 L 2/03) ging es um die Frage, ob dem Vorsitzenden des Allgemeinen Hauptpersonalrats beim C-Ministerium des Landes Sachsen-Anhalt ein Anspruch auf Erstattung von Fahrkosten aus seiner Tätigkeit als Personalratsmitglied zusteht.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.03.2009 - 5 L 6/07

    Erstattungsfähigkeit von Kosten für nicht ortsansässigen Rechtsanwalt im

    In einem gerichtlichen Verfahren aus Anlass der Durchsetzung, Klärung oder Wahrung der dem Personalrat zustehenden personalvertretungsrechtlichen Befugnisse und Rechte ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts grundsätzlich geboten und hat die Dienststelle daher ebenso grundsätzlich die entstandenen Kosten des Rechtsanwalts zu tragen, es sei denn, das personalvertretungsrechtliche Beschlussverfahren wird mutwillig oder aus haltlosen Gründen in Gang gesetzt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 09.03.1992 - 6 P 11/90 -, zitiert nach juris ; OVG LSA, Beschl. v. 20.04.2006 - 5 L 13/05 -).
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